RS Vwgh 2019/1/31 Ro 2018/15/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.2019
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §37 Abs2

Rechtssatz

Zweck der Begünstigungen des § 37 Abs. 2 EStG 1988 ist - wie aus den Erläuterungen zu den Regierungsvorlagen (Hinweis 72 BlgNR 20. GP 265 f) hervorgeht - eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten Anfall von Einkünften, die sonst verteilt auf mehrere Wirtschaftsperioden zu erfassen wären (vgl. VwGH 16.3.1994, 93/13/0086, VwSlg 6874 F/1994).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018150008.J03.1

Im RIS seit

03.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten