TE Bvwg Erkenntnis 2019/1/21 I420 1259431-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 21.01.2019
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten