RS Vwgh 2019/3/29 Ra 2018/22/0080

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Veröffentlicht am 29.03.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §293 Abs1
NAG 2005 §11 Abs5
NAG 2005 §47 Abs2
VwGG §42 Abs2 Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/23/0129 E 18. Oktober 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Aus § 11 Abs. 5 NAG 2005 ergibt sich, dass der Nachweis des Vorhandenseins der für einen Fremden notwendigen Unterhaltsmittel auch durch das Bestehen von Unterhaltsansprüchen erbracht werden kann. Der Unterhaltsanspruch kann sowohl aus einem gesetzlichen, etwa familienrechtlichen, als auch aus einem vertraglichen Titel herrühren (vgl. E 12. Oktober 2010, 2007/21/0091)

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220080.L01

Im RIS seit

25.06.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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