Entscheidungsdatum
14.01.2019Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W123 2207952-1/5E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Michael ETLINGER als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX, geb. XXXX, StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.09.2018, Zl. 1120014801-160887374, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Michael ETLINGER als Einzelrichter über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.09.2018, Zl. 1120014801-160887374, zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger von der Volksgruppe der Tadschiken, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 25.06.2016 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz.
2. Im Rahmen der am 26.06.2016 durchgeführten Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer zu seinem Fluchtgrund an, dass er in Kapisa leben würde und dort die Taliban an der Macht seien. Die Taliban hätten alle zum Jihad und zum Krieg gewollt. Die Taliban hätten den Beschwerdeführer ein paar Mal bedroht und der Beschwerdeführer hätte sich entscheiden sollen zum Mitmachen, ansonsten werde er getötet. Der Beschwerdeführer habe das abgelehnt und daraufhin hätten ihn die Taliban festnehmen wollen. Danach sei der Beschwerdeführer geflohen.
3. Am 01.08.2018 erfolgte die Einvernahme vor der belangten Behörde.
Die Niederschrift lautet auszugsweise:
"[...]
LA: Schildern Sie die Gründe, warum Sie Ihr Heimatland verlasen mussten und warum Sie nicht dorthin zurückkehren können. Erzählen Sie detailliert, von sich aus, vollständig und wahrheitsgemäß. Soweit Sie auf Ereignisse Bezug nehmen, werden Sie auch aufgefordert, den Ort und die Zeit zu nennen, wann diese stattfanden und die Personen, die daran beteiligt waren.
VP: Beginn der freien Erzählung:
Als ich in der islamischen Schule war, wo uns Religion beigebracht wurde, wurden unsere terroristischen Anschläge beigebracht. Der Mullah, welcher uns unterrichtet hat, war ein Taliban. Er selbst war auch einer. Sie haben jugendliche dazu motiviert, dass diese sich selbst in die Luft sprengen und Menschen mit in den Tod ziehen. Von mir wurde dies auch verlangt. Sie wollten die jugendlichen manipulieren und habe deshalb mit meinem Onkel gesprochen und ihm davon erzählt. Ich habe ihm erählt, dass sie nicht wirklich von religion sprechen und von mir eben verlangten, dass ich einen Anschlag verübe. Sie haben unter sich gesagt, die Ausländer müssten getötet werden. Sie nannten sie aber nur Amerikaner. Mein ONekl hat mir nur teils, teils geglaubt und wollte, dass ich weiterhin dorthin gehe, da er der Meinung war, dass ich es falsch verstanden hätte. Der Mullah, welcher dort unterrichtet hat, war im Dorf bekannt. Ich bin weiterhin dorthin gegangen. Sie haben dann ernsthaft von mir verlangt, dass ich einen Anschlag verüben soll. Es hatte schon Auswirkungen auf mich, wenn ich weiterhin den Unterricht besucht hätte, dann hätten sie mich manipuliert, wie die anderen jugendliche, welche ebenfalls diesen Unterricht besucht haben. Wer weiß, ob ich nicht doch einen Anschlag verübt hätte. Ich habe meinen Onkel davon erzählt und gesagt, dass sie Fotos von mir gemacht haben. Sie hatten einen Anschlag geplant und sagten mir, dass ich eben diesen Anschlag durchführen müsste. Zuerst waren es 10 jugendliche im Unterricht und später waren wir nur noch zu viert. Ab diesem Zeitpunkt hat mein Onkel mir geglaubt und dann haben wir beschlossen, dass ich das Land verlassen muss.
Ende der freien Erzählung
LA: Sind das alle Fluchtgründe?
VP: Ja.
[...]
LA: Das Problem mit den Taliban ist jenes, welches allen jungen Männer in Ihrem Heimatort betrifft?
VP: Alle die, welche am Unterricht teilgenommen haben, sind davon betroffen.
LA: Weshalb gingen Sie überhaupt in den Unterricht?
VP: Mein Onkel hat mich dort angemeldet. Wenn man älter wird, dann ist das so, dass man eben in einen Religionsunterricht geht, jedoch haben die nicht Religion unterrichtet. Nachgefragt, mein Onkel ist nicht bei den Taliban.
LA. Was haben Sie während den zwei Monaten getan, als Sie auf Ihre Ausreise gewartet haben?
VP: Ich habe weiterhin den Unterricht besucht, bis die Ausreise organisiert war.
LA: Wurden Sie jemals persönlich von den Taliban bedroht?
VP: Ja. Nachgefragt, im Unterricht wurde ich bedroht.
LA: Wie sahen die Bedrohungen aus?
VP: Wenn ich ihnen widersprochen habe, dann wurde ich bedroht. Nachgefragt, wenn ich gesagt habe, dass dabei viele unschuldige sterben und ein Mensch ein Mensch ist und dies nicht gut. Ich habe ihnen nicht viel widersprochen, da ich sowieso weg wollte.
Anmerkung: Frage wird wiederholt!
VP: Sie haben zu mir gesagt, dass ich jung bin und nicht mehr wissen habenkann als sie. Dies sei unser Land und wir müssen das Land und den Islam verteidigen.
LA: Wurde Ihre Familie von den Taliban bedroht?
VP: Ja. Nachgefragt, sie sind zu meinem Onkel gegangen und haben zu ihm gesagt, das sich unbedingt den Unterricht besuchen muss oder sie holen mich selber und zwingen mich den Unterricht zu besuchen. Mit den Frauen haben sie keine Probleme in unserem Dorf, lediglich mit den Männern, da mein Onkel das Oberhaupt der Familie war.
LA: Wieso sind Sie nicht in einen anderen Teil von Afghanistan geflohen?
VP: Jeder der Vorbeireitet wird, wird fotografiert und teilt die Fotos an die Taliban untereinander aus. Nicht nur ich wurde fotografiert sondern auch die anderen von anderen Ortschaften.
LA: Warum kann Ihre Familie nach wie vor im Heimatdorf leben und Sie nicht? Hat Ihr Onkel seitens der Taliban mit keinen Sanktionen zu rechnen?
VP: Mein Onkel erzählt mir nicht, wo er sich genau aufhält. Die meiste Zeit ist er bei meiner Mutter in Pakistan. Nachgefragt, eine Familie ist dort aber er möchte auch diese nach Pakistan bringen.
LA: Was spricht gegen eine Rückkehr nach Afghanistan?