RS Vwgh 2019/2/28 Ra 2018/16/0190

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Veröffentlicht am 28.02.2019
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Index

32/06 Verkehrsteuern
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §82 Abs8 idF 2002/I/132
KfzStG §4 Abs1 Z3

Rechtssatz

Das Bundesfinanzgericht trifft keine Feststellung zum Zeitpunkt der (erstmaligen) Einbringung des Fahrzeugs in das Bundesgebiet und durfte sich daher nicht allein auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu § 82 Abs. 8 KFG 1967 idF des 2. AbgÄG 2002 stützen, wonach die darin normierte Monatsfrist bei vorübergehender Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland mit der neuerlichen Einbringung des Fahrzeugs in das Bundesgebiet neu zu laufen beginnt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018160190.L00

Im RIS seit

18.06.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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