TE Bvwg Erkenntnis 2018/11/28 W241 2191035-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 28.11.2018
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Entscheidungsdatum

28.11.2018

Norm

AsylG 2005 §10
AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8
B-VG Art.133 Abs4
FPG §52
FPG §55
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.03.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2025
  3. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 28.02.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch

W241 2191035-1/6E

W241 2191030-1/6E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hafner als Einzelrichter über die Beschwerden von 1.) XXXX, geboren am XXXX, 2.) XXXX, geboren am XXXX, beide Staatsangehörigkeit Iran, beide vertreten durch den MigrantInnenverein St. Marx, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.02.2018, Zahlen 1098429007-151962547 (ad 1.) und 1098429203-151962571 (ad 2.), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 17.09.2018 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hafner als Einzelrichter über die Beschwerden von 1.) römisch 40 , geboren am römisch 40 , 2.) römisch 40 , geboren am römisch 40 , beide Staatsangehörigkeit Iran, beide vertreten durch den MigrantInnenverein St. Marx, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.02.2018, Zahlen 1098429007-151962547 (ad 1.) und 1098429203-151962571 (ad 2.), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 17.09.2018 zu Recht:

A)

Die Beschwerden werden gemäß §§ 3, 8, 10 und 57 Asylgesetz 2005 sowie §§ 52 und 55 Fremdenpolizeigesetz 2005 als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerden werden gemäß Paragraphen 3, 8, 10 und 57 Asylgesetz 2005 sowie Paragraphen 52 und 55 Fremdenpolizeigesetz 2005 als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

1. Verfahrensgang:

1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) XXXX (BF1) und seine Ehefrau XXXX (BF2), iranische Staatsangehörige, reisten nach ihren Angaben irregulär in Österreich ein und stellten am 23.11.2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG).1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) römisch 40 (BF1) und seine Ehefrau römisch 40 (BF2), iranische Staatsangehörige, reisten nach ihren Angaben irregulär in Österreich ein und stellten am 23.11.2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG).

1.2. In seiner Erstbefragung am 23.11.2015 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der BF1 im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi im Wesentlichen Folgendes an:

Er sei iranischer Staatsbürger und hätte am 15.11.2015 sein Heimatland gemeinsam mit seiner Ehefrau verlassen. Sie wären über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Kroatien und Slowenien bis nach Österreich gereist.

Als Fluchtgrund gab der BF1 an, dass er vor ca. sieben bis acht Monaten vom Islam zum Christentum konvertiert sei, er wäre daher einer Verfolgung durch den Staat ausgesetzt gewesen.

Die BF2 bestätigte im Wesentlichen die Angaben ihres Mannes und brachte vor, dass der Grund für ihre Ausreise der Glaubenswechsel ihres Mannes gewesen sei.

1.3. Bei seiner Einvernahme am 06.11.2017 vor dem BFA, im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi, bestätigte der BF1 die Richtigkeit seiner bisher gemachten Angaben.

Ferner gab er im Wesentlichen Folgendes an (Auszug aus dem Einvernahmeprotokoll, Schreibfehler teilweise korrigiert):

"LA: Warum haben Sie Ihr Heimatland verlassen und in Österreich einen Asylantrag gestellt? Nennen Sie bitte all Ihre Fluchtgründe!

VP: Mein Leben war in Gefahr. Es bestand die Gefahr, dass ich festgenommen werden, gefoltert werde und deshalb habe ich das Land verlassen.

LA: Haben Sie alle Ihre Fluchtgründe vorgebracht?

VP: Ich habe alles vorgebracht. Das ist alles.

LA: Warum war Ihr Leben in Gefahr? Erklären Sie das bitte.

VP: Wegen meiner religiösen Neigung und dem Interesse am Christentum habe ich das Land verlassen. Und wie ich dann in Österreich war, wurde ich vom Nachrichtendienst gesucht.

LA: Warum hat der iranische Nachrichtendienst Sie gesucht?

VP: Ich habe an der Universität mit verschieden Kollegen über Religionen gesprochen und so habe ich eine Zuneigung zum Christentum bekommen. Der Bruder eines Freundes von mir glaube ich hat dem Nachrichtendienst über meine Aktivitäten berichtetet.

LA: Wie haben Sie erfahren, dass Sie der iranische Nachrichtendienst sucht?

VP: Der Bruder eines Festgenommenen hat mich benachrichtigt, dass sein Bruder festgenommen wurde, und deshalb bin ich ausgereist.

LA: Wie sind Sie mit dem Christentum in Berührung gekommen?

VP: An der Universität habe ich mit anderen Studienkollegen über Religion gesprochen und so bin ich zum Christentum gekommen. Wir haben 2-mal in der Woche in der Wohnung eines Freundes Hauskirchen abgehalten, wo wir Gebete gesprochen haben.

LA: War das an der Universität nicht gefährlich, dass man das so offen über das Christentum spricht?

VP: Nein, an der Universität wird sehr oft über Religionen gesprochen. Befragt gebe ich an, dass wir drauf geachtet haben, dass keiner zuhört.

LA: Welches Religionsbekenntnis (Glaubensbekenntnis) hat Ihre Familie?

VP: Mein Vater ist Sunnit und meine Mutter ist Schiitin. Sie sind keine aktiven Moslems.

LA: Welches Religionsbekenntnis (Glaubensbekenntnis) hat die Familie Ihrer Ehefrau?

VP: Sie sind Schiiten. Sie sind aber nicht religiös.

LA: Haben Ihre Eltern und Ihre Schwester akzeptiert, dass Sie Christ geworden sind? Wie haben Sie reagiert?

VP: Anfangs wussten sie das nicht. Sie haben es akzeptiert und sind nicht dagegen. Befragt gebe ich an, dass wir damals frisch verheiratet waren, sie waren nicht glücklich, sie waren ängstlich und sie haben Angst gehabt um ihre Tochter. Jetzt akzeptieren es auch sie.

LA: Haben Sie eine Heiratsurkunde?

VP: Sie ist im Iran, bei meinem Schwiegervater.

LA: Seit wann beschäftigen Sie sich mit dem Christentum?

VP: Das war gegen Ende meines Studiums 1391, umgerechnet 2012. Befragt gebe ich an, dass meine Frau erst in Österreich begonnen hat, sich für das Christentum zu interessieren.

LA: War Ihre Ehefrau gar nicht neugierig, da Sie sich ja für das Christentum interessieren?

VP: 1391, 2012 haben wir geheiratet und haben aber erst 3 Jahre später zusammengelebt. Da hat meine Frau erst erfahren, dass ich mich für das Christentum interessiere.

LA: Wie hat Ihre Ehefrau das mit dem Christentum erfahren hat, wie hat sie da reagiert?

VP: Sie hat mich gewarnt. Ich soll das unterlassen, da es für die ganze Familie gefährlich werden kann, da wir auch zusammengezogen sind. Befragt gebe ich an, dass nichts passiert ist.

LA: Wer hat Sie zum Christentum missioniert?

VP: XXXX. Er lebt in XXXX, wurde aber in Teheran geboren. Befragt gebe ich an, dass er von Geburt an Christ war. Befragt gebe ich an, dass er kein Armenier war.VP: römisch 40 . Er lebt in römisch 40 , wurde aber in Teheran geboren. Befragt gebe ich an, dass er von Geburt an Christ war. Befragt gebe ich an, dass er kein Armenier war.

LA: Hat Sie im Iran jemand verraten, dass Sie Christ werden möchten?

VP: Unsere Hauskirche hat in einer WG von Studenten stattgefunden und ich glaube, dass der Unterkunftsgeber die Hauskirche verraten hat.

LA: Wer hat im Iran gewusst, dass Sie sich für das Christentum interessieren?

VP: Außer meiner Frau niemand.

LA: Und jetzt?

VP: Jetzt alle. Meine Eltern, meine Schwiegereltern und einige Freunde von mir haben es auch erfahren.

LA: Hatten Sie irgendwelche Probleme wegen Ihres Glaubens im Iran?

VP: Nein.

LA: Warum glauben Sie, dass der Unterkunftsgeber Sie verraten hat?

VP: Der Unterkunftsgeber hat im oberen Stockwerk gewohnt und ist ein paar Mal gekommen, da er seine Miete eingefordert hat, und da hat er gesehen, dass Bücher auf dem Tisch sind, Kerzen brennen und ein Kreuz hängt. Deshalb glaube ich, dass er uns verraten hat.

LA: Wurden Sie von den iranischen Behörden gesucht, verfolgt?

VP: Nein. Nachdem ich in Österreich war, wurde ich gesucht.

LA: Hat es an der Universität Sittenwächter gegeben?

VP: Ja, es gab welche. Auch vom Nachrichtendienst gibt es an der Universität Personen. Wir haben es sehr vorsichtig gemacht, damit diese Personen nicht draufkommen. Befragt gebe ich an, dass uns keiner erwischt hat bzw. draufgekommen ist.

LA: Wurden Sie im Iran festgenommen?

VP: Niemals.

LA: Wann haben Sie den Iran verlassen?

VP: Am 15.11.2015, illegal. Befragt gebe ich an, zusammen mit meiner Ehefrau und meiner Schwester. Meine Schwester heißt XXXX, XXXX. Befragt gebe ich an, dass meine Schwester nicht Christin ist. Mein Schwager und ihr Kind waren auch mit. Und mein Schwager hat ähnliche Probleme wie ich. Befragt gebe ich an, dass wir alle gemeinsam und illegal ausgereist sind.VP: Am 15.11.2015, illegal. Befragt gebe ich an, zusammen mit meiner Ehefrau und meiner Schwester. Meine Schwester heißt römisch 40 , römisch 40 . Befragt gebe ich an, dass meine Schwester nicht Christin ist. Mein Schwager und ihr Kind waren auch mit. Und mein Schwager hat ähnliche Probleme wie ich. Befragt gebe ich an, dass wir alle gemeinsam und illegal ausgereist sind.

LA: Wurden Sie von den iranischen Behörden (Religionspolizei) gesucht?

VP: Solange ich im Iran war nicht.

LA: Haben Sie im Iran Hauskirchen besucht?

VP: Ja. Die Hauskirchen waren in XXXX, XXXX, gegenüber unserer Universität. Befragt gebe ich an, dass ich sie jede Woche zumindest einmal, manchmal zweimal besucht habe. Meine Frau war ich nicht dabei.VP: Ja. Die Hauskirchen waren in römisch 40 , römisch 40 , gegenüber unserer Universität. Befragt gebe ich an, dass ich sie jede Woche zumindest einmal, manchmal zweimal besucht habe. Meine Frau war ich nicht dabei.

LA: War die Hauskirche immer an derselben Adresse?

VP: Ja, sie war immer da. Befragt gebe ich an, dass das nicht gefährlich ist, wenn sie immer am selben Ort ist.

LA: Haben Ihre Eltern und Ihre Schwiegereltern Probleme, Schwierigkeiten im Iran, da Sie Christ geworden sind?

VP: Nein.

LA: Wurden Sie persönlich bedroht im Iran?

VP: Nein, niemals. Befragt gebe ich an, dass meine Frau auch nicht bedroht wurde. Ich möchte noch erwähnen, dass meine Eltern nach meiner Einreise auch nach Österreich gekommen sind und einen Asylantrag gestellt haben. Befragt gebe ich an, dass meine Eltern nur die Erstbefragung hatten.

LA: Wie und wann sind Sie in Österreich eingereist?

VP: Am 23.11.2015. Wir sind mit der Flüchtlingswelle zu Fuß in Österreich eingereist.

LA: Besuchen Sie Ihre Schwiegereltern im Iran?

VP: Nein. Ich kann nicht mehr zurück.

LA: Waren Sie schon immer ein religiöser Mensch?

VP: Nein.

LA: Sie wurden als Moslem geboren, oder?

VP: Ja. Ich wurde als Moslem geboren.

LA: Haben Sie den islamischen Glauben praktiziert?

VP: Niemals.

LA: Seit wann sind Sie ein religiöser Mensch?

VP: Eben seit 1391, 2012, wie ich mit meinen Mitstudenten über die Religion gesprochen habe.

LA: Was fasziniert Sie am christlichen Glauben?

VP: Im Christentum gibt es keine Folter, keine Zwangsmaßnahmen etc. Es ist alles auf Brüderlichkeit und Gerechtigkeit aufgebaut.

LA: Wurden Sie im Iran getauft?

VP: Nein.

LA: Wann und wo wurden Sie hier in Österreich getauft?

VP: Ich weiß es nicht auswendig. Es steht auf meinen Taufschein. Es war vor ca. 8 Monaten. Getauft am 15.04.2017. Befragt gebe ich an, dass meine Frau am selben Tag getauft wurde.

LA: Haben Sie sich schon im Iran mit dem Christentum beschäftigt?

VP: Ja.

LA: Haben Sie im Iran eine Bibel besessen?

VP: Ja. Befragt gebe ich an, dass XXXX für uns alle aus Teheran Bibeln mitgebracht hat.VP: Ja. Befragt gebe ich an, dass römisch 40 für uns alle aus Teheran Bibeln mitgebracht hat.

LA: Ist der Besitz der Bibel im Iran erlaubt?

VP: Nein.

LA: Haben Sie mit Ihren Schwiegereltern Kontakt?

VP: Ja, vor allem meine Frau hat 2 Mal in Woche mit Ihren Eltern Kontakt. Befragt gebe ich an, dass es Ihren Eltern gut geht."

Anschließend beantwortete der BF verschiedene Fragen bezüglich seiner Religionsausübung in Österreich und des christlichen Glaubens.

1.4. Bei ihrer Einvernahme am 06.11.2017 vor dem BFA, im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi, machte die BF2 im Wesentlichen folgende Angaben:

"LA: Warum haben Sie Ihr Heimatland verlassen und in Österreich einen Asylantrag gestellt? Nennen Sie bitte all Ihre Fluchtgründe!

VP: Ich bin wegen meines Mannes aus dem Iran ausgereist, da sein Leben in Gefahr. Ich habe keine Gründe, nur wegen meines Mannes habe ich den Iran verlassen.

LA: Haben Sie alle Ihre Fluchtgründe vorgebracht?

VP: Sonst habe ich nichts.

LA: Wenn das mit Ihrem Mann nicht gewesen wäre, d.h. sein Interesse am Christentum, wären Sie dann im Iran geblieben?

VP: Ja, ich wäre im Iran geblieben. Ich habe schon manchmal an eine Ausreise gedacht.

LA: Hatten Sie irgendwelche Schwierigkeiten, Probleme im Iran?

VP: Ich wurde einmal von der Polizei angehalten, da ich meine Bekleidungsvorschriften nicht eingehalten habe. Meine Eltern haben mich dann abgeholt. Sonst hatte ich keine Probleme.

LA: Warum sind Sie jetzt doch Christin geworden?

VP: Weil ich einfach an Christus glaube.

LA: Seit wann glauben Sie an Christus?

VP: Seit ca. 1 1/2 Jahren. Befragt gebe ich an, dass ich an Gott geglaubt habe.

LA: Hat Sie Ihr Mann vom Christentum überzeugt?

VP: Ja. Befragt gebe ich an, dass mein Mann viel über das Christentum gesprochen hat. Er hat mir erzählt, dass Christus Gott ist und dass er sein Leben für die Menschheit geopfert hat.

LA: Haben Sie von Anfang an gewusst, dass Ihr Mann sich für das Christentum interessiert?

VP: Anfangs nicht, aber als wir dann zusammen gezogen sind, habe ich dann langsam erfahren, dass er sich dafür interessiert.

LA: Wenn Sie das vorher gewusst hätten, dass Ihr Mann sich für das Christentum interessiert, hätten Sie trotzdem geheiratet?

VP: Ja, ich hätte ihn trotzdem geheiratet, da ich keine religiöse Muslimin war.

LA: Wie haben Sie reagiert, als Sie erfahren haben, dass Ihr Mann für das Christentum interessiert?

VP: Anfangs habe ich Angst gehabt, ich habe ihm gesagt, dass das sehr gefährlich für uns ist. Als ich dann gesehen habe, dass er sehr gläubig, habe ich es lockerer genommen.

LA: Hat Ihr Mann Hauskirchen besucht?

VP: Nachdem wir einige Zeit zusammengelebt haben, habe ich auch erfahren, dass er Hauskirchen besucht. Befragt gebe ich an, dass ich keine Hauskirchen besucht habe. Nein, im Iran habe ich mich nicht dafür interessiert.

LA: Haben Sie sich bereits im Iran für das Christentum interessiert?

VP: Nein.

LA: Warum war das Leben Ihres Mannes in Gefahr? Erzählen Sie frei.

VP: Weil er schon Christ geworden war und als solcher ist man im Iran in Gefahr. Befragt gebe ich an, dass schon das Interesse am Christentum im Iran strafbar ist.

LA: Wer hat davon gewusst, dass Ihr Mann sich für das Christentum interessiert?

VP: Ich weiß es nicht. Ich glaube niemand hat davon gewusst. Nur die Gruppe mit der mein Mann zusammen war, hat davon gewusst. Ich habe später erfahren, als wir dann verheiratet waren, dass er mit einer Gruppe zusammen ist.

LA: Wenn das niemand gewusst hat, warum war dann sein Leben in Gefahr?

VP: Er war mit einer Gruppe zusammen.

LA: Wurde Ihr Mann von jemanden verraten, dass er sich für das Christentum interessiert?

VP: Ich weiß es nicht.

LA: Wurde Ihr Mann von der Religionspolizei gesucht?

VP: Als wir dann in Österreich waren, haben wir die Nachricht bekommen, dass der Nachrichtendienst bei uns gewesen ist, sowohl in XXXX und in XXXX.VP: Als wir dann in Österreich waren, haben wir die Nachricht bekommen, dass der Nachrichtendienst bei uns gewesen ist, sowohl in römisch 40 und in römisch 40 .

LA: Was wollte der Nachrichtendienst?

VP: Man wollte ihm zum Gericht laden, zu einer Gerichtsverhandlung. Befragt gebe ich an, dass ich nicht weiß, ob mein Mann dort als Zeuge oder Beschuldigter geladen war.

LA: Wo befindet sich die Nachricht vom Nachrichtendienst?

VP: Darüber weiß ich nichts. Befragt gebe ich an, dass mir das meine bzw. uns meine Eltern gesagt haben.

LA: Wie sind Sie mit dem Christentum in Berührung gekommen?

VP: Ich war anfangs als Übersetzerin (Dolmetscherin) meines Mannes tätig gewesen. Ich habe es vom Englischen ins Persische übersetzt und so habe ich auch mein Interesse bekommen.

LA: Hat Ihr Mann Sie zu den christlichen Gruppentreffen im Iran mitgenommen?

VP: Nein, niemals.

LA: Welches Religionsbekenntnis (Glaubensbekenntnis) hat Ihre Familie?

VP: Sie sind Moslem und sind nicht interessiert am Islam.

LA: Nehmen Ihre Eltern an den islamischen Feierlichkeiten im Iran teil?

VP: Nein. Befragt gebe ich an, dass meine Eltern deswegen keine Probleme haben. Es gehen nur ganz strenggläubige zu solchen Feierlichkeiten. Befragt gebe ich an, dass meine Eltern auch den Ramadan nicht einhalten.

LA: Welches Religionsbekenntnis (Glaubensbekenntnis) hat die Familie Ihres Ehemannes?

VP: Sie sind Sunniten und sind auch nicht religiös.

LA: Haben Sie Geschwister?

VP: Ja, ich habe eine Schwester.

LA: Wo halten sich Ihre Eltern und Ihre Schwester auf?

VP: Meine Eltern und meine Schwester sind in XXXX. Befragt gebe ich an, dass sie derzeit nicht nach Österreich kommen wollen. Vielleicht kommen sie mal auf Besuch zu uns nach Österreich.VP: Meine Eltern und meine Schwester sind in römisch 40 . Befragt gebe ich an, dass sie derzeit nicht nach Österreich kommen wollen. Vielleicht kommen sie mal auf Besuch zu uns nach Österreich.

LA: Haben Ihre Eltern und Ihre Schwester akzeptiert, dass Sie Christin geworden sind? Wie haben Sie reagiert?

VP: Ja, sie wissen es und sie haben nichts dagegen.

LA: Wer weiß im Iran, dass Sie Christin geworden sind?

VP: Nur meine Eltern und meine Schwester. Sonst weiß das niemand.

LA: Wer weiß im Iran, dass Ihr Ehemann Christ geworden ist?

VP: Soweit ich weiß niemand. Außer meine Schwiegereltern.

LA: Haben Sie eine Heiratsurkunde?

VP: Die Heiratsurkunde ist bei meinen Eltern im Iran.

LA: Seit wann beschäftigen Sie sich mit dem Christentum?

VP: Seit ca. 1 1/2 Jahren. Seit ca. 3 - 4 Monaten nach unserer Einreise.

LA: Warum haben Sie Ihren Glauben gewechselt?

VP: Als ich die Kirche besucht habe, habe ich dort eine sehr angenehme Stimmung vorgefunden und der Pfarrer der gesprochen hat und das was ich dann für meinen Mann übersetzt habe, hat mir sehr gefallen und deshalb habe ich mich taufen lassen.

LA: Hatten Sie irgendwelche Probleme wegen Ihres Glaubens im Iran?

VP: Wenn die iranischen Behörden davon erfahren würden, dann hätte ich Probleme.

LA: Wie sollten die iranischen Behörden davon erfahren?

VP: Ich weiß nicht. Der iranische Nachrichtendienst ist sehr stark.

LA: Was wissen Sie über den iranischen Nachrichtendienst? Was sind das für Leute?

VP: Sepah, Angehörige und Beamte in Zivie. Befragt gebe ich an, dass ich über die Sepah nichts weiß. Aber ich weiß, dass der iranische Nachrichtendienst sehr stark ist.

LA: Wurden Sie von den iranischen Behörden gesucht, verfolgt?

VP: Nein. Befragt gebe ich an, dass mein Mann auch nicht verfolgt wurde. Erst als wir in Österreich waren, hat mein erfahren, dass er vom Nachrichtendienst eine Ladung bekommen hat.

LA: Hat an der Universität jemand gewusst, dass Ihr Mann sich für das Christentum interessiert?

VP: Als wir gemeinsam studiert haben, habe ich davon gar nichts gewusst.

LA: Wurden Sie im Iran festgenommen?

VP: Niemals.

LA: Wann haben Sie den Iran verlassen?

VP: Ich weiß nur, dass es am 21. Aban 1394 war, das war am 12. November 2015 vor 2 Jahren, das Jahr weiß ich nicht. Wir haben den Iran illegal verlassen. Mein Mann, seine Schwester und deren Mann sowie ihr Kind. Wir alles haben zusammen den Iran verlassen.

LA: Ist die Schwester Ihres Mannes auch eine Christin?

VP: Nein, sie ist ohne Bekenntnis. Aber Ihr Mann ist Christ.

LA: Wurden Ihr Mann und Sie von den iranischen Behörden (Religionspolizei) gesucht?

VP: Ich nicht, aber mein Mann schon. Er wurde von der Religionspolizei gesucht.

LA: Warum wurde Ihr Mann von der Religionspolizei gesucht?

VP: Weil er sich für das Christentum interessiert hat. Soweit ich informiert bin wurden Freunde von ihm festgenommen.

LA: Die Hauskirche die Ihr Mann besucht hat, war die Hauskirche immer an derselben Adresse oder auch wo anders?

VP: Ich weiß es nicht. Ich habe ihn nicht gefragt.

LA: Haben Ihre Eltern und Ihre Schwiegereltern Probleme, Schwierigkeiten im Iran, da Sie Christin geworden sind?

VP: Nein, weder noch. Weder meine Eltern noch seine Eltern.

LA: Wurden Sie persönlich bedroht im Iran?

VP: Nein.

LA: Wie und wann sind Sie in Österreich eingereist?

VP: Das Datum weiß ich nicht. In der weißen Karte steht November vor 2 Jahren. Wir sind auf dem Landweg illegal nach Österreich gekommen.

LA: Besuchen Sie Ihre Eltern im Iran?

VP: Nein. Ich kann nicht jemals in den Iran zurück. Befragt gebe ich an, dass ich meine Eltern sehr vermissen und wir telefonieren jeden Tag.

LA: Waren Sie schon immer ein religiöser Mensch?

VP: Nein. Ich war überhaupt nicht religiös.

LA: Sie wurden als Muslimin geboren, oder?

VP: Ja.

LA: Haben Sie den islamischen Glauben praktiziert?

VP: Nein. Befragt gebe ich an, dass mein Mann den Glauben auch nicht praktiziert hat.

LA: Seit wann sind Sie ein religiöser Mensch?

VP: Seit einem Jahr.

LA: Was fasziniert Sie so am christlichen Glauben?

VP: Christus hat mir beigebracht wie ich zu leben habe. Im Christentum wird über Frieden und Gleichberechtigung gesprochen. Frauen und Männer sind gleichberechtigt.

LA: Wurden Sie im Iran getauft?

VP: Nein.

LA: Wann und wo wurden Sie hier in Österreich getauft?

VP: Es war Weihnachten 2015, vor einem Jahr. Befragt gebe ich an, dass mein Mann am gleichen Tag getauft wurde, gleichzeitig.

Anm: Am Taufschein: Tag der Taufe: 15.04.2017Anmerkung, Am Taufschein: Tag der Taufe: 15.04.2017

LA: Haben Sie sich schon im Iran mit dem Christentum beschäftigt?

VP: Nein.

LA: Haben Sie im Iran eine Bibel besessen?

VP: Nein. Befragt gebe ich an, dass mein Mann die Bibel gelesen hat.

LA: Warum hatten Sie im Iran kein Interesse am Christentum und jetzt schon?

VP: Weil ich im Iran über das Christentum gar nichts gewusst habe.

LA: Sie hätten ja mit Ihrem Mann darüber sprechen können, oder?

VP: Zuhause hat mein Mann schon mit mir darüber gesprochen, aber ich hatte kein Interesse. Erst seitdem ich in Österreich war hat mein Interesse begonnen.

LA: Ist der Besitz der Bibel im Iran erlaubt?

VP: Nein, das ist strafbar.

LA: Haben Sie mit Ihren Eltern Kontakt?

VP: Ja, jeden Tag telefoniere ich mit Ihnen. Befragt gebe ich an, dass ich mit den Schwiegereltern auch Kontakt habe, aber nicht so häufig wie mit meinen Eltern. Ja, ich telefoniere mit ihnen oder per

SMS.

LA: Wurden Sie wegen Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit diskriminiert und verfolgt im Iran?

VP: Nein.

LA: Haben Sie noch weitere Angehörige im Iran?

VP: Ja, meine Eltern, meine Schwester und meine Onkel und Tanten.

LA: Haben Sie minderjährige Kinder oder sonstige Sorgepflichten?

VP: Nein.

LA: Wurden Sie wegen Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit oder Religion in Ihrem Herkunftsland verfolgt?

VP

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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