RS Vfgh 2019/2/26 E4675/2018 ua

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Veröffentlicht am 26.02.2019
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Norm

BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1
AsylG 2005 §3, §8, §10
FremdenpolizeiG 2005 §46, §52, §55

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung der Anträge auf internationalen Schutz von irakischen Staatsangehörigen; kein Begründungswert floskelhafter Passagen sowie Widerspruch der Begründung zu den Länderberichten

Rechtssatz

Aufhebung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) betreffend mehrere Familienangehörige im vollen Umfang.

Die Begründung der angefochtenen Entscheidung erschöpft sich in einer Aneinanderreihung von floskelhaften, aus Textbausteinen zusammengesetzten Passagen ohne für den vorliegenden Einzelfall nachvollziehbaren Begründungswert, zumal sie dem Inhalt der herangezogenen Länderberichte offenkundig widerspricht.

Entscheidungstexte

  • E4675/2018 ua
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 26.02.2019 E4675/2018 ua

Schlagworte

Asylrecht, Fremdenrecht, Rückkehrentscheidung, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2019:E4675.2018

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2019
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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