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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GOG §4Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ro 2018/01/0013Rechtssatz
§ 15a SPG ist dahin zu verstehen, dass der Gesetzgeber eine abschließende Regelung für die Amtsgebäude bzw. -räumlichkeiten des Innenministeriums und seiner nachgeordneten Dienststellen getroffen hat. Eine analoge Anwendung des § 4 GOG kommt demnach mangels Vorliegens einer planwidrigen Lücke (vgl. zu dieser etwa VwGH 18.1.2018, Ro 2016/16/0008) nicht in Betracht.Paragraph 15 a, SPG ist dahin zu verstehen, dass der Gesetzgeber eine abschließende Regelung für die Amtsgebäude bzw. -räumlichkeiten des Innenministeriums und seiner nachgeordneten Dienststellen getroffen hat. Eine analoge Anwendung des Paragraph 4, GOG kommt demnach mangels Vorliegens einer planwidrigen Lücke vergleiche zu dieser etwa VwGH 18.1.2018, Ro 2016/16/0008) nicht in Betracht.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018010012.J05Im RIS seit
21.08.2019Zuletzt aktualisiert am
07.10.2019