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L82007 Bauordnung TirolBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/06/0277 Ra 2018/06/0278 Ra 2018/06/0279 Ra 2018/06/0280Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/06/0264 B 27. März 2019 RS 1Stammrechtssatz
Im Rahmen einer Beschwerde von Parteien mit eingeschränkten Mitspracherechten - wie etwa Nachbarn in Bauverfahren - ist das LVwG nur legitimiert, eine Rechtswidrigkeit innerhalb der den Beschwerdeführern zustehenden subjektiv-öffentlichen Rechten aufzugreifen.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018060276.L00Im RIS seit
05.07.2019Zuletzt aktualisiert am
05.07.2019