RS Vwgh 2019/3/22 Ra 2018/04/0089

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Veröffentlicht am 22.03.2019
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §113 Abs4
GewO 1994 §113 Abs5

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es nicht entscheidungsrelevant, inwiefern dem Gastgewerbetreibenden ein Verschulden am Eintritt von Sachverhaltsumständen anzulasten ist, welche die Annahme sicherheitspolizeilicher Bedenken iSd § 113 Abs. 4 und 5 GewO 1994 rechtfertigen (vgl. VwGH 21.12.2011, 2011/04/0144, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018040089.L11

Im RIS seit

05.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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