RS Vwgh 2019/3/26 Ro 2018/16/0007

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Veröffentlicht am 26.03.2019
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2018/16/0005 E 26. März 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Das Tatbestandsmerkmal einer Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges im Sinn des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG verlangt, dass der Verkäufer seine ursprüngliche Rechtsstellung und jene Verfügungsmacht über das Grundstück wiedererlangt, die er vor dem ursprünglichen Vertragsabschluss innegehabt hat (vgl. etwa in ständiger Rechtsprechung VwGH 26.5.2011, 2011/16/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018160007.J01

Im RIS seit

09.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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