RS Lvwg 2019/1/18 VGW-041/028/2796/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

18.01.2019

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

LSD-BG §22 Abs1
AÜG §3 Abs1
AÜG §4 Abs1
AÜG §4 Abs2

Rechtssatz

Eine überlassene Arbeitskraft muss zum Überlasser in einem Arbeitsverhältnis oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnis gestanden sein. Dies ist jedoch bei einem Gesellschafter einer GmbH, der sämtliche Gesellschaftsanteile innehat und damit deren Alleineigentümer ist und zusätzlich die Geschäftsführerfunktion ausübt, nicht anzunehmen.

Schlagworte

Arbeitskräfteüberlassung, grenzüberschreitende; Werkvertrag; Werkunternehmer; unterscheidbares, abgrenzbares, zurechenbares Werk; Arbeitnehmer; Arbeitsvertrag; Alleineigentümer; Geschäftsführer; Lohnunterlagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.041.028.2796.2018

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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