Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs3Rechtssatz
Der Tatbestand des § 26 Abs. 4 VwGG erfordert die Abtretung der Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG und die Zustellung eines Beschlusses nach § 87 Abs. 3 VfGG. Im Revisionsfall fehlt es an einer Abtretung und an einem solchen Beschluss. Die Rechtzeitigkeit der vorliegenden außerordentlichen Revision richtet sich daher ausschließlich nach § 26 Abs. 1 Z 1 VwGG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019160077.L00Im RIS seit
09.07.2019Zuletzt aktualisiert am
09.07.2019