RS Lvwg 2019/5/20 LVwG-AV-1145/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

20.05.2019

Norm

NAG 2005 §11 Abs2 Z2
NAG 2005 §11 Abs2 Z4
NAG 2005 §11 Abs5
NAG 2005 §21a Abs1
ASVG §293 Abs1

Rechtssatz

Der Nachweis iSd § 21a Abs 1 NAG gilt als erbracht, wenn die Voraussetzungen zur Erfüllung des Moduls 1 oder 2 der Integrationsvereinbarung vorliegen, etwa bei Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (§ 9 Abs 4 Z 3 IntG) oder bei einem positiven Abschluss im Unterrichtsfach „Deutsch“ nach zumindest vierjährigem Unterricht in der deutschen Sprache an einer ausländischen Sekundarschule (§ 10 Abs 2 Z 6 IntG).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Erteilungsvoraussetzung; ortsübliche Unterkunft; Sprachnachweis; Familienrichtsatz;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1145.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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