RS Lvwg 2019/1/25 LVwG-AV-1355/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.2019
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

25.01.2019

Norm

KFG 1967 §44 Abs2 lita
KFG 1967 §56 Abs1

Rechtssatz

Auf ein allfälliges Verschulden an der Nichtvorführung [des Kraftfahrzeuges] kommt es bei § 44 Abs 2 lit a KFG nicht an. Ein „wiederholtes“ Nichtentsprechen ist im Hinblick auf die Interessen der Verkehrssicherheit unabhängig vom Verschulden zu beurteilen. Wird einer zweimaligen Aufforderung nicht Folge geleistet, ist der Tatbestand erfüllt (vgl VwGH 83/11/0287).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Kraftfahrzeug; Zulassung; Aufhebung; Verkehrssicherheit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1355.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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