RS Vwgh 2019/3/27 Ra 2017/06/0005

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Veröffentlicht am 27.03.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3
VwGVG 2014 §17

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/06/0009 E 24. April 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Dem Revisionswerber ist nach der mündlichen Verhandlung vor dem VwG eine Frist einzuräumen, um den in der Verhandlung mündlich ausgeführten Gutachten, das ihm vor der mündlichen Verhandlung nicht übermittelt wurde, auf gleicher fachlicher Ebene entgegentreten zu können (Hinweis E vom 24. November 2014, 2013/04/0153, mwN).

Schlagworte

Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017060005.L02

Im RIS seit

18.06.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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