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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §69 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die vorläufige Ergebnislosigkeit von Erhebungen betreffend den Nachweis einer Aufenthaltsehe aus Anlass einer Verständigung nach § 37 Abs. 4 NAG 2005 steht dem nicht entgegen, den Verdacht des Bestehens einer Aufenthaltsehe (etwa) im Rahmen eines Verlängerungsverfahrens erneut aufzugreifen (vgl. VwGH 20.8.2013, 2013/22/0157).Die vorläufige Ergebnislosigkeit von Erhebungen betreffend den Nachweis einer Aufenthaltsehe aus Anlass einer Verständigung nach Paragraph 37, Absatz 4, NAG 2005 steht dem nicht entgegen, den Verdacht des Bestehens einer Aufenthaltsehe (etwa) im Rahmen eines Verlängerungsverfahrens erneut aufzugreifen vergleiche VwGH 20.8.2013, 2013/22/0157).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019220031.L02Im RIS seit
07.03.2019Zuletzt aktualisiert am
14.03.2019