Entscheidungsdatum
15.03.2019Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W124 2215087-1/3E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. FELSEISEN über die Beschwerde von XXXX , geb. am XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. FELSEISEN über die Beschwerde von römisch 40 , geb. am römisch 40 , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 zu Recht erkannt:
A)
Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 57, 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm 9 und 18 Abs. 1 Z 5 BFA-VG und §§ 52 Abs.2 Z 2 und Abs. 9, 46 und 55 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 57, 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit 9 und 18 Absatz eins, Ziffer 5, BFA-VG und Paragraphen 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9, 46 und 55 FPG als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Zuge einer Hauserhebung am
XXXX festgenommen, da die Identität des BF nicht festgestellt werden konnte und der dringende Verdacht bestand, dass dieser in Österreich unrechtmäßig sei.römisch 40 festgenommen, da die Identität des BF nicht festgestellt werden konnte und der dringende Verdacht bestand, dass dieser in Österreich unrechtmäßig sei.
2. In der Folge stellte der BF am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz und führte als Fluchtgrund aus, dass der ältere Bruder des Vaters des BF hinter deren Grundstücke her gewesen sei. Dabei habe es zwischen ihnen einen heftigen Streit gegeben, bei dem der Bruder des BF ums Leben gekommen sei. Sein Bruder sei von seinem Vater ermordet worden. Aus Angst habe der Vater des BF die Flucht nach Österreich organisiert. Die Eltern des BF würden nicht mehr in deren Dorf leben und sich woanders versteckt halten, da der Onkel des BF hinter ihnen allen her sei und ein Einfluss auf die Politik habe, weil er ein mächtiger Mann sein würde.2. In der Folge stellte der BF am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz und führte als Fluchtgrund aus, dass der ältere Bruder des Vaters des BF hinter deren Grundstücke her gewesen sei. Dabei habe es zwischen ihnen einen heftigen Streit gegeben, bei dem der Bruder des BF ums Leben gekommen sei. Sein Bruder sei von seinem Vater ermordet worden. Aus Angst habe der Vater des BF die Flucht nach Österreich organisiert. Die Eltern des BF würden nicht mehr in deren Dorf leben und sich woanders versteckt halten, da der Onkel des BF hinter ihnen allen her sei und ein Einfluss auf die Politik habe, weil er ein mächtiger Mann sein würde.
In der mit dem BF vor dem BFA am XXXX aufgenommenen Niederschrift gab dieser im Wesentlichen an, dass er vor ca. 2 Monaten nach Österreich gekommen sei; dies sei Ende September gewesen. Er wisse nicht aus welchem Land er nach Österreich eingereist sei. Auf die Frage, was der BF unternommen habe, nachdem ihm sein Reisepass zerrissen worden sei und er sich nunmehr bereits über drei Monate in Österreich befinden würde, gab dieser an, nicht gewusst zu haben, was er tun solle. Sein eigener Reisepass sei dem BF im Jahr XXXX ausgestellt worden.In der mit dem BF vor dem BFA am römisch 40 aufgenommenen Niederschrift gab dieser im Wesentlichen an, dass er vor ca. 2 Monaten nach Österreich gekommen sei; dies sei Ende September gewesen. Er wisse nicht aus welchem Land er nach Österreich eingereist sei. Auf die Frage, was der BF unternommen habe, nachdem ihm sein Reisepass zerrissen worden sei und er sich nunmehr bereits über drei Monate in Österreich befinden würde, gab dieser an, nicht gewusst zu haben, was er tun solle. Sein eigener Reisepass sei dem BF im Jahr römisch 40 ausgestellt worden.
Geflüchtet sei der BF deshalb, weil er in Indien einen Grundstücksstreit gehabt habe. Bei diesem sei sein Bruder getötet worden und sei nun auch das Leben des BF gefährdet, weshalb er Indien verlassen habe. Auf die Frage, wieso der BF erst jetzt einen Asylantrag stellen wolle, nachdem er durch die Polizei aufgegriffen worden sei, gab dieser an nicht gewusst zu haben, wie man das machen könne.
In den letzten drei Monaten seines Aufenthaltes in Österreich habe er sich im Sikh-Tempel, wovon er die Adresse nicht wissen würde, aufgehalten. Er habe dort religiöse Dienste verrichtet und etwas zu essen bekommen. An der Adresse, an der er aufgegriffen worden sei, würde er seit einem Monat leben und im Haushalt helfen, damit er dort wohnen dürfe. Die Frage, weshalb sich der BF nicht angemeldet habe, beantwortete dieser damit, dass die Personen von ihm € 300 pro Monat verlangt hätten und würde er dafür das Geld nicht haben. Seine Familienangehörigen würden in XXXX , in Indien, leben. In Österreich würden sich keine Familienmitglieder aufhalten. Mit den indischen Behörden würde der BF keine Probleme haben.In den letzten drei Monaten seines Aufenthaltes in Österreich habe er sich im Sikh-Tempel, wovon er die Adresse nicht wissen würde, aufgehalten. Er habe dort religiöse Dienste verrichtet und etwas zu essen bekommen. An der Adresse, an der er aufgegriffen worden sei, würde er seit einem Monat leben und im Haushalt helfen, damit er dort wohnen dürfe. Die Frage, weshalb sich der BF nicht angemeldet habe, beantwortete dieser damit, dass die Personen von ihm € 300 pro Monat verlangt hätten und würde er dafür das Geld nicht haben. Seine Familienangehörigen würden in römisch 40 , in Indien, leben. In Österreich würden sich keine Familienmitglieder aufhalten. Mit den indischen Behörden würde der BF keine Probleme haben.
Nach Mitteilung, dass gegen den BF eine Rückkehrentscheidung erlassen werde, gab dieser an einen Asylantrag stellen zu wollen.
1.2. In der mit dem BF am XXXX durchgeführten Erstbefragung vor der Landespolizeidirektion XXXX , gab dieser zu seinen Fluchtgründen an, dass der ältere Bruder seines Vaters hinter deren Grundstücken her sei. Es habe dabei einen heftigen Streit zwischen ihnen gegeben und sei dabei der Bruder des BF ums Leben gekommen. Dieser sei von seinem Onkel ermordet worden. Aus Angst habe der Vater des BF die Flucht nach Österreich vorbereitet. Die Eltern des BF würden nicht mehr in deren Dorf leben und sich woanders versteckt halten, da sein Onkel hinter ihnen allen her sein würde. Er würde Einfluss in die Politik haben und es sich dabei um einen mächtigen Mann handeln. Bei einer Rückkehr nach Indien würde der BF Angst um sein Leben haben und genauso wie sein Bruder ermordet werden.1.2. In der mit dem BF am römisch 40 durchgeführten Erstbefragung vor der Landespolizeidirektion römisch 40 , gab dieser zu seinen Fluchtgründen an, dass der ältere Bruder seines Vaters hinter deren Grundstücken her sei. Es habe dabei einen heftigen Streit zwischen ihnen gegeben und sei dabei der Bruder des BF ums Leben gekommen. Dieser sei von seinem Onkel ermordet worden. Aus Angst habe der Vater des BF die Flucht nach Österreich vorbereitet. Die Eltern des BF würden nicht mehr in deren Dorf leben und sich woanders versteckt halten, da sein Onkel hinter ihnen allen her sein würde. Er würde Einfluss in die Politik haben und es sich dabei um einen mächtigen Mann handeln. Bei einer Rückkehr nach Indien würde der BF Angst um sein Leben haben und genauso wie sein Bruder ermordet werden.
1.3. Am XXXX wurde mit dem BF vor dem BFA eine Niederschrift aufgenommen, welche folgenden Verlauf nahm:1.3. Am römisch 40 wurde mit dem BF vor dem BFA eine Niederschrift aufgenommen, welche folgenden Verlauf nahm:
(......)
"L: Der anwesende Dolmetscher ist (vom Einvernahmeleiter) als Dolmetscher für die Sprache Punjabi bestellt und beeidet worden. Sind Sie dieser Sprache mächtig und damit einverstanden in dieser Sprache einvernommen zu werden?
A: Ja
L: Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen können.
Fühlen Sie sich heute psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen?
A: Ja.
L: Haben Sie gegen eine der anwesenden Personen wegen einer möglichen Befangenheit oder aus anderen Gründen Einwände?
A: Nein.
L: Haben Sie im gegenständlichen Verfahren einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten?
A:Nein.
L: Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Angaben im Asylverfahren vertraulich behandelt und keinesfalls an die Behörden Ihres Heimatlandes weitergeleitet oder öffentlich gemacht werden. Weiters werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihre Angaben die Grundlage für die Entscheidung im Asylverfahren bilden und dass diesen Angaben in der Erstaufnahmestelle verstärkte Glaubwürdigkeit zukommt. Falsche Angaben Ihre Identität bzw. Nationalität betreffend können verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Täuschungen über die Identität, die Nationalität oder über die Echtheit von Dokumenten können zur Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde führen. Über die Rechtsfolgen und der im allgemeinen nicht möglichen Einbringung neuer Tatsachen in dem Fall, dass Ihrem Ersuchen um Gewährung von internationalem Schutz vom Bundesamt nicht nachgekommen wird (Neuerungsverbot) werden Sie hiermit ebenfalls hingewiesen.
Sie sind weiters verpflichtet, bei Verfahrenshandlungen und Untersuchungen persönlich und rechtzeitig zu erscheinen und an diesen mitzuwirken, der Behörde Ihren Aufenthaltsort, Ihre Anschrift und deren allfällige Änderungen sofort bekanntzugeben, sich längstens binnen drei Tagen bei der Meldebehörde anzumelden.
Wenn Sie diesen Mitwirkungspflichten aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht nachkommen können, so teilen Sie dies der Behörde unverzüglich mit.
Haben Sie alles verstanden?
A: Ja.
Dem AW wird eine kurze Darstellung des bisherigen Ablaufs des Verfahrens gegeben und Grund und Ablauf der nunmehrigen Einvernahme mitgeteilt.
L: Haben Sie bereits ein Beratungsgespräch zur freiwilligen Rückkehr absolviert?
A: Nein.
L: Sie haben eine Ladung zu einem Beratungsgespräch zur freiwilligen Rückkehr erhalten. Sie werden hiermit belehrt, diesen Termin wahrzunehmen. Haben Sie das verstanden?
A:Ja.
L: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht?
A: Ja.
L: Haben Sie Beweismittel oder identitätsbezeugende Dokumente, die Sie vorlegen können und welche Sie bisher noch nicht vorgelegt haben?
A: Nein. Der Reisepass wurde mir vom Schlepper nach der Ankunft in Russland weggenommen. Andere Dokumente habe ich nicht. Nachgefragt sind die Eltern bei Verwandten, aber sie können mir meine Geburtsurkunde nicht schicken, weil sie nicht mehr zuhause sind.
L: Welchen Glauben haben Sie?
A: Sikhismus.
L: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?
A: XXXX .A: römisch 40 .
L: Haben Sie eine Berufsausbildung?
A: Ich war landwirtschaftlicher Arbeiter.
L: Welchen Erwerbstätigkeiten sind Sie in Indien nachgegangen?
A: Ich war in der Landwirtschaft tätig, das war eine eigene Landwirtschaft gemeinsam mit den Eltern und mit dem älteren Bruder.
L: Haben Sie bis zur Ausreise in der elterlichen Landwirtschaft gearbeitet?
A: Ja. Ich war bis zur Ausreise aus Indien dort tätig.
L: Wann haben Sie Indien nach Europa verlassen?
A: Im XXXX .A: Im römisch 40 .
L: Wann sind Sie in Österreich eingereist?
A: Am XXXX in der Nacht.A: Am römisch 40 in der Nacht.
L: Anm: Die Einreise nach Österreich erfolgte illegal.L: Anmerkung, Die Einreise nach Österreich erfolgte illegal.
L: Bei der Polizei haben Sie angegeben seit XXXX in Österreich zu sein, was Sie dazu?L: Bei der Polizei haben Sie angegeben seit römisch 40 in Österreich zu sein, was Sie dazu?
A: Als mich die Polizei mitnahm bin ich mit der Decke eingeschlafen. Als ich aufwachte, habe ich in der Nervosität das gesagt.
L: Wo haben Sie sich aufgehalten und wovon haben Sie gelebt?
A: Ich war im Sikh Tempel im 17. Bezirk die ganze Zeit über. Ich kannte diesen nicht, aber ein Bekannter hat mir darüber Bescheid gegeben. Dort lebte ich, habe mitgearbeitet und wurde versorgt.
L: Sind Sie in Österreich einer Beschäftigung nachgegangen oder sind Sie derzeit in Österreich berufstätig?
A: Nein.
L: Wie bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt derzeit?
A: Ich gehe zum Tempel, reinige dort alles. Auch in Indien ging ich zum Tempel und machte Reinigungstätigkeiten. Ich werde dort versorgt.
L: Halten Sie sich in der XXXX auf?L: Halten Sie sich in der römisch 40 auf?
A: Nein, dort ist mein Meldezettel. Man sagte mir, dass ich jede Woche dorthin kommen soll um nach Schriftstücken zu fragen. Nachgefragt komme ich meiner Meldeverpflichtung nach.
L: Sind Sie oder waren Sie in irgendwelchen Vereinen oder Organisationen in Österreich tätig?
A: Nein.
L: Sprechen Sie deutsch?
A: Nein.
L: Welche Sprache sprechen Sie am besten?
A: Punjabi und auch englisch.
L: Welche Angehörigen befinden sich in Indien?
A: Meine Eltern.
L: Haben Sie noch Kontakt zu ihren Familienangehörigen in Indien?
A: Nein.
L: Warum nicht?
A: Die Polizei fordert die Eltern immer auf mich zu übergeben, ansonsten würden Sie eingesperrt werden. Meine Eltern leben beim Bruder der Mutter wegen der Sicherheit. Der Bruder der Mutter wohnt in Punjab.
L: Aus welchem Grund fordert das die Polizei?
A: Weil es ein Polizeiverfahren gegen mich gibt.
L: Was für ein Verfahren ist das?
A: Wir hatten Auseinandersetzungen wegen den Grundstücken und es gab auch ein Verfahren. Ich dachte mir, dass ich für 2 Monate weggehe, und dass der Streit danach geschlichtet wird. Das Problem ist, dass mein Onkel väterlicherseits bei der Polizei ist. Man hat bei mir zuhause weißes Pulver, Kokain und eine Pistole abgestellt und hat mir den Drogenverkauf vorgeworfen und mir somit ein Strafverfahren angehängt.
L: Davon haben Sie in Ihrer Erstbefragung kein Wort gesagt, warum?
A: Ich war im Gefängnis, man hat mich nicht einmal sprechen lassen, man warf mir vor, dass alle Inder lügen und dass er/sie sich kümmert, dass ich so schnell wie möglich abgeschoben werde.
L: Sie wurden aber gefragt, ob Sie alle Fluchtgründe angegeben haben und haben das bejaht und Ergänzungen verneint.
A: Als ich gefragt wurde was passiert ist habe ich geantwortet und man sagte mir, dass alle Inder lügen. Es war nicht einmal 5 Minuten.
L: Wie geht es Ihren Familienangehörigen?
A: Sie sind ja nicht zuhause. Sie sind schwach, mein Vater ist bereits 90 Jahre alt und ist krank. Meine Mutter ist ebenso schwach wie er, sie ist 70 oder 80 Jahre alt.
L: Haben Sie in Österreich aufhältige Eltern, Kinder oder sonstige Verwandte?
A: Nein.
L: Leben Sie mit einer sonstigen Person in einer Familiengemeinschaft oder in einer familienähnlichen Lebensgemeinschaft, wenn ja, beschreiben Sie diese Gemeinschaft?
A: Ich habe im Tempel eine Person kennengelernt, er ist aus Indien, der untertags und in der Nacht arbeitet. Er sagte, falls ich seine Wohnung reinige und koche, kann ich bei ihm wohnen. Er wohnt im 20. Bezirk. Sein Name ist XXXX . Nachgefragt ist das keine Beziehung.A: Ich habe im Tempel eine Person kennengelernt, er ist aus Indien, der untertags und in der Nacht arbeitet. Er sagte, falls ich seine Wohnung reinige und koche, kann ich bei ihm wohnen. Er wohnt im 20. Bezirk. Sein Name ist römisch 40 . Nachgefragt ist das keine Beziehung.
L: Haben Sie in Österreich sonstige soziale Kontakte?
A: Nein.
L: Hatten Sie in Indien jemals Probleme mit der Polizei oder dem Militär?
A: Ich bin ca. 40Jahre alt. Normalerweise denkt man nach dem College an einen Handel oder an eine Geschäftsidee nach. Ich habe Probleme und bin deswegen dort weggegangen. Schauen Sie mein Gesícht an, ich habe bereits weiße Barthaare....
L: Nochmal die Frage nach Problemen mit der Polizei?
A: Nur dieses Verfahren, davor nicht.
L: Seit wann gibt es dieses Verfahren?
A: Seit letztem Jahr im Februar.
L: Was genau wird Ihnen vorgeworfen?
A: Der Pistolen und Kokainbesitz. Die Polizei ist im Punjab, eigentlich in ganz Indien am korruptesten. Man kann mit Geld an die Polizei jedem ein Strafverfahren anhängen.
L: Was genau wurde Ihnen angedroht?
A: Ich war wegen den Auseinandersetzungen nicht zu Hause, meine Eltern jedoch schon. Man hat jemanden zu uns nach Hause geschickt und hat diese Sachen ablegen lassen und die Polizei gerufen. Nachgefragt war das im Februar. da hat der Streit begonnen, im April ist es passiert. In diesen zwei Monaten hofften wir auf eine Streitschlichtung.
L: Was war das für ein Streit?
A: Meine G