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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §66 Abs4Rechtssatz
Im Fall der Beschwerde gegen einen Bescheid, der einen Parteiantrag gemäß § 68 Abs. 1 AVG zurückgewiesen hat, darf das VwG nur über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung, nicht aber über den zurückgewiesenen Antrag entscheiden (vgl. VwGH 7.10.2010, 2006/20/0035).Im Fall der Beschwerde gegen einen Bescheid, der einen Parteiantrag gemäß Paragraph 68, Absatz eins, AVG zurückgewiesen hat, darf das VwG nur über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung, nicht aber über den zurückgewiesenen Antrag entscheiden vergleiche VwGH 7.10.2010, 2006/20/0035).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019100020.L01Im RIS seit
18.07.2019Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019