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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §10 Abs2 Z1Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Beurteilung der 4-Kilometer-Entfernung (§ 29 Abs. 3 Z 1 ApG 1907) ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der öffentlichen Apotheke der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für die Rücknahme einer Hausapothekenbewilligung erfüllt sind (vgl. VwGH 5.4.2004, 2004/10/0006-0007; 22.12.2003, 2003/10/0263). Dies gilt daher grundsätzlich auch für die Beurteilung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 29 Abs. 3 Z 2 ApG 1907. Zu prüfen ist daher, ob sich die ärztliche Hausapotheke zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Apotheke in einer Gemeinde befindet, auf die die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Z 1 oder des § 10 Abs. 3 ApG 1907 zutreffen.Im Zusammenhang mit der Beurteilung der 4-Kilometer-Entfernung (Paragraph 29, Absatz 3, Ziffer eins, ApG 1907) ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der öffentlichen Apotheke der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für die Rücknahme einer Hausapothekenbewilligung erfüllt sind vergleiche VwGH 5.4.2004, 2004/10/0006-0007; 22.12.2003, 2003/10/0263). Dies gilt daher grundsätzlich auch für die Beurteilung der Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 29, Absatz 3, Ziffer 2, ApG 1907. Zu prüfen ist daher, ob sich die ärztliche Hausapotheke zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Apotheke in einer Gemeinde befindet, auf die die Voraussetzungen des Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer eins, oder des Paragraph 10, Absatz 3, ApG 1907 zutreffen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018100034.L02Im RIS seit
18.07.2019Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019