TE Bvwg Erkenntnis 2019/1/24 W105 2198858-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 24.01.2019
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Entscheidungsdatum

24.01.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55
VwGVG §28 Abs2
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.03.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2025
  3. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 28.02.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch

W105 2198858-1/14E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Harald BENDA als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.05.2018, Zahl: 1111049509-160507296, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.01.2019 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Harald BENDA als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.05.2018, Zahl: 1111049509-160507296, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.01.2019 zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005, § 8 Abs. 1 AsylG 2005, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG, § 57 AsylG 2005 sowie §§ 46, 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005, Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005, Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG, Paragraph 57, AsylG 2005 sowie Paragraphen 46, 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9, 55, FPG als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 09.04.2016 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz.

Bei seiner Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes vom 10.04.2016 gab der Antragsteller an, Angehöriger der Volksgruppe der Tadschiken zu sein und vier Jahre die Schule besucht zu haben. Im österreichischen Bundesgebiet verfüge er über keinerlei verwandtschaftliche Bindungen. Er leide an keinerlei Beschwerden oder Krankheiten. Befragt nach seinem Fluchtgrund gab der Antragsteller an, sein Herkunftsland wegen Grundstücksstreitigkeiten verlassen zu haben; sein Bruder sei getötet worden und habe auch er aus Angst um sein Leben flüchten müssen, da er von dieser Feindschaft betroffen gewesen sei.

2. Im Rahmen der niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vom 26.04.2018 gab der Antragsteller an, am 27.02.2000 einen XXXX/Provinz Nangarhar geboren zu sein. Er sei gesund und nehme keine Medikamente.

Inhaltlich gab der Antragsteller an wie folgt:

F: Wie heißen Sie?

A: Ich heiße XXXXA: Ich heiße römisch 40

F: Wann und wo sind Sie geboren?

A: Ich bin am XXXX in XXXX geborenA: Ich bin am römisch 40 in römisch 40 geboren

F: Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?

A: Afghanistan

F: Aus welcher Provinz bzw. welcher Region Ihres Heimatstaates kommen Sie?

A: Aus der Provinz Nangarhar, Distrikt XXXX, Ortschaft XXXXA: Aus der Provinz Nangarhar, Distrikt römisch 40 , Ortschaft römisch 40

F: Was ist Ihre Muttersprache?

A: Dari

F: Welche Sprachen sprechen Sie?

A: Dari, Paschtu

F: Können Sie in diesen Sprachen lesen und schreiben?

A: Ein bisschen

F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

A: Paschtune

F: Welcher Religion gehören Sie an?

A: Muslim, Sunnit

F: Verstehen Sie die Dolmetscherin einwandfrei?

A: Ja

F: Haben Sie im Verfahren bis dato, bei den bisherigen Befragungen, der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht?

A: Ja

F: Wurde Ihnen die Niederschrift, die die Polizei im Rahmen der Erstbefragung mit Ihnen aufgenommen hat, rückübersetzt?

A: Ich wurde gefragt, aber es wurde nicht rückübersetzt.

Anmerkung: Sie haben die Niederschrift blind unterschrieben?

A: Ja

F: Haben Sie den Dolmetscher in der Einvernahme vor der Polizei im Rahmen der Erstbefragung gut verstanden?

A: Ja

F: Sind Sie heute psychisch und physisch in der Lage die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten?

A: Ja

F: Wie geht es Ihnen gesundheitlich?

A: Ich bin ganz gesund

F: Nehmen Sie Medikamente?

A: Nein

F: Sind Sie in ärztlicher Behandlung oder Therapie?

A: Nein

F: Haben Sie Personaldokumente?

A: Ich habe meine Tazkira mitgehabt, in Bulgarien habe ich sie verloren.

F: Hatten Sie jemals Identitätsdokumente?

A: Nur Tazkira

F: Mussten Sie je in Ihrem Heimatland Ihre Identität nachweisen?

A: Nur meine Tazkira

F: Haben Sie Identitätsdokumente, die Sie heute zur Vorlage bringen können?

A: Nein

F: Haben Sie Dokumente, die sich noch in Ihrem Heimatland befinden?

A: Nein

F: Können Sie in einer angemessenen Frist Dokumente vorlegen, welche Ihre Identität beweisen?

A: Nein

F: Haben Sie irgendwelche anderen Dokumente oder Beweismittel, die Sie vorlegen können (Tazkira, ...)?

A: Nichts

F: Habe Sie Deutschkurse besucht?

A: 3 Monate in einem Kurs, 1 1/2 Monate in einer Schule, Bestätigungen liegen keine vor

F: Wo waren Sie im Sommer 2017?

A: Ich und meine Freunde wollten einen Freund in XXXX besuchen. Aus Versehen sind wir nach Deutschland und weiter nach Frankreich, vermutlich in Strasburg. Ich musste in Deutschland und Frankreich Fingerabdrücke abgeben. In Frankreich wurde ich krank und war dort im Krankenhaus. Mir wurden dort die Fingerabdrücke genommen und kann sein, dass ich dort einen Asylantrag gestellt habe.A: Ich und meine Freunde wollten einen Freund in römisch 40 besuchen. Aus Versehen sind wir nach Deutschland und weiter nach Frankreich, vermutlich in Strasburg. Ich musste in Deutschland und Frankreich Fingerabdrücke abgeben. In Frankreich wurde ich krank und war dort im Krankenhaus. Mir wurden dort die Fingerabdrücke genommen und kann sein, dass ich dort einen Asylantrag gestellt habe.

F: Wurden Sie gefragt von wo Sie kommen?

A: Ja, ich sagte von Österreich

F: Haben Sie immer Ihren richtigen Namen angegeben?

A: Ja

F: Wo sind die Unterlagen der Polizei und vom Krankenhaus?

A: Ich habe nichts bekommen.

F: Womit haben Sie sich ausgewiesen?

A: In Deutschland habe ich meine weiße Karte vorgewiesen, sie haben meine Fingerabdrücke genommen, dann wurde ich in eine Unterkunft in einem Wald gebracht. Dort hat es uns aber nicht gefallen und wir sind nach ca. 1 1/2 Stunden von dort weg. Aus Versehen sind wir in Frankreich gelandet. Meine Weiße Karte wurde mir nicht mehr zurückgegeben.

F: Wie lange und womit waren Sie unterwegs, von Deutschland nach Frankreich?

A: 1 1/2 Tage, mit dem Zug. Wir wollten aber nach Österreich zurück, uns wurde der falsche Weg gezeigt. Wir haben im Freien übernachtet, am nächsten Tag hatte ich am ganzen Körper einen Juckreiz. Ich bin mit meinen Freunden in eine Unterkunft und dort hat man uns die Fingerabdrücke genommen. Im Krankenhaus war ich 5 Tage. Anschließend war ich wieder in dieser Unterkunft und nach ca. 24 Stunden wurde ich in eine Asylunterkunft gebracht. Dort war ich ca. 4 oder 5 Monate, dann bin ich wieder nach Österreich.

F: Welche Nationalitäten waren in dieser Unterkunft?

A: Afghanen und Schwarzafrikaner

F: Wo war diese Unterkunft?

A: Weiß ich nicht, ich war die ganze Zeit im Zimmer

F: Nennen Sie Ihren heutigen Familienstand und den Familienstand, den Sie zum Zeitpunkt der Ausreise aus Ihrem Heimatland hatten.

A: Ledig

F: Haben Sie uneheliche Kinder?

A: Nein

F: Können Sie einen kurzen Lebenslauf bezüglich Ihrer Person schildern? z.B.: Wo sind Sie aufgewachsen, welche Schulausbildung haben Sie absolviert, welchen Beruf haben Sie ausgeübt etc.?

A: Ich bin in XXXX geboren und aufgewachsen, ich habe 4 Jahre die Schule besucht. Ca. 6 Monate war ich Taxifahrer, ich war ca. 13 oder 14 alt. Manchmal habe ich meinem Vater auf der Baustelle geholfen (ich habe Tee gebracht, Wasser gebracht oder von zu Hause Essen gebracht).A: Ich bin in römisch 40 geboren und aufgewachsen, ich habe 4 Jahre die Schule besucht. Ca. 6 Monate war ich Taxifahrer, ich war ca. 13 oder 14 alt. Manchmal habe ich meinem Vater auf der Baustelle geholfen (ich habe Tee gebracht, Wasser gebracht oder von zu Hause Essen gebracht).

F: Wo war Ihr letzter Wohnort in Afghanistan und wie lange haben Sie dort gewohnt?

A: XXXX, XXXX, von der Geburt bis zur AusreiseA: römisch 40 , römisch 40 , von der Geburt bis zur Ausreise

F: Handelt es sich bei Ihrer oben angegebenen Wohnadresse um ein Haus oder eine Wohnung?

A: Mein Elternhaus

F: Wem gehörte dieses Haus?

A: Meinem Vater

F: Wer lebt derzeit an dieser Adresse?

A: Meine Eltern, meine 4 Schwestern und meine 3 Brüder und die Familie meines älteren Bruders

F: Wann genau haben Sie sich dazu entschlossen, dass Sie Ihr Heimatland verlassen?

A: Am Abend vor meiner Ausreise

F: Wann haben Sie Ihr Heimatland tatsächlich verlassen?

A: Vor ca. 2 Jahren und 8 Monaten

F: Wo haben Sie die letzte Nacht vor der Ausreise verbracht?

A: In Kabul bei einem Schlepper

F: Schildern Sie Ihre Ausreise aus dem Heimatstaat und den Reiseweg (Welche Provinzen und Reisemittel)?

A: Von zu Hause mit meinem Onkel nach Kabul. Von dort mit dem Schlepper mit Auto und Bus nach Kandahar an der pakistanischen Grenze. Von Pakistan (2 - 3 Tage) in den Iran (Durchreise) Türkei (ca. 3 Monate), Bulgarien (ca. 20 Tage), Serbien (6 Tage), Ungarn (4 - 5 Tage) und Österreich.

F: Wovon haben Sie in der Türkei gelebt?

A: Der Schlepper hat gesagt, wir müssen hier warten

F: Sind Sie schlepperunterstützt nach Österreich gereist?

A: Bis nach Ungarn mit dem Schlepper

F: Wie war der Name des Schleppers?

A: Nesam (Türkei bis Serbien),

F: Wer hat die Reise organisiert?

A: Mein Vater

F: Wie viel haben Sie für die Reise bezahlt?

A: Weiß ich nicht, mein Vater hat alles organisiert und finanziert

F. Woher stammte das Geld für den Schlepper?

A: Weiß ich nicht

F: Wie sind Sie in Österreich eingereist?

A: Illegal

F: Seit wann halten Sie sich in Österreich auf?

A: Ich weiß es nicht

F: Haben Sie in einem anderen Land außer Österreich um Asyl angesucht?

A: Nein

F: Weshalb haben Sie nicht schon einen Asylantrag in einem der bereits sicheren Länder, durch die Sie gereist sind, gestellt?

A: Ich wollte nicht, es hat mir nicht gefallen

F: Welches Land war das Ziel Ihrer Reise?

A: Ich habe kein Zielland gehabt

Vorhalt: Wenn ich auf der Flucht bin, suche ich im ersten sicheren Land um Asyl an. Was sagen Sie dazu?

A: Ich habe von den anderen Flüchtlingen gehört, dass Österreich ein gutes Land ist, in dem man gut leben kann.

F: Welche Familienangehörigen leben noch in Ihrem Herkunftsstaat (Name, Geburtsdatum, Wohnort, was arbeiten diese, Staatsangehörigkeit)?

A: Vater: XXXX, ca. XXXX, Bauarbeiter, XXXXA: Vater: römisch 40 , ca. römisch 40 , Bauarbeiter, römisch 40

Mutter: XXXX, ca. XXXX alt, HausfrauMutter: römisch 40 , ca. römisch 40 alt, Hausfrau

4 Brüder: XXXX, ca. XXXX, blind, XXXX, ca. XXXX, Bauarbeiter, XXXX,XXXX, ca. XXXX, XXXX, ca. XXXX, Schüler4 Brüder: römisch 40 , ca. römisch 40 , blind, römisch 40 , ca. römisch 40 , Bauarbeiter, römisch 40 ,XXXX, ca. römisch 40 , römisch 40 , ca. römisch 40 , Schüler

4 Schwestern: XXXX, ca. XXXX, XXXX, ca. XXXX, XXXX, ca. XXXX, XXXX, ca. XXXX4 Schwestern: römisch 40 , ca. römisch 40 , römisch 40 , ca. römisch 40 , römisch 40 , ca. römisch 40 , römisch 40 , ca. römisch 40

Alle außer XXXX wohnhaft in XXXX, XXXX und XXXX sind verlobt, aber noch zu HauseAlle außer römisch 40 wohnhaft in römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 sind verlobt, aber noch zu Hause

F: Haben Sie weitere Verwandte im Heimatland?

A: 1 Onkel (Bauarbeiter) und eine Tante mütterlicherseits in XXXX, 2 Halbonkeln und 1 Tante väterlicherseits in XXXXA: 1 Onkel (Bauarbeiter) und eine Tante mütterlicherseits in römisch 40 , 2 Halbonkeln und 1 Tante väterlicherseits in römisch 40

F: Wovon lebt die Familie im Heimatland?

A: Mein Vater arbeitet auf der Baustelle

F: Hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Heimatland, z. B. Häuser, Grund?

A: Nur das Elternhaus

F: Welche engeren Freunde leben noch in Ihrem Herkunftsstaat (Name, Geburtsdatum, Wohnort, was arbeiten diese, Staatsangehörigkeit)?

A: Mein bester Freund ist mein Cousin, XXXX, Schneider, XXXXA: Mein bester Freund ist mein Cousin, römisch 40 , Schneider, römisch 40

F: Wie besteht der Kontakt zu den im Herkunftsstaat befindlichen Familienangehörigen und Freunden?

A: Internet

F: Wie oft haben Sie Kontakt mit diesen?

A: Selten, seit ich von Frankreich zurück bin nur einmal

F: Wann hatten Sie das letzte Mal Kontakt mit diesen?

A: Vor ca. 3 oder Tagen

F: Wie wurde der Kontakt hergestellt?

A: Internet, IMO

F: Haben Sie ein Facebook-Account?

A: Ja

F: Haben Sie damit auch Kontakt nach Afghanistan?

A: Nein

F: Wie hat Ihr Alltag in XXXX ausgesehen, was haben Sie den ganzen Tag gemacht?F: Wie hat Ihr Alltag in römisch 40 ausgesehen, was haben Sie den ganzen Tag gemacht?

A: Zwischen unserem Haus und der Baustelle

F: Schildern Sie die Gründe, warum Sie Ihr Heimatland verlassen und einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, von sich aus vollständig, detailliert und wahrheitsgemäß.

Sie werden darauf hingewiesen, dass falsche Angaben die Glaubwürdigkeit Ihres Vorbringens beeinträchtigen können.

Soweit Sie auf Ereignisse Bezug nehmen, werden Sie auch aufgefordert, den Ort und die Zeit zu nennen, wann diese stattfanden und die Personen, die daran beteiligt waren.

A: Mein Leben war in Gefahr, deshalb musste ich Afghanistan verlassen. Mein Vater hat ein Grundstück von meinem Großvater geerbt im Dorf XXXX. Neben diesem Dorf war ein anderes Dorf namens XXXX. In diesem Dorf hat eine unbekannte Familie gelebt, der Mann dieser Familie wollte unbedingt das Grundstück, das mein Vater geerbt hat, bekommen.A: Mein Leben war in Gefahr, deshalb musste ich Afghanistan verlassen. Mein Vater hat ein Grundstück von meinem Großvater geerbt im Dorf römisch 40 . Neben diesem Dorf war ein anderes Dorf namens römisch 40 . In diesem Dorf hat eine unbekannte Familie gelebt, der Mann dieser Familie wollte unbedingt das Grundstück, das mein Vater geerbt hat, bekommen.

Dieser Mann war Mitglied der Taliban, generell in XXXX und XXXX waren Großteil Taliban. Dieser Mann wollte unbedingt das Grundstück, aber mein Vater tat alles, damit er es nicht bekommt. Mein Vater war bei den Dorfältesten in XXXX, es ist das Grundstück das ich von meinem Vater geerbt habe und ihr seid Zeugen und ich werde dort zu arbeiten anfangen. Dann hat mein Vater und mein verstorbener Bruder angefangen dort zu arbeiteten.Dieser Mann war Mitglied der Taliban, generell in römisch 40 und römisch 40 waren Großteil Taliban. Dieser Mann wollte unbedingt das Grundstück, aber mein Vater tat alles, damit er es nicht bekommt. Mein Vater war bei den Dorfältesten in römisch 40 , es ist das Grundstück das ich von meinem Vater geerbt habe und ihr seid Zeugen und ich werde dort zu arbeiten anfangen. Dann hat mein

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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