TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/20 W124 2152182-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 20.03.2019
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Entscheidungsdatum

20.03.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §57
AVG §68 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §53 Abs1
FPG §53 Abs2
FPG §55 Abs1a
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 53 heute
  2. FPG § 53 gültig ab 28.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 202/2022
  3. FPG § 53 gültig von 01.09.2018 bis 27.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  4. FPG § 53 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 53 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 53 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  7. FPG § 53 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  8. FPG § 53 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  9. FPG § 53 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  10. FPG § 53 gültig von 27.06.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2006
  11. FPG § 53 gültig von 01.01.2006 bis 26.06.2006
  1. FPG § 53 heute
  2. FPG § 53 gültig ab 28.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 202/2022
  3. FPG § 53 gültig von 01.09.2018 bis 27.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  4. FPG § 53 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 53 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 53 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  7. FPG § 53 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  8. FPG § 53 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  9. FPG § 53 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  10. FPG § 53 gültig von 27.06.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2006
  11. FPG § 53 gültig von 01.01.2006 bis 26.06.2006
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch

W124 2152182-2/3E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , IFA-Zahl: XXXX , zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , IFA-Zahl: römisch 40 , zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß § 68 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. I Nr. 51/1991 idgF, sowie §§ 10 Abs. 1 Z 3, 57 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, § 9 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012 idgF, und §§ 46, 52 Abs. 2 Z 2, 52 Abs. 9, 53 Abs. 1 iVm Abs. 2, 55 Abs. 1a Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 68, Absatz eins, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 51 aus 1991, idgF, sowie Paragraphen 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, idgF, Paragraph 9, BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012, idgF, und Paragraphen 46, 52, Absatz 2, Ziffer 2, 52, Absatz 9, 53, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 2, 55, Absatz eins a, Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, idgF, als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

1. Vorverfahren

1.1 Der Beschwerdeführer (in der Folge. BF), ein indischer Staatsangehöriger, stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.1.1 Der Beschwerdeführer (in der Folge. BF), ein indischer Staatsangehöriger, stellte am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz.

1.1.1 Im Rahmen seiner Erstbefragung am selben Tag gab er an seine Heimat verlassen zu haben, weil es einen Grundstückstreit zwischen seiner Familie und seinen Onkel gegeben habe. Nach dem Tod seines Vaters habe es mehrmals Angriffe auf seine Familie gegeben. Diese seien von seinem Onkel ausgeübt worden. Vor ca. 4 Monaten sei er bei einem Angriff von seinem Onkel schwer verletzt worden und sei ihm sein Arm gebrochen worden. In weiterer Folge sei er mit dem Tod bedroht worden.

1.1.2. Am XXXX fand vor dem BFA eine niederschriftliche Einvernahme statt, welche folgenden Verlauf nahm:1.1.2. Am römisch 40 fand vor dem BFA eine niederschriftliche Einvernahme statt, welche folgenden Verlauf nahm:

(..........)

LA: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Sind Sie in ärztlicher Behandlung, nehmen Sie irgendwelche Medikamente?

VP: Ich bin gesund. Ich gehe nicht zum Arzt, ich brauche keine Medikamente.

LA: Nennen Sie mir bitte Ihren Namen sowie Geburtsdatum und Geburtsort.

VP: XXXX , geboren am XXXXVP: römisch 40 , geboren am römisch 40

LA: Geben Sie chronologisch alle Adressen an, an denen Sie bisher - also bis zu Ihrer Ausreise aus Ihrem Heimatland - aufhältig waren!

VP: Nur in meinem Heimatdorf in XXXX habe ich mich aufgehalten. Im Bezirk XXXX , in der Provinz PunjabVP: Nur in meinem Heimatdorf in römisch 40 habe ich mich aufgehalten. Im Bezirk römisch 40 , in der Provinz Punjab

LA: Wie heißen Ihre Eltern und wo leben sie?

VP: XXXX heißt meine Mutter, XXXX . Mein Vater ist schon verstorben, meine Mutter ist noch in unserem Dorf.VP: römisch 40 heißt meine Mutter, römisch 40 . Mein Vater ist schon verstorben, meine Mutter ist noch in unserem Dorf.

LA: Woran ist ihr Vater gestorben?

VP: Bei einem Verkehrsunfall.

LA: Womit haben Ihre Angehörigen in Indien ihren Lebensunterhalt bestritten?

VP: Mein Vater war ein Landwirt.

LA: Was haben Sie gearbeitet?

VP: Ich war auch in der Landwirtschaft.

LA: Sind Sie verheiratet, haben Sie Kinder?

VP: Nein, ich bin ledig.

LA: Welche Ausbildung haben Sie im Herkunftsland absolviert?

VP: Ich habe 12 Jahre Grundschule mit Maturaabschluss absolviert.

LA: Sind Sie vorher schon mal aus Indien ausgereist?

VP: Nein.

LA: Welche Verwandten haben Sie noch in Indien?

VP: Onkel und Tanten mütterlicherseits und väterlicherseits. Ich habe noch 2 Geschwister, einen Bruder und eine Schwester. Meine Schwester ist verheiratet und wohnt bei ihrer Schwiegerfamilie. Mein Bruder lebt bei meiner Mutter im Dorf. Meine Schwester heißt XXXX und mein Bruder XXXX .VP: Onkel und Tanten mütterlicherseits und väterlicherseits. Ich habe noch 2 Geschwister, einen Bruder und eine Schwester. Meine Schwester ist verheiratet und wohnt bei ihrer Schwiegerfamilie. Mein Bruder lebt bei meiner Mutter im Dorf. Meine Schwester heißt römisch 40 und mein Bruder römisch 40 .

LA: Haben Sie noch Kontakt zu Angehörigen in Indien?

VP: Ja.

LA: Haben Sie oder hatten Sie einen indischen Reisepass oder ein anderes Identitätsdokument?

VP: Ich war im Besitz eines indischen Reisepasses, der wurde mir aber vom Schlepper abgenommen.

LA: Womit bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt in Österreich?

VP: Ich arbeite als Reklameverteiler.

LA: Wann haben Sie beschlossen Indien zu verlassen?

VP: Vor 2 Jahren.

LA: Wann haben Sie Indien verlassen?

VP: Im XXXX .VP: Im römisch 40 .

LA: Wie haben Sie Indien verlassen?

VP: Schlepperunterstützt. Befragt gebe ich an, dass der Schlepper 600.000-700.000 indische Rupien.

LA: Mit welchen Transportmitteln sind sie befördert worden?

VP: Von XXXX mit einem Flugzeug geflogen. Von XXXX zu einer Insel, ich weiß nicht mehr den Namen der Insel. Von XXXX nach Moskau, und von dort über Landweg bis hierher.VP: Von römisch 40 mit einem Flugzeug geflogen. Von römisch 40 zu einer Insel, ich weiß nicht mehr den Namen der Insel. Von römisch 40 nach Moskau, und von dort über Landweg bis hierher.

LA: Haben Sie Papiere für Ihren Transport benötigt?

VP: Der Schlepper hat alles organisiert.

LA: Konnten Sie ohne Dokumente reisen?

VP: Der Schlepper hatte alle Dokumente bei sich. Er ist mit mir gemeinsam nach Moskau geflogen.

LA: Wie hieß die Fluglinie?

VP: Weiß ich nicht.

LA: Welcher Volksgruppe/ Kaste gehören Sie an?

VP: Volksgruppe Saray und Kaste Jat.

LA: Welche Religion haben Sie?

VP: Sikh

LA: Hatten Sie jemals Probleme mit den Behörden Ihres Heimatlandes?

VP: Nein.

LA: Waren Sie jemals politisch tätig?

VP: Nein.

LA: Waren Sie jemals in Haft?

VP: Nein.

LA: Warum haben Sie Ihr Heimatland verlassen und in Österreich einen Asylantrag gestellt? Nennen Sie bitte all Ihre Fluchtgründe!

VP: Ich komme aus einer Familie die in der Landwirtschaft arbeiten. Wir haben 5 Killa Landwirtschaft. Nach dem Tod meines Vaters wurde alles auf meinen Namen überschrieben, weil ich der älteste in der Familie war. Mein Onkel väterlicherseits, wohnen alle im Ausland, sind sehr wohlhabend. Sie haben meine Landwirtschaft in Besitz genommen. Ich kann nicht meine Felder bearbeiten. Sie haben gute Kontakte mit einflussreichen Leuten und auch der Polizei. 3-4 Mal wurde ich von ihren Leuten geschlagen. Ich wurde auch mit umbringen bedroht. 2 Mal haben sie mir den Arm gebrochen bei einer Schlägerei. Wenn ich zur Polizei gehe, niemand hört auf mich. Sie ließen mich durch die Polizei festnehmen, ich war 1-2 Tage in Haft. Erst nach meiner Ausreise, schikanieren sie meine Mutter und meinen kleinen Bruder. Der Grund dieser Schikane, ist, dass sie wollen, dass ich zurückkomme und den Namen für die Grundstücke umschreibe. Im Falle einer Rückkehr ist mein Leben dort in Gefahr. Sie sind sehr einflussreich und haben mich mehrmals geschlagen. Das war alles.

LA: Haben Sie nun all Ihre Fluchtgründe genannt?

VP: Nein. Nur im Falle einer Rückkehr droht mein Tod.

LA: Haben Sie die Körperverletzung bei einer Behörde gemeldet?

VP: Ja beim ich war beim Arzt. Alles genäht beim Oberarm. Ja, auch bei der Polizeistation in XXXX .VP: Ja beim ich war beim Arzt. Alles genäht beim Oberarm. Ja, auch bei der Polizeistation in römisch 40 .

LA: Was haben Sie bei der Polizei gemeldet?

VP: Dass mich beide Onkel geschlagen haben.

LA: Wie haben Ihre Onkel Sie geschlagen?

VP: Mit Hockeyschläger. Befragt gebe ich an, dass ich am nach Hause Weg von ihnen geschlagen wurde.

LA: Von wem wurde Ihnen dann der Arm gebrochen?

VP: Sie waren in Begleitung von anderen Personen. Ich kann nicht genau sagen, wer das war.

LA: In welchem Krankenhaus haben Sie den Bruch behandeln lassen?

VP: XXXXVP: römisch 40

Anm.: VP erzählt nach einer kurzen Pause, dass die Brüche in verschiedenen Spitäler behandelt wurden. Eines hieß XXXX Hospital in der Stadt XXXX .Anmerkung, VP erzählt nach einer kurzen Pause, dass die Brüche in verschiedenen Spitäler behandelt wurden. Eines hieß römisch 40 Hospital in der Stadt römisch 40 .

LA: Haben Sie Befunde?

VP: Ja, ich kann sie nachschicken lassen.

LA: Haben Sie von beiden Spitälern die Befunde?

VP: Ja.

LA: Um welches Grundstück hat es sich gehandelt?

VP: Es ist 3 km von meinem Dorf entfernt. Es wird bewirtschaftet.

LA: Warum haben Sie sich um dieses Grundstück gestritten?

VP: Nach dem Tod meines Vaters wollten sie uns die Landwirtschaft wegnehmen. Mein Vater ist vor 18 Jahren gestorben.

LA: Seit wann dauert dieser Streit an?

VP: Seit meiner Kindheit. Als mein Vater gestorben ist war ich sehr jung.

LA: Seit wann wurden Sie bedroht?

VP: Als ich 20 geworden bin, haben sie angefangen mich zu bedrohen.

LA: Sind Grundstückpapiere vorhanden?

VP: Ja.

LA: Wie sind Sie mit dem Tod bedroht worden?

VP: Sie haben mich geschlagen. Sie sagten mir ich soll auf die Papiere umschreiben, damit alles auf ihren Namen ist.

LA: Wer hat sie geschlagen?

VP: Mein Onkel väterlicherseits hat mich zuerst geschlagen. Danach in Begleitung von 15 bis 20 Personen haben mich geschlagen.

Vorhalt: Sie haben gesagt, dass Ihre Onkel nicht in Indien leben. Was sagen Sie dazu?

VP: Sie haben die Staatsbürgerschaft von Großbritannien. Sie verbringen dort 3-4 Monate im Jahr. Ansonsten sind sie in Indien

LA: Wie viele Onkel sind in dem Streit involviert?

VP: 2

LA: Was wollen die Onkel mit dem Grundstück machen?

VP: Das Nachbargrundstück gehört ihnen. Sie wollen noch meins, dann haben sie noch mehr.

LA: Gibt es keinen Streit, wenn beide das Grundstück beanspruchen?

VP: Nein, sie gehören zusammen

LA: Wenn Sie seit dem 20. Lebensjahr bedroht werden, warum sind Sie erst jetzt geflüchtet?

VP: Zuerst haben sie mich nur verbal bedroht. Ich werde aus Angst die Grundstückspapiere unterschreiben. Als ich das nicht getan habe, wurden sie gewalttätig.

LA: Seit wann haben ihre Onkel die Landwirtschaft in Besitz genommen?

VP: Seit 5 bis 6 Jahren.

LA: Wenn sie die Landwirtschaft in Besitz genommen haben, wie konnten Sie Ihren Lebensunterhalt verdienen?

VP: Ich habe als Gelegenheitsarbeiter auf einer Baustelle gearbeitet.

LA: Wie oft ist Gelegentlich?

VP: Je nachdem wie oft ich gelegentlich Arbeit gefunden habe. 3 bis 4 Mal in der Woche.

LA: Wie viel verdient man als Gelegenheitsarbeiter?

VP: 60 bis 100 Rupien pro Tag.

LA: Wie konnten Sie sich den Schlepper leisten?

VP: Meine Verwandte haben uns geholfen. Und etwas habe ich auf Lohn.

LA: Haben Sie Kontakt mit der Polizei aufgenommen?

VP: Ja.

LA: Bei welcher Polizeistation waren Sie?

VP: Bei XXXX . Befragt gebe ich an, dass ich ihnen gesagt habe, dass ich Probleme habe. Sie haben nicht auf mich gehört und haben mich weggeschickt.VP: Bei römisch 40 . Befragt gebe ich an, dass ich ihnen gesagt habe, dass ich Probleme habe. Sie haben nicht auf mich gehört und haben mich weggeschickt.

LA: Waren Sie bei einer höheren Behörde?

VP: In XXXX war ich bei der DGP, er ist ein höherer Polizeioffizier, aber er hat auch nicht auf mich gehört.VP: In römisch 40 war ich bei der DGP, er ist ein höherer Polizeioffizier, aber er hat auch nicht auf mich gehört.

LA: Was heißt DGP?

VP: Er ist Offizier, der für die Stadt zuständig ist.

Wh. Der Frage.

VP: Das weiß ich nicht.

Vorhalt: Warum hat man Sie eingesperrt? Sie waren bereits selbstständig bei der Polizei ohne dass man Sie einsperrte.

VP: Weil mein Onkel mich angezeigt haben. Sie haben sie bestochen.

Pause: 10:05 - 10:25

LA: Haben Sie einen Anwalt genommen?

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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