RS Vwgh 2019/4/24 Ra 2015/11/0113

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Veröffentlicht am 24.04.2019
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Index

82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983
ÄrzteG 1998 §49 Abs1

Rechtssatz

Den Bestimmungen des AMG 1983 kann ein den behandelnden Arzt treffendes generelles Anwendungsverbot nicht zugelassener Arzneimittel nicht entnommen werden. Eine Verletzung der "Einhaltung der bestehenden Vorschriften" im Sinne des § 49 Abs. 1 ÄrzteG 1998 ist somit nicht ersichtlich. Es ist daher zu prüfen, ob das weitere Gebot des § 49 Abs. 1 ÄrzteG 1998, "nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung

der ... fachspezifischen Qualitätsstandards" das Wohl der Kranken

zu wahren, verletzt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2015110113.L01

Im RIS seit

09.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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