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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag NiederösterreichBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2019/16/0065Rechtssatz
Da die Erklärung eines Grundstückes zum Bauplatz (ebenso wie eine Baubewilligung) für und wider alle Miteigentümer wirkt, sind all diese vermöge eines Rechtsanspruches an der Sache "Bauplatzerklärung" beteiligt (§ 8 AVG).Da die Erklärung eines Grundstückes zum Bauplatz (ebenso wie eine Baubewilligung) für und wider alle Miteigentümer wirkt, sind all diese vermöge eines Rechtsanspruches an der Sache "Bauplatzerklärung" beteiligt (Paragraph 8, AVG).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019160064.L01Im RIS seit
10.07.2019Zuletzt aktualisiert am
10.07.2019