Entscheidungsdatum
03.12.2018Norm
AsylG 2005 §3Spruch
W161 2185150-1/10E
W161 2185177-1/11E
W161 2185180-1/7E
Gekürzte Ausfertigung des am 15.11.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Monika LASSMANN über die Beschwerde von 1. XXXX alias XXXX , geb. XXXX , 2. XXXX alias XXXX , geb. XXXX , 3. XXXX alias XXXX , geb. XXXX , diese gesetzlich durch die Kindesmutter XXXX alias XXXX , alle StA. Afghanistan, sämtliche vertreten durch ARGE DIAKONIE Flüchtlingsdienst, jeweils gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, vom 09.01.2018, Zl.en 1.Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Monika LASSMANN über die Beschwerde von 1. römisch 40 alias römisch 40 , geb. römisch 40 , 2. römisch 40 alias römisch 40 , geb. römisch 40 , 3. römisch 40 alias römisch 40 , geb. römisch 40 , diese gesetzlich durch die Kindesmutter römisch 40 alias römisch 40 , alle StA. Afghanistan, sämtliche vertreten durch ARGE DIAKONIE Flüchtlingsdienst, jeweils gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, vom 09.01.2018, Zl.en 1.
1093922403-151718301, 2. 1093922708-151718395. 3.
1093922904-151718476, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung
am 15.11.2018 zu Recht erkannt:
A)
I. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und XXXX alias XXXX gemäß § 3 Abs. 1 und 4 AsylG sowie XXXX alias XXXX und XXXX alias XXXX gemäß § 3 Abs. 1 und 4 AsylG in Verbindung mit § 34 Abs. 2 AsylG der Status der Asylberechtigten zuerkannt.römisch eins. Der Beschwerde wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und römisch 40 alias römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins und 4 AsylG sowie römisch 40 alias römisch 40 und römisch 40 alias römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins und 4 AsylG in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, AsylG der Status der Asylberechtigten zuerkannt.
II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX aliasrömisch zwei. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 alias
XXXX sowie XXXX alias XXXX und XXXX alias XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch 40 sowie römisch 40 alias römisch 40 und römisch 40 alias römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 24 aus 2017, (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Paragraph 29, Absatz 2 a, VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der oben bezeichneten mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da die im Spruch genannte beschwerdeführende Partei nach mündlicher Verkündung des Erkenntnisses auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ausdrücklich verzichtet und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt hat.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der oben bezeichneten mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da die im Spruch genannte beschwerdeführende Partei nach mündlicher Verkündung des Erkenntnisses auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ausdrücklich verzichtet und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt hat.
Schlagworte
Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2018:W161.2185180.1.00Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019