RS Lvwg 2019/5/3 LVwG-AV-1112/004-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

03.05.2019

Norm

ApG 1907 §10 Abs2 Z1
ApG 1907 §10 Abs3
ApG 1907 §29 Abs3 Z2
ApG 1907 §62a Abs1
ASVG §342 Abs1

Rechtssatz

Wird im Apothekenkonzessionsverfahren entscheidungswesentlich auf die Zahl der besetzten Kassenplanstellen im Antragszeitpunkt abgestellt, erscheint es nur konsequent, diesen Zeitpunkt auch anlässlich der mit der Inbetriebnahme der Apotheke einhergehenden Zurücknahme der Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke als maßgeblich zugrunde zu legen.

Schlagworte

Apothekenrecht; Hausapotheke; Bewilligung; Zurücknahme; öffentliche Apotheke; Zeitpunkt;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1112.004.2017

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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