RS Vwgh 2019/4/8 Ra 2018/03/0136

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Veröffentlicht am 08.04.2019
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Durch die Begründungspflicht nach § 29 VwGVG 2014 soll (auch) das VwG in die Lage versetzt werden, die Einsichtigkeit seiner Überlegungen in einleuchtender Weise detailliert darzustellen (vgl. VwGH 21.1.2019, Ra 2018/03/0130, mwH).Durch die Begründungspflicht nach Paragraph 29, VwGVG 2014 soll (auch) das VwG in die Lage versetzt werden, die Einsichtigkeit seiner Überlegungen in einleuchtender Weise detailliert darzustellen vergleiche VwGH 21.1.2019, Ra 2018/03/0130, mwH).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030136.L00

Im RIS seit

03.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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