RS Vwgh 2019/3/6 Ro 2018/03/0029

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Veröffentlicht am 06.03.2019
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Index

91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 2003 §37;
TKG 2003 §48;
TKG 2003 §50;

Rechtssatz

Auch wenn nach Aufhebung vorangegangener Marktanalysebescheide durch den VwGH hinsichtlich des jeweils verfahrensgegenständlichen Zeitraums kein in einem Marktanalyseverfahren nach § 37 TKG 2003 getroffener Abspruch über die Stellung als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht samt Auferlegung spezifischer Verpflichtungen vorgelegen ist, ändert dies nichts daran, dass die Marktposition der Verfahrensparteien im Rahmen der Entscheidung über die Festlegung der Zusammenschaltungsentgelte zu berücksichtigen war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030029.J12

Im RIS seit

17.04.2019

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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