RS Lvwg 2019/2/20 LVwG-AV-978/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

20.02.2019

Norm

NAG 2005 §8 Abs1 Z6
NAG 2005 §47
NAG 2005 §11
ASVG §293
EO §291a

Rechtssatz

Es bedarf zur Existenzsicherung nicht für jede Person eines Einkommens nach dem für einen alleinstehenden Pensionsempfänger vorgesehenen Richtsatz, sondern das Haushaltsnettoeinkommen ist am „Familienrichtsatz“ zu messen, sofern der Anspruchsberechtigte mit einem Ehepartner (und allenfalls Kindern) im gemeinsamen Haushalt lebt (vgl VwGH 2008/22/0711).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Niederlassungsbewilligung-Angehöriger; Einkommen; Familienrichtsatz; finanzielle Belastung; Gebietskörperschaft;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.978.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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