Entscheidungsdatum
14.01.2019Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W123 2132146-2/9E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Michael ETLINGER über die Beschwerde des XXXX, geb. XXXX, StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.03.2018, Zl. 1067850602-150479716, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Michael ETLINGER über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.03.2018, Zl. 1067850602-150479716, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger der Volksgruppe der Paschtunen, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 09.05.2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz.
2. In seiner Erstbefragung am selben Tag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass er aus der Provinz Nangarhar stamme.
Zu seinen Fluchtgründen befragt, führte der Beschwerdeführer aus, dass sein Vater in seinem Heimatdorf der Stammesälteste gewesen sei und an Friedensgesprächen zwischen Regierungsbeamten und den Taliban teilgenommen habe. Er sei immer wieder nachts von den Taliban aufgesucht und dazu aufgefordert worden, nicht mehr für die Regierung und für ausländische Mitarbeiter der NGO's zu arbeiten. Eines Nachts, als der Beschwerdeführer bei seinem Onkel übernachtet habe, seien ca. 20 Taliban in das Haus eingedrungen. Der älteste Bruder des Beschwerdeführers namens Amin habe einem Mann die Waffe weggenommen und sei daraufhin erschossen worden. Diese Männer hätten den Vater des Beschwerdeführers mitgenommen. Am nächsten Morgen sei seine Mutter zum Haus des Onkels gekommen sowie habe diesem von dem Vorfall berichtet und diesen gebeten, den Beschwerdeführer außer Landes zu bringen.
3. In seiner Einvernahme vor der belangten Behörde am 28.01.2016 führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass er am XXXX geboren worden sei und nicht am 09.04.1988. Er stamme aus der Provinz Nangarhar, Distrikt XXXX, Dorf XXXX. Dort habe der Beschwerdeführer mit seinen Eltern, seinen sieben Brüdern und seinen zwei Schwestern gelebt.3. In seiner Einvernahme vor der belangten Behörde am 28.01.2016 führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass er am römisch 40 geboren worden sei und nicht am 09.04.1988. Er stamme aus der Provinz Nangarhar, Distrikt römisch 40 , Dorf römisch 40 . Dort habe der Beschwerdeführer mit seinen Eltern, seinen sieben Brüdern und seinen zwei Schwestern gelebt.
Im Zuge der Einvernahme brachte der Beschwerdeführer seinen afghanischen Reisepass und seine Tazkira im Original in Vorlage.
Zu seinen Fluchtgründen erneut befragt, gab der Beschwerdeführer wortwörtlich Folgendes an:
"[...] LA: Haben Sie bei den vorangegangen Befragungen und Einvernahmen der Wahrheit entsprechenden Angaben gemacht und wurden Ihnen diese Angaben rückübersetzt und richtig protokolliert?
VP: Ja. Ich habe die Wahrheit gesagt, die vorangegangenen Befragungen und Einvernahmen wurden rückübersetzt und richtig protokolliert. Ich glaube aber, dass zwecks meines Geburtsdatums sich der Polizist vertippt hat. Mein richtiges Geburtsdatum wäre der XXXX.VP: Ja. Ich habe die Wahrheit gesagt, die vorangegangenen Befragungen und Einvernahmen wurden rückübersetzt und richtig protokolliert. Ich glaube aber, dass zwecks meines Geburtsdatums sich der Polizist vertippt hat. Mein richtiges Geburtsdatum wäre der römisch 40 .
(Anm.: Dem AW wird mitgeteilt, dass eine etwaige Änderung des Geburtsdatums nur nach Echtheitsüberprüfung des vorgelegten afghanischen Reisepasses erfolgen kann.)Anmerkung, Dem AW wird mitgeteilt, dass eine etwaige Änderung des Geburtsdatums nur nach Echtheitsüberprüfung des vorgelegten afghanischen Reisepasses erfolgen kann.)
[...]
LA: Was waren Ihre persönlichen Beweggründe, Afghanistan zu verlassen? Schildern Sie die Gründe für Ihre Ausreise so konkret und detailliert wie möglich, sodass diese auch für Außenstehende nachvollziehbar sind.
VP: Die Regierung wollte dass mein Vater an den Friedensgesprächen teilnimmt und eine Gruppe von XXXX aufstellt damit diese gegen die Taliban kämpfen. Mein Vater hat den Regierungsleuten gesagt, er würde das mit dem Stamm besprechen. Nach dem Freitagsgebet hat er das mit den Leuten besprochen ob sie bereit wären so eine Gruppe aufzustellen um gegen die Taliban zu kämpfen. Die Leute sagten es wäre nicht so einfach die Taliban als Feinde zu haben. Dann sind die Taliban zu meinem Vater gekommen und haben ihm gesagt, dass er nicht mehr zulassen sollte, dass die amerikanischen NGOs hierher kommen und für die Leute Brunnen graben und ihnen helfen. Weiters soll er den Jugendlichen verbieten mit der Regierung zusammenzuarbeiten und für die gefallenen Regierungssoldaten, Polizisten und Regierungsbeamten Trauergebete abzuhalten.VP: Die Regierung wollte dass mein Vater an den Friedensgesprächen teilnimmt und eine Gruppe von römisch 40 aufstellt damit diese gegen die Taliban kämpfen. Mein Vater hat den Regierungsleuten gesagt, er würde das mit dem Stamm besprechen. Nach dem Freitagsgebet hat er das mit den Leuten besprochen ob sie bereit wären so eine Gruppe aufzustellen um gegen die Taliban zu kämpfen. Die Leute sagten es wäre nicht so einfach die Taliban als Feinde zu haben. Dann sind die Taliban zu meinem Vater gekommen und haben ihm gesagt, dass er nicht mehr zulassen sollte, dass die amerikanischen NGOs hierher kommen und für die Leute Brunnen graben und ihnen helfen. Weiters soll er den Jugendlichen verbieten mit der Regierung zusammenzuarbeiten und für die gefallenen Regierungssoldaten, Polizisten und Regierungsbeamten Trauergebete abzuhalten.
LA: Wann haben Sie den Entschluss gefasst das Land zu verlassen?
VP: Nachdem wir angegriffen worden sind, mein Bruder erschossen wurde und sie meinen Vater mitgenommen haben, habe ich meinen Bruder beerdigt und habe eine Nach wo anders verbracht. Am Tag darauf hat mich meine Mutter meinem Onkel mütterlicherseits übergeben. Dieser hat mich weggebracht und dem Schlepper übergeben.
LA: Wann wurde denn Ihr Vater Dorfältester?
VP: Ich war noch sehr jung als er Dorfältester wurde.
Befragt, ich bin jetzt siebzehn Jahre alt, aber seitdem ich denken kann, war mein Vater Dorfältester. Seit meiner Kindheit.
LA: Mit welchen NGOs hat denn Ihr Vater zusammengearbeitet?
VP: Mein Vater hat nicht mit den NGOs zusammengearbeitet