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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §17Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/16/0094 E 30. Juni 2005 RS 2Stammrechtssatz
Die Begünstigung des § 17 GrEStG setzt eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus. Eine solche findet auch in der Rückstellung der Gegenleistung, die der erste Erwerber dem Rückerwerber geleistet hat, durch diesen ihren Niederschlag (Hinweis E 23. Dezember 2003, 2002/16/0111).Die Begünstigung des Paragraph 17, GrEStG setzt eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus. Eine solche findet auch in der Rückstellung der Gegenleistung, die der erste Erwerber dem Rückerwerber geleistet hat, durch diesen ihren Niederschlag (Hinweis E 23. Dezember 2003, 2002/16/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018160007.J02Im RIS seit
09.07.2019Zuletzt aktualisiert am
09.07.2019