RS Vwgh 2019/2/21 Ro 2019/01/0002

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Veröffentlicht am 21.02.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs2

Rechtssatz

Erweist sich der Antrag auf Wiederaufnahme im Hinblick auf die Dreijahresfrist des § 45 Abs. 2 VwGG als verspätet, ist er zurückzuweisen (vgl. zu dieser Frist VwGH 21.12.2012, 2012/17/0465- 0466, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019010002.J01

Im RIS seit

18.06.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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