RS Vwgh 2019/4/3 Ro 2017/15/0016

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Veröffentlicht am 03.04.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30a Abs2
VwGG §33 Abs1
VwGG §34 Abs2

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist auch ein nur mangelhaft erfüllter Mängelbehebungsauftrag der völligen Unterlassung der Behebung von Mängeln gleichzusetzen. Somit schließt die teilweise Erfüllung des Auftrages zur Behebung der Mängel einer Revision den Eintritt der in § 30a Abs. 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Revision nicht aus (vgl. z.B. VwGH 10.10.2014, Ro 2014/05/0074, zur gleichlautenden Bestimmung des § 34 Abs. 2 VwGG; vgl. auch VwGH 17.10.2017, Ro 2016/15/0020, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017150016.J00

Im RIS seit

12.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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