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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §19Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/07/0036 E 16. November 1993 RS 9Stammrechtssatz
Mitbenützungsberechtigten iSd § 19 WRG steht kein Wasserrecht, wohl aber das Recht zu, im Erlöschungsverfahren nach § 29 Abs 3 WRG das Begehren auf unentgeltliche Überlassung der vorhandenen Wasserbauten zu stellen.Mitbenützungsberechtigten iSd Paragraph 19, WRG steht kein Wasserrecht, wohl aber das Recht zu, im Erlöschungsverfahren nach Paragraph 29, Absatz 3, WRG das Begehren auf unentgeltliche Überlassung der vorhandenen Wasserbauten zu stellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018070044.J01Im RIS seit
24.09.2019Zuletzt aktualisiert am
24.09.2019