RS Lvwg 2019/3/28 LVwG-S-1211/002-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2019
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

28.03.2019

Norm

AWG 2002 §1 Abs3
AWG 2002 §2 Abs1
AWG 2002 §15 Abs3
AWG 2002 §15 Abs5
AWG 2002 §79 Abs1 Z1

Rechtssatz

Der Ablauf (oder das Fehlen) einer Begutachtungsplakette am Kraftfahrzeug führt nicht per se dazu, dass eine bestimmungsgemäße Verwendung ausgeschlossen werden kann, sondern bedingt dieser Umstand lediglich, dass eine neuerliche Begutachtung gemäß § 57a KFG 1967 bei diesem Kraftfahrzeug vorzunehmen ist, bevor es weiterverwendet werden darf.

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verwaltungsstrafe; Abfallbegriff; Abfalleigenschaft;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.1211.002.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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