Entscheidungsdatum
03.12.2018Norm
AsylG 2005 §2 Abs1 Z13Spruch
W222 1431126-3/13E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Nepal, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.09.2015, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.11.2018 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Nepal, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.09.2015, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.11.2018 zu Recht erkannt:
A)
I. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte I. und II. des angefochtenen Bescheides abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte römisch eins. und römisch zwei. des angefochtenen Bescheides abgewiesen.
II. Der Beschwerde gegen die Spruchpunkte III. und IV. des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe stattgegeben, dass es zu lauten hat:römisch zwei. Der Beschwerde gegen die Spruchpunkte römisch drei. und römisch vier. des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe stattgegeben, dass es zu lauten hat:
"Gemäß § 9 Abs. 2 und 3 BFA-VG ist eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig. Der Beschwerdeführerin wird gemäß § 54 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 iVm § 55 Abs. 1 AsylG 2005 der Aufenthaltstitel ‚Aufenthaltsberechtigung plus' für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.""Gemäß Paragraph 9, Absatz 2 und 3 BFA-VG ist eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig. Der Beschwerdeführerin wird gemäß Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 55, Absatz eins, AsylG 2005 der Aufenthaltstitel ‚Aufenthaltsberechtigung plus' für die Dauer von zwölf Monaten erteilt."
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
Die Beschwerdeführerin, eine nepalesische Staatsangehörige, stellte am 17.08.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde von Organen der Sicherheitsbehörde am 18.08.2012 einvernommen. Die Beschwerdeführerin gab an XXXX zu heißen und am XXXX in XXXX , Nepal geboren worden zu sein. Sie habe die Grundschule von 1991 bis 2003 in XXXX besucht. Ihr Vater sei verstorben und ihre Mutter lebe in Dubai. Sie habe nie einen Reisepass besessen. Als Fluchtgrund gab sie Folgendes an: "Ich arbeiter seit ca. 12 Jahren als Haushaltshilfe in einem Haushalt in XXXX . Der Sohn der Familie wollte mich vergewaltigen. Ich wehrte mich aber dagegen und schrie so laut, dass sogar die Nachbarn kamen um Nachschau zu halten. Die Familie fühlte sich dadurch beleidigt bzw. schämte sich. Aus Rache dafür, wollte mich die Familie umbringen. Ich flüchtete jedoch nach XXXX . Dort wurde ich sogar von dem Sohn und seinem Vater verfolgt. Aufgrund dessen musste ich flüchten. Andere Fluchtgründe habe ich nicht. Ich werde weder politisch noch religiös verfolgt."Die Beschwerdeführerin, eine nepalesische Staatsangehörige, stellte am 17.08.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde von Organen der Sicherheitsbehörde am 18.08.2012 einvernommen. Die Beschwerdeführerin gab an römisch 40 zu heißen und am römisch 40 in römisch 40 , Nepal geboren worden zu sein. Sie habe die Grundschule von 1991 bis 2003 in römisch 40 besucht. Ihr Vater sei verstorben und ihre Mutter lebe in Dubai. Sie habe nie einen Reisepass besessen. Als Fluchtgrund gab sie Folgendes an: "Ich arbeiter seit ca. 12 Jahren als Haushaltshilfe in einem Haushalt in römisch 40 . Der Sohn der Familie wollte mich vergewaltigen. Ich wehrte mich aber dagegen und schrie so laut, dass sogar die Nachbarn kamen um Nachschau zu halten. Die Familie fühlte sich dadurch beleidigt bzw. schämte sich. Aus Rache dafür, wollte mich die Familie umbringen. Ich flüchtete jedoch nach römisch 40 . Dort wurde ich sogar von dem Sohn und seinem Vater verfolgt. Aufgrund dessen musste ich flüchten. Andere Fluchtgründe habe ich nicht. Ich werde weder politisch noch religiös verfolgt."
Bei der niederschriftlichen Einvernahme am 12.11.2012 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gab die Beschwerdeführerin Folgendes an:
"F.: Aus welchem Gebiet/welcher Region Ihres Heimatlandes kommen Sie.
A.: Ich wurde in XXXX geboren und bin dort aufgewachsen. Ich lebte in XXXX , XXXX . Ich kann mich aber an die Straße, wo unser Haus steht nicht mehr erinnern. Auch die Hausnummer ist mir nicht geläufig.A.: Ich wurde in römisch 40 geboren und bin dort aufgewachsen. Ich lebte in römisch 40 , römisch 40 . Ich kann mich aber an die Straße, wo unser Haus steht nicht mehr erinnern. Auch die Hausnummer ist mir nicht geläufig.
F.: Sind Ihre Eltern nepalesische Staatsbürger.
A.: Ja, mein Vater heißt XXXX und meine Mutter XXXX .A.: Ja, mein Vater heißt römisch 40 und meine Mutter römisch 40 .
F.: Seit wann halten Sie sich in Österreich auf.
A.: Seit dem 18.08.2012.
F.: Wenn Sie im Besitz von Beweismitteln bzw. Identitätsdokumenten sind, legen Sie diese bitte vor.
A.: Mein Reisepass ist beim Schlepper.
F.: Wann und von welcher Behörde wurde Ihr Reisepass ausgestellt.
A.: Von der zuständigen Behörde in XXXX , ich flog mit diesem Reisepass legal von XXXX nach New Delhi.A.: Von der zuständigen Behörde in römisch 40 , ich flog mit diesem Reisepass legal von römisch 40 nach New Delhi.
F.: Sie sagten in der Erstbefragung, Sie hätten nie einen Reisepass besessen.
A.: Das muss ein Missverständnis gewesen sein, denn gleichzeitig sagte ich ja, dass ich von XXXX nach Delhi geflogen wäre, das geht nicht ohne Pass.A.: Das muss ein Missverständnis gewesen sein, denn gleichzeitig sagte ich ja, dass ich von römisch 40 nach Delhi geflogen wäre, das geht nicht ohne Pass.
F.: Welche Dokumente befinden sich noch in Ihrem Herkunftsstaat.
A.: Meine Geburtsurkunde, meine Zeugnisse.
F.: Haben Sie einen Führerschein.
A.: Nein.
F.: Welche Schul- bzw. Berufsausbildung haben Sie, welchen Beruf haben Sie.
A.: Ich habe in XXXX die Schule von der ersten bis zur sechsten Klasse besucht. Ab der siebenten Klasse besuchte ich die Schule in XXXX . In XXXX hieß die Schule XXXX und in XXXX besucht ich die XXXX von der sechsten Klasse bis zur 12. Klasse. Ich habe keinen Beruf.A.: Ich habe in römisch 40 die Schule von der ersten bis zur sechsten Klasse besucht. Ab der siebenten Klasse besuchte ich die Schule in römisch 40 . In römisch 40 hieß die Schule römisch 40 und in römisch 40 besucht ich die römisch 40 von der sechsten Klasse bis zur 12. Klasse. Ich habe keinen Beruf.
F.: Haben Sie während der Schule auch schon gearbeitet.
A.: Nein, ich habe die Schule abgeschlossen und dann zu arbeiten begonnen. Während ich die Schule besuchte, habe ich nicht gearbeitet.
F.: Ab wann arbeiteten Sie, geben Sie chronologisch Ihre Dienstgeber an.
A.: Ich habe immer nur zuhause gearbeitet in meinem Elternhaus. Ich muss aber angeben, dass mein Vater nicht mehr lebt.
F.: Sie haben aber im Rahmen der Erstbefragung andere Angaben gemacht. Diesen Angaben im Rahmen der Erstbefragung ist zu entnehmen, dass Sie außer Haus gearbeitet hätten. Möchten Sie dazu eine Stellungnahme abgeben.
A.: Ich habe bei einem Cousin meiner Mutter gearbeitet, dieser heißt XXXX . Ich habe dort zu arbeiten begonnen, da war ich 12 Jahre alt. Ende März des Jahres 2012 habe ich dort zu arbeiten aufgehört.A.: Ich habe bei einem Cousin meiner Mutter gearbeitet, dieser heißt römisch 40 . Ich habe dort zu arbeiten begonnen, da war ich 12 Jahre alt. Ende März des Jahres 2012 habe ich dort zu arbeiten aufgehört.
F.: Schildern Sie den Tagesablauf.
A.: Ich habe als ich 12 Jahre alt war im Haushalt des XXXX zu arbeiten begonnen. Ich habe im Hause meiner Tante gelebt.A.: Ich habe als ich 12 Jahre alt war im Haushalt des römisch 40 zu arbeiten begonnen. Ich habe im Hause meiner Tante gelebt.
F.: Lebten Sie nicht bei Ihrer Mutter.
A.: Meine Mutter ging nach Dubai um dort zu arbeiten, Sie brachte mich vor Ihrer Ausreise nach Dubai zu meiner Tante. Das war im Jahre 1998.
F.: Stehen Sie in Kontakt mit Ihrer Mutter.
A.: Ja, ich stehe mit meiner Mutter regelmäßig in Kontakt. Sie arbeitet in Dubai, kommt aber nur selten nach Nepal. Wenn sie kommt, dann lebt sie in XXXX .A.: Ja, ich stehe mit meiner Mutter regelmäßig in Kontakt. Sie arbeitet in Dubai, kommt aber nur selten nach Nepal. Wenn sie kommt, dann lebt sie in römisch 40 .
F.: Wo genau befand sich der Haushalt in dem Sie arbeiteten, geben Sie bitte die Adresse an. Aus welchen Personen besteht der Haushalt.
A.: Die Tante heißt XXXX , der Onkel XXXX . Diese haben zwei Söhne namens XXXX und XXXX . Auf Nachfrage gebe ich an XXXX ist der Cousin meiner Mutter.A.: Die Tante heißt römisch 40 , der Onkel römisch 40 . Diese haben zwei Söhne namens römisch 40 und römisch 40 . Auf Nachfrage gebe ich an römisch 40 ist der Cousin meiner Mutter.
F.: Beschreiben Sie das Haus, in dem Sie beschäftigt waren.
A.: Es handelt sich um ein modernes Haus, besteht aus Erdgeschoss, dem ersten Stock und einem Balkon.
F.: Gab es außer Ihnen auch noch andere Bedienstete in diesem Haushalt.
A.: Nein. Der Haushalt wurde von meiner Tante und mir geführt. Sie hat wie ich Essen gekocht und sauber gemacht, und ich habe ihr geholfen.
F.: Warum haben Sie sich keine andere Arbeit gesucht. Sie sind nunmehr 26 Jahre alt.
A.: Die ersten Jahre, als ich bei meiner Tante lebte, besuchte ich noch die Schule. Ich konnte die 12. Klasse nicht abschließen, da ich krank geworden
F.: Wann sind Sie krank geworden.
A.: Ich bin vor der Prüfung, das war 2003 krank geworden, habe aber die Prüfung dann nicht wiederholt als ich gesund geworden bin. Ich habe dann 2003 bis 2005 eine Privatschule besucht, es handelt sich um die XXXX . Auf Nachfrage gebe ich an, die Familie meiner Tante hat der XXXX Geld gegeben, damit ich die Schule besuchen konnte, 105.000,-- nepalesische Rupien. Nach eineinhalb Jahren ging der Familie das Geld aus und ich konnte die XXXX nicht mehr weiter besuchen. Die Familie sagte zu mir, dass neben dem Schulgeld auch weitere Ausgaben nötig wären und die Nebenausgaben für den Besuch der XXXX sind der Familie meiner Tante dann zu viel geworden.A.: Ich bin vor der Prüfung, das war 2003 krank geworden, habe aber die Prüfung dann nicht wiederholt als ich gesund geworden bin. Ich habe dann 2003 bis 2005 eine Privatschule besucht, es handelt sich um die römisch 40 . Auf Nachfrage gebe ich an, die Familie meiner Tante hat der römisch 40 Geld gegeben, damit ich die Schule besuchen konnte, 105.000,-- nepalesische Rupien. Nach eineinhalb Jahren ging der Familie das Geld aus und ich konnte die römisch 40 nicht mehr weiter besuchen. Die Familie sagte zu mir, dass neben dem Schulgeld auch weitere Ausgaben nötig wären und die Nebenausgaben für den Besuch der römisch 40 sind der Familie meiner Tante dann zu viel geworden.
F.: Welche Erkrankung hinderte Sie die Abschlussprüfung zu absolvieren.
A.: Ich hatte damals hohes Fieber.
F.: Warum haben Sie sich nach dem Abschluss bzw. Abbruch der XXXX keine Arbeit gesucht.F.: Warum haben Sie sich nach dem Abschluss bzw. Abbruch der römisch 40 keine Arbeit gesucht.
A.: Ich hatte keinen Schulabschluss. Zudem hat meine Tante gewünscht, dass ich ihr weiter zur Hand gehe, bis der älteste Sohn verheiratet ist und dann die Schwiegertochter bei der Arbeit im Haus hilft.
F.: Warum haben Sie nach dem Abschluss bzw. Abbruch der Fashion School nicht die Abschlussprüfung an der XXXX High School nachgemacht.F.: Warum haben Sie nach dem Abschluss bzw. Abbruch der Fashion School nicht die Abschlussprüfung an der römisch 40 High School nachgemacht.
A.: Ich habe das aus den Augen verloren.
F.: Welchen Beruf übt Ihr Dienstgeber aus, welchen Beruf üben dessen Söhne aus.
A.: XXXX ist ca. 45 Jahre alt, der Onkel XXXX ist ca. 50 oder 55 Jahre alt. Diese haben zwei Söhne namens XXXX , welcher 27 Jahre alt ist und XXXX , welcher 22 Jahre alt ist.A.: römisch 40 ist ca. 45 Jahre alt, der Onkel römisch 40 ist ca. 50 oder 55 Jahre alt. Diese haben zwei Söhne namens römisch 40 , welcher 27 Jahre alt ist und römisch 40 , welcher 22 Jahre alt ist.
Mein Onkel XXXX ist von Beruf Textilhändler bzw. der Inhaber einer Textilfabrik in XXXX und beschäftigt in seiner Fabrik 20 bis 25 Schneiderinnen.Mein Onkel römisch 40 ist von Beruf Textilhändler bzw. der Inhaber einer Textilfabrik in römisch 40 und beschäftigt in seiner Fabrik 20 bis 25 Schneiderinnen.
XXXX hat seinen Vater unterstützt und XXXX hat die Schule besucht. Auf Nachfrage gebe ich an, XXXX hat die Schule nicht regelmäßig besucht, deswegen ging er mit 22 Jahren immer noch in die XXXX High School.römisch 40 hat seinen Vater unterstützt und römisch 40 hat die Schule besucht. Auf Nachfrage gebe ich an, römisch 40 hat die Schule nicht regelmäßig besucht, deswegen ging er mit 22 Jahren immer noch in die römisch 40 High School.
F.: Wie lautet der Name Ihres Vaters, Geburtsdatum und Wohnort.
A.: Mein Vater heißt XXXX . Er starb da war ich noch klein.A.: Mein Vater heißt römisch 40 . Er starb da war ich noch klein.
F.: Wie lautet der Name der Mutter, Geburtsdatum und Wohnort.
A.: Meine Mutter heißt XXXX , sie ist im Jahre XXXX geboren und lebt an der Adresse XXXX und XXXX . Seit ich ungefähr 12 Jahre alt bin, lebt meine Mutter in Dubai.A.: Meine Mutter heißt römisch 40 , sie ist im Jahre römisch 40 geboren und lebt an der Adresse römisch 40 und römisch 40 . Seit ich ungefähr 12 Jahre alt bin, lebt meine Mutter in Dubai.
F.: Wovon lebte Ihre Mutter bevor Sie nach Dubai ging.
A.: Meine Mutter war Büroangestellte bei der Firma XXXX . Sie war in der Poststelle.A.: Meine Mutter war Büroangestellte bei der Firma römisch 40 . Sie war in der Poststelle.
F.: Haben Sie Geschwister.
A.: Nein.
F.: Hat Ihr Vater Geschwister.
A.: Ich habe keine Kenntnis von der Familie meines Vaters. Mein Vater starb, da war ich eineinhalb Jahre alt. Ich kann aber die Todesursache nicht angeben, meine Mutter erzählte nur, dass er sehr viel getrunken hätte.
F.: Ging Ihre Mutter eine weitere Bindung ein.
A.: Nein, meine Mutter bleib allein. Meine Mutter und ich lebten bis zu meinem 12. Lebensjahr in XXXX . Mein Vater hat ein Haus in XXXX , XXXX und dort lebten wir bis zu meinem 12. Lebensjahr. Wir haben dann unser Haus verlassen.A.: Nein, meine Mutter bleib allein. Meine Mutter und ich lebten bis zu meinem 12. Lebensjahr in römisch 40 . Mein Vater hat ein Haus in römisch 40 , römisch 40 und dort lebten wir bis zu meinem 12. Lebensjahr. Wir haben dann unser Haus verlassen.
F.: Was wurde aus dem Hause Ihres Vaters.
A.: Ich weiß es nicht, es befindet sich im Besitz meiner Mutter. Ich kann aber keine Angaben dazu machen, was auch dem Haus wurde. Wir übersiedelten dann nach XXXX in ein Eigenheim an der Adresse. Es gibt dort in XXXX keine Hausnummern und keine Straßenbezeichnungen. Bei uns stand nur XXXX an der Hauswand. Meine Mutter brachte mich dorthin und ging nach Dubai.A.: Ich weiß es nicht, es befindet sich im Besitz meiner Mutter. Ich kann aber keine Angaben dazu machen, was auch dem Haus wurde. Wir übersiedelten dann nach römisch 40 in ein Eigenheim an der Adresse. Es gibt dort in römisch 40 keine Hausnummern und keine Straßenbezeichnungen. Bei uns stand nur römisch 40 an der Hauswand. Meine Mutter brachte mich dorthin und ging nach Dubai.
F.: Was wollte Ihre Mutter in Dubai.
A.: Sie hat dort Arbeit gefunden.
F.: Über welches Aufenthaltsrecht verfügt Ihre Mutter in Dubai.
A.: Sie hat ein Visum.
F.: Hat Ihre Mutter Geschwister.
A.: Meine Mutter hatte eine sehr enge Bindung zu den Kindern ihres Onkels.
F.: Anders gefragt. Wie viele Kinder hatte die Mutter Ihrer Mutter.
A.: Meine Großmutter mütterlicherseits hat drei Töchter, meine Mutter und zwei weitere Töchter. Die beiden Geschwister der Mutter heißen XXXX und XXXX .A.: Meine Großmutter mütterlicherseits hat drei Töchter, meine Mutter und zwei weitere Töchter. Die beiden Geschwister der Mutter heißen römisch 40 und römisch 40 .
F.: Schildern Sie die Lebensumstände von XXXX und XXXX , ihre beiden Tanten. Wie alt sind die beiden.F.: Schildern Sie die Lebensumstände von römisch 40 und römisch 40 , ihre beiden Tanten. Wie alt sind die beiden.
A.: XXXX ist ungefähr 45 Jahre alt und XXXX ca. 46 Jahre alt. Beide leben mit den Familien im Dorf XXXX , im Süden meines Heimatlandes.A.: römisch 40 ist ungefähr 45 Jahre alt und römisch 40 ca. 46 Jahre alt. Beide leben mit den Familien im Dorf römisch 40 , im Süden meines Heimatlandes.
XXXX ist verheiratet und hat Kinder, ebenso wie XXXX . Ich kann aber keine Angaben dazu machen, wovon die beiden leben. Ich weiß nur dass Sie im Dorf XXXX leben. Aus dem Dorf stammt meine Mutter und die Eltern meiner Mutter. Mein Vater und dessen Familie lebten in XXXX .römisch 40 ist verheiratet und hat Kinder, ebenso wie römisch 40 . Ich kann aber keine Angaben dazu machen, wovon die beiden leben. Ich weiß nur dass Sie im Dorf römisch 40 leben. Aus dem Dorf stammt meine Mutter und die Eltern meiner Mutter. Mein Vater und dessen Familie lebten in römisch 40 .
F.: Wann haben Sie zum ersten Mal daran gedacht, dass Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen.
A.: Im Juli 2012. Ich habe am 09.07.2012 oder 10.07.2012 das Haus meiner Tante verlassen und ging zu meiner Freundin XXXX . Auf Nachfrage gebe ich an, es handelt sich dabei um meine Freundin aus der Kindheit, welche in XXXX verheiratet ist.A.: Im Juli 2012. Ich habe am 09.07.2012 oder 10.07.2012 das Haus meiner Tante verlassen und ging zu meiner Freundin römisch 40 . Auf Nachfrage gebe ich an, es handelt sich dabei um meine Freundin aus der Kindheit, welche in römisch 40 verheiratet ist.
F.: Haben Sie Ihre Freundin von Ihrem Kommen in Kenntnis gesetzt.
A.: Ich hatte ihre Telefonnummer nicht. Ich reiste mit dem Bus von XXXX nach XXXX .A.: Ich hatte ihre Telefonnummer nicht. Ich reiste mit dem Bus von römisch 40 nach römisch 40 .
F.: Dann kennen Sie die Adresse.
A.: Meine Freundin XXXX besitzt ein eigenes Haus an der Adresse XXXX (Nummer, keine Ahnung) in der Nähe des XXXX .A.: Meine Freundin römisch 40 besitzt ein eigenes Haus an der Adresse römisch 40 (Nummer, keine Ahnung) in der Nähe des römisch 40 .
F.: Woher wussten Sie, dass Ihre Freundin dort wohnt.
A.: Meine Freundin hat schon immer dort gewohnt, es handelt sich um Ihr Elternhaus. Sie blieb auch nach der Verehelichung dort wohnen. Sie hat nach der Verehelichung am XXXX Unterkunft genommen.A.: Meine Freundin hat schon immer dort gewohnt, es handelt sich um Ihr Elternhaus. Sie blieb auch nach der Verehelichung dort wohnen. Sie hat nach der Verehelichung am römisch 40 Unterkunft genommen.
F.: Woher wusste Sie, dass Ihre Freundin in XXXX lebt.F.: Woher wusste Sie, dass Ihre Freundin in römisch 40 lebt.
A.: Meine Tante berichtete mir von ihr. Die Schwiegereltern meiner Freundin leben an der Adresse XXXX , die Eltern meiner Freundin leben an der Adresse XXXX und ich lebte bei den Eltern meiner Freundin.A.: Meine Tante berichtete mir von ihr. Die Schwiegereltern meiner Freundin leben an der Adresse römisch 40 , die Eltern meiner Freundin leben an der Adresse römisch 40 und ich lebte bei den Eltern meiner Freundin.
F.: Wie heißen die Eltern Ihrer Freundin.
A.: Ich habe nie gefragt. Ich sagte zu diesen einfach Onkel und Tante. Auf Nachfrage gebe ich an, der Vater meiner Freundin hat ein Handelsgeschäft, er handelt mit Trockenfrüchten.
F.: Haben Sie Ihre Tante von der Reise zu Ihrer Freundin in Kenntnis gesetzt.
A.: Nein. Ich bin davongelaufen.
F.: Woher hatten Sie das Geld für die Reise zu Ihrer Freundin.
A.: Ich hatte ausreichend Geld für die Reise nach XXXX . Ich habe dann von 09.07.2012 bis 15.08.2012 bei meiner Freundin gelebt.A.: Ich hatte ausreichend Geld für die Reise nach römisch 40 . Ich habe dann von 09.07.2012 bis 15.08.2012 bei meiner Freundin gelebt.
F.: Wann haben Sie ihr Heimatland tatsächlich verlassen.
A.: Am 15.08.2012 habe ich den Flug von XXXX nach New Delhi genommen.A.: Am 15.08.2012 habe ich den Flug von römisch 40 nach New Delhi genommen.
F.: Wo waren Sie die letzte Nacht vor ihrer Ausreise aufhältig.
A.: Zuhause an meiner Heimatadresse, diese lautet XXXX und XXXX . Dort lebt aktuell meine Tante mit ihrer Familie.A.: Zuhause an meiner Heimatadresse, diese lautet römisch 40 und römisch 40 . Dort lebt aktuell meine Tante mit ihrer Familie.
F.: Reisten Sie schlepperunterstützt nach Österreich ein.
A.: Ja.
F.: Wieviel verlangte die Schlepperorganisation.
A.: Das weiß ich nicht.
F.: Warum wissen Sie das nicht.
A.: Meine Freundin XXXX hat die Ausreise bezahlt.A.: Meine Freundin römisch 40 hat die Ausreise bezahlt.
F.: Wovon lebt Ihre Freundin.
A.: Sie ist von Beruf Lehrerin, der Gatte Bankangestellter.
F.: Was wurde dafür vereinbart.
A.: Österreich.
F.: Geben Sie chronologisch und lückenlos die Aufenthaltsorte der letzten drei Jahre in Ihrer Heimat an.
A.: Bis ungefähr zu meinem 12. Lebensjahr in XXXX und dann in XXXX .A.: Bis ungefähr zu meinem 12. Lebensjahr in römisch 40 und dann in römisch 40 .
F.: Haben Sie den von ihnen angegebenen Familiennamen in ihrem Herkunftsstaat auch schon geführt.
A.: Ja.
F.: Sind Sie in Ihrer Heimat vorbestraft?
A.: Nein.
F.: Waren Sie in Ihrem Heimatland inhaftiert?
A.: Nein.
F.: Hatten Sie Probleme mit den Behörden in der Heimat.
A.: Nein.
F.: Bestehen gegen Sie aktuelle staatliche Fahndungsmaßnahmen wie Aufenthaltsermittlung, Haftbefehl, Strafanzeige, Steckbrief, etc.
A.: Nein.
F.: Sind oder waren Sie politisch tätig.
A.: Nein.
F.: Sind oder waren Sie Mitglied einer politischen Partei.
A.: Nein.
F.: Haben oder hatten Sie sonstige Probleme aufgrund eines Naheverhältnisses zu einer Organisation, das heißt einem Club oder Verein.
A.: Nein.
F.: Hatten Sie in ihrem Herkunftsstaat aufgrund Ihres Religionsbekenntnisses Probleme?
A.: Nein.
F.: Hatten Sie in Ihrem Heimatland Probleme aufgrund Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit.
A.: Nein.
F.: Hatten sie gröbere Probleme mit Privatpersonen (Blutfehden, Racheakte, etc.)
A.: Ja.
F.: Nahmen Sie in Ihrem Heimatland an bewaffneten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen teil.
A.: Nein.
F.: Schildern Sie die Gründe, warum sie Ihr Heimatland verlassen und einen Asylantrag gestellt haben, von sich aus vollständig und wahrheitsgemäß.
Sie werden darauf hingewiesen, dass falsche Angaben die Glaubwürdigkeit Ihres Vorbringens beeinträchtigen können.
Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor österreichischen Behörden falsche Angaben gemacht haben oder sollte es zu sonstigen Ungereimtheiten gekommen sein, so werden Sie aufgefordert, dies jetzt bekannt zu geben.
Soweit Sie auf Ereignisse Bezug nehmen, werden Sie auch aufgefordert, den Ort und die Zeit zu nennen, wann diese stattfanden und die Personen, die daran beteiligt waren.
A.: Mitte April des Jahres 2012, es war glaublich ein Mittwoch, 18.00 Uhr, 18.30 Uhr habe ich mich gegen die versuchte Vergewaltigung des XXXX gewehrt. Ich habe Nachbarn gebeten mir zu helfen, so wurde bekannt, was passiert war. Ich kann die Namen der Nachbarn nicht wiedergeben, diese leben auf der anderen Straßenseite. Der Vergewaltigungsversuch hat in meinem Zimmer stattgefunden, XXXX war alkoholisiert, das Fenster war offen und so haben die Nachbarn meine Hilferufe gehört und kamen vor die Haustür um mich zu beschützen. Meine Tante kam auf meine Hilferufe auch in mein Zimmer und schickte ihren Sohn weg. Sie sagte zur mir, dass ich gesehen hätte, dass XXXX alkoholisiert wäre und dass meine Hilferufe nicht gut gewesen wären. Sie schimpfte mit mir. Sie sagte XXXX wäre so was wie mein Bruder, und ich sollte nicht die gesamte Familie in Verruf bringen. Abends kam mein Onkel und hat auch noch mit mir geschimpft, dann hat man mich im Haus eingesperrt. Ich durfte nicht auf die Straße und durfte mit niemanden sprechen, so dass ich niemandem von den Vorfällen berichten kann.A.: Mitte April des Jahres 2012, es war glaublich ein Mittwoch, 18.00 Uhr, 18.30 Uhr habe ich mich gegen die versuchte Vergewaltigung des römisch 40 gewehrt. Ich habe Nachbarn gebeten mir zu helfen, so wurde bekannt, was passiert war. Ich kann die Namen der Nachbarn nicht wiedergeben, diese leben auf der anderen Straßenseite. Der Vergewaltigungsversuch hat in meinem Zimmer stattgefunden, römisch 40 war alkoholisiert, das Fenster war offen und so haben die Nachbarn meine Hilferufe gehört und kamen vor die Haustür um mich zu beschützen. Meine Tante kam auf meine Hilferufe auch i