TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/20 W187 2179598-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 20.03.2019
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Entscheidungsdatum

20.03.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §52
FPG §55
VwGVG §28 Abs2
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.03.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2025
  3. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 28.02.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch

W187 2179598-1/7E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Hubert REISNER über die Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , Staatsangehörigkeit Afghanistan, vertreten durch Mag. Robert BITSCHE, Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Hubert REISNER über die Beschwerde von römisch 40 , geboren am römisch 40 , Staatsangehörigkeit Afghanistan, vertreten durch Mag. Robert BITSCHE, Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am römisch 40 zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 2 VwGVG iVm §§ 3 Abs 1, 8 Abs 1 und § 10 Abs 1 Z 3 und § 57 AsylG 2005, iVm § 9 BFA-VG, §§ 52 und 55 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG in Verbindung mit Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3 und Paragraph 57, AsylG 2005, in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG, Paragraphen 52 und 55 FPG als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE

I. Verfahrensgangrömisch eins. Verfahrensgang

1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, reiste unter Umgehung der Einreisebestimmungen schlepperunterstützt in das Bundesgebiet ein, wo er am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz stellte.1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, reiste unter Umgehung der Einreisebestimmungen schlepperunterstützt in das Bundesgebiet ein, wo er am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte.

2. Im Rahmen seiner Erstbefragung am selben Tag wurde der Beschwerdeführer im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Paschtu zu seiner Identität, seiner Reiseroute und seinen Fluchtgründen einvernommen. Als Beweggrund für seine Ausreise gab er eine Bedrohung durch die Taliban an.

3. Am XXXX wurde der Beschwerdeführer vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA, belangte Behörde) im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Paschtu und einer Vertrauensperson niederschriftlich zu seinem Antrag auf internationalen Schutz einvernommen. Dabei behauptete er erneut eine Bedrohung durch die Taliban und führte seinen Fluchtgrund weiter aus.3. Am römisch 40 wurde der Beschwerdeführer vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA, belangte Behörde) im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Paschtu und einer Vertrauensperson niederschriftlich zu seinem Antrag auf internationalen Schutz einvernommen. Dabei behauptete er erneut eine Bedrohung durch die Taliban und führte seinen Fluchtgrund weiter aus.

4. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde dem Beschwerdeführer nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Gegen den Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt IV.) und festgestellt, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei (Spruchpunkt V.). Die Frist für die freiwillige Ausreise betrage 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt VI.).4. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde dem Beschwerdeführer nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Gegen den Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt römisch vier.) und festgestellt, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Die Frist für die freiwillige Ausreise betrage 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch sechs.).

Für ein allfälliges Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde dem Beschwerdeführer amtswegig ein Rechtsberater zur Seite gestellt.

5. Mit Schreiben vom XXXX erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch den ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht vollumfängliche Beschwerde gegen den spruchgegenständlichen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts sowie der Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften.5. Mit Schreiben vom römisch 40 erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch den ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht vollumfängliche Beschwerde gegen den spruchgegenständlichen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts sowie der Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften.

Die Beschwerde und der dazugehörige Verwaltungsakt wurden dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

6. Am XXXX fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, im Zuge derer der Beschwerdeführer im Beisein des ausgewiesenen Rechtsvertreters und einer Dolmetscherin für die Sprache Paschtu vom erkennenden Richter zu seinem Antrag auf internationalen Schutz und seinen Beschwerdegründen einvernommen wurde. Die belangte Behörde blieb der mündlichen Verhandlung fern.6. Am römisch 40 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, im Zuge derer der Beschwerdeführer im Beisein des ausgewiesenen Rechtsvertreters und einer Dolmetscherin für die Sprache Paschtu vom erkennenden Richter zu seinem Antrag auf internationalen Schutz und seinen Beschwerdegründen einvernommen wurde. Die belangte Behörde blieb der mündlichen Verhandlung fern.

Mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung wurden dem Beschwerdeführer auszugsweise folgende Länderinformationen zu Afghanistan übermittelt: Länderinformationsblatt der Staatendokumentation zu Afghanistan (Stand: 30.1.2018); Berichte und Zwischenberichte des Auswärtigen Amtes vom 19.10.2016, 28.7.2017 und 31.5.2018 zur Lagebeurteilung in Afghanistan; EASO-Country of Origin Information Reports zur Sicherheitslage in Afghanistan aus Dezember 2017 und Mai 2018, zu Netzwerken in Afghanistan aus Jänner 2018 sowie zur sozio-ökonomischen Lage in Kabul, Herat und Mazar-e Sharif aus August 2017.

Die Verhandlungsschrift lautet auszugsweise:

"[...]

Richter: Verstehen Sie die Dolmetscherin gut?

Beschwerdeführer: Ja.

Richter: Sind Sie psychisch und physisch in der Lage, der heute stattfindenden mündlichen Verhandlung zu folgen? Liegen Gründe vor, die Sie daran hindern?

Beschwerdeführer: Ja, ich bin gesund und kann folgen.

Richter: Nehmen Sie regelmäßig Medikamente, befinden Sie sich in medizinischer Behandlung?

Beschwerdeführer: Nein, bin ich nicht.

[...]

Richter: Können Sie sich an Ihre Aussage vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erinnern? Waren diese richtig, vollständig und wahrheitsgetreu?

Beschwerdeführer: Ich kann mich an meine Aussage erinnern. Ich habe die Wahrheit angegeben. Ich habe keine hervorragende Schulausbildung. Bei den Angaben der Daten habe ich mich nicht ausgekannt. Ich weiß nicht, ob ich mich bei den Daten oder ungefähren Angaben geirrt habe oder nicht. Trauriger Weise bin ich Analphabet und besitze keine Schulbildung.

Richter: Geben Sie Ihr Geburtsdatum an. Wo sind Sie auf die Welt gekommen?

Beschwerdeführer: Ich bin in der Provinz Nangarhar in Afghanistan geboren. Ich kenne mich mit Daten bzw. der Zeitrechnung nicht so gut aus. Hier wurde mein Geburtsdatum mit XXXX eingetragen.Beschwerdeführer: Ich bin in der Provinz Nangarhar in Afghanistan geboren. Ich kenne mich mit Daten bzw. der Zeitrechnung nicht so gut aus. Hier wurde mein Geburtsdatum mit römisch 40 eingetragen.

Richter: Welche Sprachen sprechen Sie? Können Sie diese lesen und schreiben?

Beschwerdeführer: Meine Muttersprache ist Paschtu. Ein wenig Dari habe ich hier gelernt, Deutsch habe ich auch hier gelernt. Weitere Sprachen spreche ich nicht.

Richter: Geben Sie Ihre Volksgruppe, Religion und Ihren Familienstand an.

Beschwerdeführer: Ich bin traditionell verheiratet, so wie es die Kultur vorschreibt. Es gibt einen Trauschein mit Zeugen, aber eine offizielle Registrierung ist in unserer Gegend nicht üblich. Ich bin Moslem, Sunnite. Ich gehöre dem Stamm der Sherzad an.

Richter: Haben Sie Kinder?

Beschwerdeführer: Nein, wir haben keine Kinder.

Richter: Können Sie bitte soweit wie möglich chronologisch angeben, wann und wo Sie sich in Afghanistan aufgehalten haben.

Beschwerdeführer: Geboren bin ich im Distrikt XXXX , im Dorf XXXX , Provinz Nangar-har. Zu den Geburtsdaten oder Alter meiner Eltern und Geschwister möchte ich sagen, die sind nicht richtig übertragen worden, ich glaube es war ein Missverständnis zwischen mir und dem Dolmetsch. Auch mein Geburtsort ist nicht richtig übertragen worden, dort steht Geburtsort Distrikt XXXX . Ich bin aber in meinem Heimatdorf geboren. Ich habe das im Nachhinein versucht richtigzustellen, ich habe erklärt, dass ich aus dem Distrikt XXXX bin und dem genannten Dorf XXXX geboren wurde.Beschwerdeführer: Geboren bin ich im Distrikt römisch 40 , im Dorf römisch 40 , Provinz Nangar-har. Zu den Geburtsdaten oder Alter meiner Eltern und Geschwister möchte ich sagen, die sind nicht richtig übertragen worden, ich glaube es war ein Missverständnis zwischen mir und dem Dolmetsch. Auch mein Geburtsort ist nicht richtig übertragen worden, dort steht Geburtsort Distrikt römisch 40 . Ich bin aber in meinem Heimatdorf geboren. Ich habe das im Nachhinein versucht richtigzustellen, ich habe erklärt, dass ich aus dem Distrikt römisch 40 bin und dem genannten Dorf römisch 40 geboren wurde.

Richter: Wie haben Sie in Afghanistan gewohnt?

Beschwerdeführer: Das Haus hat uns gehört.

Richter: Was haben Sie in Afghanistan gemacht, gearbeitet, gelernt oder etwas Anderes?

Beschwerdeführer: Ich habe mit meinem Vater in der Landwirtschaft ausgeholfen. Nachdem mein Vater verstorben ist, habe ich mir ein Fahrzeug zugelegt, um genauer zu sein ein Taxi, und habe als Taxifahrer gearbeitet.

Richter: Welche Schulbildung haben Sie erhalten?

Beschwerdeführer: Bedauerlicherweise konnte ich nur drei Jahre die Schule besuchen. Eine Weiterbildung war nicht möglich.

Richter: Wo und wie leben Ihre Verwandten?

Beschwerdeführer: Sie meinen jetzt zur Zeit?

Richter: Ja.

Beschwerdeführer: Ich weiß nicht wo sie sich aufhalten. Ich habe keinen Kontakt zu ihnen. Nach dem letzten Kontakt habe ich vergeblich versucht den Kontakt zu ihnen herzustellen. Den letzten Kontakt mit ihnen hatte ich vom Iran aus gehabt. Zuletzt haben sie sich in einem Dorf namens XXXX bei meinem Onkel mütterlicherseits versteckt.Beschwerdeführer: Ich weiß nicht wo sie sich aufhalten. Ich habe keinen Kontakt zu ihnen. Nach dem letzten Kontakt habe ich vergeblich versucht den Kontakt zu ihnen herzustellen. Den letzten Kontakt mit ihnen hatte ich vom Iran aus gehabt. Zuletzt haben sie sich in einem Dorf namens römisch 40 bei meinem Onkel mütterlicherseits versteckt.

Richter: Haben Sie Kontakt zu anderen Teilen Ihrer Familie?

Beschwerdeführer: Ich habe zu keinem Kontakt.

Richter: Haben Sie in Afghanistan Verwandte oder sonstige wichtige Kontaktpersonen und wie heißen sie? Wo leben sie? Haben Sie zu ihnen Kontakt?

Beschwerdeführer: Ich habe zu niemandem Kontakt. Ich habe in einem Dorf gelebt. Dort funktioniert nicht einmal die Handyfunktion richtig. So habe ich gelebt.

Richter: Wie ist Ihr Leben derzeit in Österreich? Was machen Sie in Österreich?

Beschwerdeführer: Hier besuche ich einen Deutschkurs. Ich arbeite gerne in der Gemeinde. In meiner Freizeit spiele ich Fußball mit anderen afghanischen Flüchtlingen. Ich halte mich mit Sport auch in der Früh beschäftigt, ich gehe laufen.

Richter: Haben Sie Freunde in Österreich?

Beschwerdeführer: Ja, ich habe eine gute, weibliche Freundin namens XXXX , die mich auch besuchen kommt. Sie besucht mich im Lager. Über sie habe ich die Kultur sehr gut kennengelernt. Sie übt auch mit mir die Sprache. Auch in der Arbeit, in der Gemeinde habe ich Freunde kennengelernt.Beschwerdeführer: Ja, ich habe eine gute, weibliche Freundin namens römisch 40 , die mich auch besuchen kommt. Sie besucht mich im Lager. Über sie habe ich die Kultur sehr gut kennengelernt. Sie übt auch mit mir die Sprache. Auch in der Arbeit, in der Gemeinde habe ich Freunde kennengelernt.

Richter: Sind Sie Mitglied in einem Verein?

Beschwerdeführer: Nein, hier nicht.

Richter: Hatten Sie Probleme mit der Polizei oder einem Gericht?

Beschwerdeführer: Das habe ich niemals gehabt.

Richter: Schildern Sie den Vorfall, der zu Ihrer Flucht geführt hat!

Beschwerdeführer: Die Taliban sind zu uns nach Hause gekommen. Sie haben an der Türe geklopft. Mein Vater hat die Türe geöffnet. Es waren Männer die Essen gefordert haben. Mein Vater ist zurückgelaufen, aufgeregt hat er gesagt "Es sind Männer da, sie fordern Essen, es sind Taliban". Notgedrungen haben wir Essen vorbereitet. Es waren ca. 15 Männer. Wir hatten nicht genug Essen zuhause. Meine Mutter hat Essen gekocht. Wir haben das was wir hatten, nämlich Gemüse, schnell zubereitet. Sie haben gegessen und sind dann weggegangen. Wir haben am Dach geschlafen, die ganze Familie. Es war in der Nacht, gegen 2:30 Uhr, da haben wir plötzlich laute Geräusche gehört. Zuerst waren da Stimmen und dann Schüsse. Mein Vater meinte, alle nach unten laufen. Es wurde heftig geschossen. Wir sind nach unten abgestiegen. Mein Vater hat gesehen, dass die Haupteingangstür offen ist. Mein Vater hat nach einem Holzstock gegriffen, um die Türe zuzukriegen. Als er nach dem Holz gegriffen hat, haben wir einen Knall an der Türe gehört. Nach ca. 2 Minuten oder weniger, sind plötzlich Männer hineingestürmt. Sie hatten Beleuchtung, das nennt man glaub ich Laser, und haben damit meinen Vater angeleuchtet und erschossen. Es war ein Gekreische und durcheinander. Meine kleinen Brüder waren bei mir. Es sind Männer hineingekommen. Der eine Mann sagte "Ich bin Dolmetscher, wir sind Amerikaner, alle bei Seite". Wir wurden alle durchsucht und in ein Zimmer hineingesetzt. Wir wurden aufgefordert sitzen zu bleiben und uns nicht zu bewegen. Ich durfte nicht sprechen. Der Mann sagte "Wenn ich zurück bin, darfst du reden". Kurze Zeit später durfte ich hinausgehen und da habe ich gesehen, dass mein Vater durchlöchert, tot, reglos am Boden liegt. Ich konnte meine Geschwister nicht abhalten, sie mussten den Anblick miterleben. Sonst habe ich nichts mitbekommen, außer dass auf einmal Dorfbewohner dastanden. Alles war blutverschmiert. Irgendjemand hat dann saubergemacht. Am Tag darauf wurde er beerdigt, abgeführt. Etwa 4 oder 5 Tage später hat XXXX in der Moschee erfahren, dass ein Dorfbewohner damit geprahlt hat, dass er und andere Taliban unser Haus überfallen hätten und Essen gefordert haben. Danach hat er gesagt, wir seien Verräter, wir hätten noch in derselben Nacht die Amerikaner verständigt und gejammert, dass wir überfallen worden sind. Nachdem dieser Freund in der Moschee war, hat er mir das erzählt und gesagt, dass dieser Mann froh darüber war, dass die Amerikaner uns überfallen haben und dass mein Vater brutal erschossen wurde. All das hat mir XXXX erzählt. XXXX hat mir erzählt, dass dieser Mann in der Moschee erzählt hat, dass mein Vater und ich sie bewirtet hätten. Etwa 1,5 Monate nachdem mein Vater erschossen wurde, haben die Taliban mich angehalten. Der Älteste vor Ort heißt Kommandant XXXX . Dieser Mann sagte zu mir, er muss mich vorführen, damit die Anführer namens XXXX und der Gelehrte XXXX mich sprechen. Wie gesagt, habe ich als Taxifahrer gearbeitet, ich bin die Route bis in die Stadt und zurückgefahren. Ich wurde dann abgeführt. Ich wurde in ein Dorf namens XXXX gebracht, in die Moschee. Dort drinnen waren viele Männer versammelt. Ich musste mich hinsetzen. Mir wurde gesagt, "Dein Vater hat uns Essen gegeben und danach hat er so feig wie er war, die Amerikaner verständigt, dass sich hier Taliban befinden". Der XXXX war der Anführer, er hat das gesagt. Er sagte zu mir, ich muss ein "Badal", also gleiches gegen gleiches, bewirken, ich muss für die drei getöteten Männer die Blutrache ausgleichen. Es kam der Vorschlag um ein "Badal" meinerseits zu erreichen, dass ich als Taxifahrer eine Bombe in die Stadt transportiere und an jenem Ort, den sie mir zeigen, platziere. Ich hatte Angst, ich wusste, dass ich das nicht kann. Ich habe versucht uns zu verteidigen und gesagt, dass wir niemanden an die Amerikaner verraten haben. Der Mann sagte, "Drei Männer wurden getötet, es ist deine Verantwortung das auszugleichen." Diese Männer haben mir sehr viel Angst eingejagt, ich hatte keine Wahl. Ich habe nach einer Ausrede gesucht, damit ich weg kann und habe gesagt, dass meine Schwiegermutter schwer krank ist, ich muss wegen der Heirat einmal zurück. Ich habe gesagt, dass meine Schwiegermutter, nachdem mein Vater verstorben ist, eine schnelle Eheschließung wollte, damit sie die Verantwortung über die Tochter an mich abgibt. Ich habe XXXX direkt angesprochen und um Zeit gebeten. Ich habe gesagt, dass ich diese dringende Angelegenheit, zu heiraten, so schnell wie möglich erledige. Die Heirat kann man dort nicht so machen, wie sonst wo, wo man seine Freude durch Musik und Tanz ausdrückt. XXXX wirkte wie eine Gewalt unter den anderen Männern. Er hob seinen Kopf und sagte "Ich erlaube es dir". Ich habe auch gesagt, dass mein Vater tot ist, ich muss mich auch um die Trauerzeremonie kümmern. Ich habe die Heirat abgewickelt, danach wurde meine Frau krank, ich musste sie in die Stadt fahren, zu meinem Onkel mütterlicherseits. Zwei oder drei Tage mussten wir dortbleiben, damit sich der Arzt sich um sie kümmert. Die Männer haben erfahren, dass ich nicht da bin, oder sie haben mich nicht gesichtet. Als wir weg waren, sind sie nach Hause gekommen. Meine Mutter wurde gefragt, warum ich nicht da bin. Sie hat den Männern erzählt, dass meine Frau erkrankt ist und ich sie in die Stadt gefahren habe. Sie haben geglaubt, dass ich untergetaucht bin und ihr Vorhaben nicht ausführen werde. Sie haben meiner Mutter ein Schreiben in die Hand gegeben. Am nächsten Tag ist meine Mutter mit meinen Brüdern in die Stadt nachgekommen. Ich kann nicht richtig oder sinnerfassend lesen. Mein Onkel hat vorgelesen was drinnen steht. Meine Mutter hat genau erzählt, was die Männer gesagt haben. Ich habe geheiratet, das wurde mir erlaubt, jetzt muss ich mich stellen. Mein Onkel hat die Zeilen vorgelesen, da stand drinnen, dass ich mich deren Gesetzen nicht gebeugt hätte. Mir wurde erlaubt, dass was ich vorhatte zu erledigen, es sei laut den religiösen Gesetzten erlaubt, dass ich hingerichtet werde. Mein Onkel hielt diesen Drohbrief in der Hand, seine Hände zitterten, er hat zu mir raufgeschaut und gesagt "Sie werden dich nicht am Leben lassen". Meine Mutter ist in Tränen ausgebrochen. Mein Vater wurde getötet. Meine Mutter sagte, "Verschwinde so schnell wie nur möglich". Ich war überfordert und sagte nur "Was soll ich jetzt?" Mein Onkel hat sich um mein Auto gekümmert. Er sagte, dass Geld ist nicht mehr wert als dein Leben. Meine Mutter wollte nicht, dass ich getötet werde. Dass mein Vater getötet wurde, hat sie nicht verkraftet. Sie hat mich angefleht weg zu gehen und am Leben zu bleiben. Ich war auch während der Flucht überfordert. Mein Onkel hat mich weggeschickt, ich kannte kein einziges Land zuvor. Ich war niemals bereit und werde auch niemals dazu bereit sein, anderen Menschen zu schaden. Mein Vater hat mit seinem Leben bezahlt. Diese Hölle habe ich durchlebt, deswegen bin ich geflüchtet.Beschwerdeführer: Die Taliban sind zu uns nach Hause gekommen. Sie haben an der Türe geklopft. Mein Vater hat die Türe geöffnet. Es waren Männer die Essen gefordert haben. Mein Vater ist zurückgelaufen, aufgeregt hat er gesagt "Es sind Männer da, sie fordern Essen, es sind Taliban". Notgedrungen haben wir Essen vorbereitet. Es waren ca. 15 Männer. Wir hatten nicht genug Essen zuhause. Meine Mutter hat Essen gekocht. Wir haben das was wir hatten, nämlich Gemüse, schnell zubereitet. Sie haben gegessen und sind dann weggegangen. Wir haben am Dach geschlafen, die ganze Familie. Es war in der Nacht, gegen 2:30 Uhr, da haben wir plötzlich laute Geräusche gehört. Zuerst waren da Stimmen und dann Schüsse. Mein Vater meinte, alle nach unten laufen. Es wurde heftig geschossen. Wir sind nach unten abgestiegen. Mein Vater hat gesehen, dass die Haupteingangstür offen ist. Mein Vater hat nach einem Holzstock gegriffen, um die Türe zuzukriegen. Als er nach dem Holz gegriffen hat, haben wir einen Knall an der Türe gehört. Nach ca. 2 Minuten oder weniger, sind plötzlich Männer hineingestürmt. Sie hatten Beleuchtung, das nennt man glaub ich Laser, und haben damit meinen Vater angeleuchtet und erschossen. Es war ein Gekreische und durcheinander. Meine kleinen Brüder waren bei mir. Es sind Männer hineingekommen. Der eine Mann sagte "Ich bin Dolmetscher, wir sind Amerikaner, alle bei Seite". Wir wurden alle durchsucht und in ein Zimmer hineingesetzt. Wir wurden aufgefordert sitzen zu bleiben und uns nicht zu bewegen. Ich durfte nicht sprechen. Der Mann sagte "Wenn ich zurück bin, darfst du reden". Kurze Zeit später durfte ich hinausgehen und da habe ich gesehen, dass mein Vater durchlöchert, tot, reglos am Boden liegt. Ich konnte meine Geschwister nicht abhalten, sie mussten den Anblick miterleben. Sonst habe ich nichts mitbekommen, außer dass auf einmal Dorfbewohner dastanden. Alles war blutverschmiert. Irgendjemand hat dann saubergemacht. Am Tag darauf wurde er beerdigt, abgeführt. Etwa 4 oder 5 Tage später hat römisch 40 in der Moschee erfahren, dass ein Dorfbewohner damit geprahlt hat, dass er und andere Taliban unser Haus überfallen hätten und Essen gefordert haben. Danach hat er gesagt, wir seien Verräter, wir hätten noch in derselben Nacht die Amerikaner verständigt und gejammert, dass wir überfallen worden sind. Nachdem dieser Freund in der Moschee war, hat er mir das erzählt und gesagt, dass dieser Mann froh darüber war, dass die Amerikaner uns überfallen haben und dass mein Vater brutal erschossen wurde. All das hat mir römisch 40 erzählt. römisch 40 hat mir erzählt, dass dieser Mann in der Moschee erzählt hat, dass mein Vater und ich sie bewirtet hätten. Etwa 1,5 Monate nachdem mein Vater erschossen wurde, haben die Taliban mich angehalten. Der Älteste vor Ort heißt Kommandant römisch 40 . Dieser Mann sagte zu mir, er muss mich vorführen, damit die Anführer namens römisch 40 und der Gelehrte römisch 40 mich sprechen. Wie gesagt, habe ich als Taxifahrer gearbeitet, ich bin die Route bis in die Stadt und zurückgefahren. Ich wurde dann abgeführt. Ich wurde in ein Dorf namens römisch 40 gebracht, in die Moschee. Dort drinnen waren viele Männer versammelt. Ich musste mich hinsetzen. Mir wurde gesagt, "Dein Vater hat uns Essen gegeben und danach hat er so feig wie er war, die Amerikaner verständigt, dass sich hier Taliban befinden". Der römisch 40 war der Anführer, er hat das gesagt. Er sagte zu mir, ich muss ein "Badal", also gleiches gegen gleiches, bewirken, ich muss für die drei getöteten Männer die Blutrache ausgleichen. Es kam der Vorschlag um ein "Badal" meinerseits zu erreichen, dass ich als Taxifahrer eine Bombe in die Stadt transportiere und an jenem Ort, den sie mir zeigen, platziere. Ich hatte Angst, ich wusste, dass ich das nicht kann. Ich habe versucht uns zu verteidigen und gesagt, dass wir niemanden an die Amerikaner verraten haben. Der Mann sagte, "Drei Männer wurden getötet, es ist deine Verantwortung das auszugleichen." Diese Männer haben mir sehr viel Angst eingejagt, ich hatte keine Wahl. Ich habe nach einer Ausrede gesucht, damit ich weg kann und habe gesagt, dass meine Schwiegermutter schwer krank ist, ich muss wegen der Heirat einmal zurück. Ich habe gesagt, dass meine Schwiegermutter, nachdem mein Vater verstorben ist, eine schnelle Eheschließung wollte, damit sie die Verantwortung über die Tochter an mich abgibt. Ich habe römisch 40 direkt angesprochen und um Zeit gebeten. Ich habe gesagt, dass ich diese dringende Angelegenheit, zu heiraten, so schnell wie möglich erledige. Die Heirat kann man dort nicht so machen, wie sonst wo, wo man seine Freude durch Musik und Tanz ausdrückt. römisch 40 wirkte wie eine Gewalt unter den anderen Männern. Er hob seinen Kopf und sagte "Ich erlaube es dir". Ich habe auch gesagt, dass mein Vater tot ist, ich muss mich auch um die Trauerzeremonie kümmern. Ich habe die Heirat abgewickelt, danach wurde meine Frau krank, ich musste sie in die Stadt fahren, zu meinem Onkel mütterlicherseits. Zwei oder drei Tage mussten wir dortbleiben, damit sich der Arzt sich um sie kümmert. Die Männer haben erfahren, dass ich nicht da bin, oder sie haben mich nicht gesichtet. Als wir weg waren, sind sie nach Hause gekommen. Meine Mutter wurde gefragt, warum ich nicht da bin. Sie hat den Männern erzählt, dass meine Frau erkrankt ist und ich sie in die Stadt gefahren habe. Sie haben geglaubt, dass ich untergetaucht bin und ihr Vorhaben nicht ausführen werde. Sie haben meiner Mutter ein Schreiben in die Hand gegeben. Am nächsten Tag ist meine Mutter mit meinen Brüdern in die Stadt nachgekommen. Ich kann nicht richtig oder sinnerfassend lesen. Mein Onkel hat vorgelesen was drinnen steht. Meine Mutter hat genau erzählt, was die Männer gesagt haben. Ich habe geheiratet, das wurde mir erlaubt, jetzt muss ich mich stellen. Mein Onkel hat die Zeilen vorgelesen, da stand drinnen, dass ich mich deren Gesetzen nicht gebeugt hätte. Mir wurde erlaubt, dass was ich vorhatte zu erledigen, es sei laut den religiösen Gesetzten erlaubt, dass ich hingerichtet werde. Mein Onkel hielt diesen Drohbrief in der Hand, seine Hände zitterten, er hat zu mir raufgeschaut und gesagt "Sie werden dich nicht am Leben lassen". Meine Mutter ist in Tränen ausgebrochen. Mein Vater wurde getötet. Meine Mutter sagte, "Verschwinde so schnell wie nur möglich". Ich war überfordert und sagte nur "Was soll ich jetzt?" Mein Onkel hat sich um mein Auto gekümmert. Er sagte, dass Geld ist nicht mehr wert als dein Leben. Meine Mutter wollte nicht, dass ich getötet werde. Dass mein Vater getötet wurde, hat sie nicht verkraftet. Sie hat mich angefleht weg zu gehen und am Leben zu bleiben. Ich war auch während der Flucht überfordert. Mein Onkel hat mich weggeschickt, ich kannte kein einziges Land zuvor. Ich war niemals bereit und werde auch niemals dazu bereit sein, anderen Menschen zu schaden. Mein Vater hat mit seinem Leben bezahlt. Diese Hölle habe ich durchlebt, deswegen bin ich geflüchtet.

Richter: Sind Sie jemals persönlich bedroht oder angegriffen worden abgesehen von dem, was Sie geschildert haben?

Beschwerdeführer: Nein, davor hatte ich ein friedliches, ruhiges Leben.

Richter: In welchem Ort haben Sie gelebt, als die Taliban von Ihrem Vater Essen wollten?

Beschwerdeführer: In XXXX .Beschwerdeführer: In römisch 40 .

Richter: Kenne Sie den Ort in den Sie die Taliban in die Moschee gebracht haben?

Beschwerdeführer: XXXX , gehört zu XXXX dazu. Ca. 15 Minuten mit dem Auto entfernt. Sie haben mich mit dem Auto gefahren. Bis zur Moschee hin gibt es keinen Weg, da muss man zu Fuß gehen.Beschwerdeführer: römisch 40 , gehört zu römisch 40 dazu. Ca. 15 Minuten mit dem Auto entfernt. Sie haben mich mit dem Auto gefahren. Bis zur Moschee hin gibt es keinen Weg, da muss man zu Fuß gehen.

Richter: Wodurch sind Sie in Afghanistan bedroht?

Beschwerdeführer: Seitens der Taliban. Sie haben mich bedroht. Sie haben mir vorgeworfen, dass mein Vater sie zuerst mit Essen bedient hat und dann feig verraten hat. Drei ihrer Männer seien wegen uns getötete worden. Sie haben einen Ausgleich der Blutrache verlangt, sie wussten, dass ich das Auto lenken kann, daher wollten sie, dass ich Unheil in der Stadt, wo viele sind, anrichte. Ich habe auch nicht alles verstanden, weil ich einfach sprachlos war. Ich habe verstanden mit dem Auto dorthin zu fahren und einer sagte, mit einer Fernbedienung wird das gezündet. Mein Vater wurde getötet, ich wollte nicht getötet werden. Ich war das älteste Kind. Ich versuche mich nicht aufzugeben, aber eine innere Ruhe habe ich nicht, weil ich nicht weiß, wo meine Familie ist, an welcher Adresse, ob sie am Leben sind. Ich weiß nicht, ob man meiner Mutter, meiner Ehefrau Schaden zugefügt hat, ob sie meine Brüder getötet haben.

Richter: Wie sind Sie nach Österreich gekommen?

Beschwerdeführer: Mein Onkel mütterlicherseits hat alles organisiert. Ich kannte mich nicht aus, wo ich bin. Schlepper haben mich weggebracht. Es sind viele Unterschiede zwischen den Ländern, die ich überquert habe. Ich wurde illegal mit verschiedenen Fahrzeugen bis hierher-gefahren. Ich habe dann im Nachhinein verbinden können in welchen Ländern ich war, weil ich die Namen wiedergehört habe. Mir wurde dann er

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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