RS Lvwg 2019/3/11 VGW-151/023/17017/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

11.03.2019

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG §51 Abs1
NAG §51 Abs1 Z2
NAG §53a Abs1
NAG §53 Abs2

Rechtssatz

Zur Beurteilung ausreichender Existenzmittel des Unionsbürgers im Sinne des § 51 Abs. 1 Z 2 NAG dürfen keine fixen Beträge herangezogen werden, sondern es ist eine konkrete Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen vorzunehmen.

Schlagworte

Freizügigkeitsrichtlinie; unionsrechtliches Aufenthaltsrecht; EWR-Bürger; Recht auf Daueraufenthalt; Daueraufenthaltsbescheinigung; rechtmäßiger Aufenthalt; ausreichende Existenzmittel; Einzelfallbeurteilung; Ausgleichszulage; Sozialhilfeleistungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.151.023.17017.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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