TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/19 W202 2142169-1

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Veröffentlicht am 19.12.2018
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Entscheidungsdatum

19.12.2018

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §52
FPG §55
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.03.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2025
  3. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 28.02.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch

W202 2142169-1/13E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard SCHLAFFER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 01.12.2016, Zahl 1070663007-150561854/BMI-BFA_KNT_AST_01, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 03.10.2018 und 07.11.2018 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard SCHLAFFER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 01.12.2016, Zahl 1070663007-150561854/BMI-BFA_KNT_AST_01, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 03.10.2018 und 07.11.2018 zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG idgF, § 9 BFA-VG idgF und §§ 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG idgF, Paragraph 9, BFA-VG idgF und Paragraphen 52, 55, FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

Verfahrensgang:

Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 25.05.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz.

Bei seiner Erstbefragung am 29.05.2015 gab der Beschwerdeführer befragt zu seinem Fluchtgrund an, dass er ca. zwei Wochen, bevor er Afghanistan verlassen habe, in Abstand von drei Tagen von zwei ihm unbekannten Personen auf dem Weg vom Geschäft nach Hause zusammengeschlagen worden sei. Als es das dritte Mal wieder hätte passieren sollen, sei ihm die Flucht gelungen. Erst dann habe er seinem Onkel von den Ereignissen erzählt. Dieser habe dann mit seinem Vater gesprochen und darauf hätten beide entschlossen, dass der Beschwerdeführer das Land verlassen solle. Wer diese Personen gewesen seien und warum sie ihn geschlagen hätten, wisse er nicht.

Am 01.06.2016 wurde der Beschwerdeführer seitens des BFA niederschriftlich einvernommen, wobei er im Wesentlichen folgendes vorbrachte:

"F: Fühlen Sie sich heute psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen?

A: Ja

F: Sind Sie gesund?

A: Ja

F: Befinden Sie sich zurzeit in ärztlicher Behandlung/Therapie oder nehmen Sie Medikamente?

A: Nein

F: Haben Sie ansteckende Krankheiten?

A: Nein

Belehrung

...................

F: Haben Sie die Belehrung verstanden?

A: Ja

Sie haben bei der Polizei eine Erstaufnahme gehabt, in der Sie Angaben über Ihre Person, den Fluchtgrund und die Reiseroute nach Österreich getätigt haben. Von der Behörde wurde festgestellt, dass Österreich für Ihren Fall zuständig ist. Die heute Einvernahme dient der Beweisführung Ihrer Angaben und zur Feststellung ob und aus welchen Gründen Ihnen Österreich Schutz gewähren soll/muss. (PI St Georgen/Attergau EAST-West 29.05.2015 Antrag: 25.05.2015)

F: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht? Wurden diese korrekt protokolliert, wurde Ihnen rückübersetzt und haben Sie damals den Dolmetscher gut verstanden?

A: Ja ich habe die Wahrheit gesagt. Ich habe den Dolmetsch verstanden, aber er mich nicht - er war Iraner und hat Farsi gesprochen. Das Protokoll wurde mir rückübersetzt - ich habe den Dolmetsch verstanden und es wurde richtig protokolliert. Ich habe auch eine Kopie erhalten.

F: Habe ich richtig verstanden - der Dolmetsch hat Sie nicht richtig verstanden aber Sie den Dolmetsch und bei der Rückübersetzung war alles richtig?

A: Ja

Allgemein

F: Ist Ihr Name richtig geschrieben? ( XXXX )F: Ist Ihr Name richtig geschrieben? ( römisch 40 )

A: Ja

F: Wann und wo sind Sie geboren?

A XXXX , das Afghanische Datum kann ich nicht sagen. Nachgefragt gebe ich an: Als ich in der Türkei war habe ich meine Taskira übersetzen lassen - deswegen weiß ich dieses Datum.A römisch 40 , das Afghanische Datum kann ich nicht sagen. Nachgefragt gebe ich an: Als ich in der Türkei war habe ich meine Taskira übersetzen lassen - deswegen weiß ich dieses Datum.

Provinz Balkh, Bezirk XXXX , AfghanistanProvinz Balkh, Bezirk römisch 40 , Afghanistan

Anmerkung: AW beschreibt die Wegstrecke von seinem Dorf bis Stadtmitte Masare Sharif mit einer Fahrzeit von 1 Stunde. Das Dorf soll gemäß Skizze in südl. Richtung liegen. Als Orte auf dem Weg nannte er XXXX und den Bezirk XXXX .Anmerkung: AW beschreibt die Wegstrecke von seinem Dorf bis Stadtmitte Masare Sharif mit einer Fahrzeit von 1 Stunde. Das Dorf soll gemäß Skizze in südl. Richtung liegen. Als Orte auf dem Weg nannte er römisch 40 und den Bezirk römisch 40 .

F: Welcher Religion, Volksgruppe und Staatsangehörigkeit gehören Sie an?

A: Sunnit/Moslem, Tadschike, Afghanistan

F: Was war Ihre letzte berufliche Tätigkeit?

A: Ich habe in einem Bekleidunggeschäft gearbeitet als Verkäufer.

F: Wo haben Sie diese ausgeführt (Ort/Firma)?

A: In Masare Sharif, Nachgefragt gebe ich an: ich habe den Besitzer nicht gekannt, ich habe nur gearbeitet.

F: Wie war der Name von Ihrem Chef?

A: XXXX Nachgefragt gebe ich an: ob ihm das Geschäft gehört, weiß ich nicht.A: römisch 40 Nachgefragt gebe ich an: ob ihm das Geschäft gehört, weiß ich nicht.

F: Die Frage war nicht ob ihm das Gebäude/Geschäftslokal gehört sondern ob Herr XXXX verantwortlich für das Geschäft (Einkauf/Verkauf der Ware) ist?F: Die Frage war nicht ob ihm das Gebäude/Geschäftslokal gehört sondern ob Herr römisch 40 verantwortlich für das Geschäft (Einkauf/Verkauf der Ware) ist?

A: Ja

F: Wann war Ihr letzter Arbeitstag in ihrer Heimat?

A: Ich kann mich nicht erinnern.

F: Was war der Grund für die Beendigung Ihrer Arbeit?

A: Ich war in Lebensgefahr.

F: Wo lebten Sie bis zu Ihrer Flucht aus "Afghanistan" (Adresse)?

A: Bis zur 6 Schulklasse war ich in XXXX . Von 6 bis zur 10 Klasse war ich in Mazare Sharif. Nachgefragt gebe ich an: XXXX (Stadtteil von Mazare Sharif), XXXX (Straße)A: Bis zur 6 Schulklasse war ich in römisch 40 . Von 6 bis zur 10 Klasse war ich in Mazare Sharif. Nachgefragt gebe ich an: römisch 40 (Stadtteil von Mazare Sharif), römisch 40 (Straße)

F: Dort hatten Sie eine Wohnung?

A: Ich habe bei meinem Onkel väterlicherseits gelebt. Nachgefragt gebe ich an: XXXX , am Anfang war er Kosmetikhändler, vor meiner Flucht war Elektrohändler (Fernseher, Ventilatoren, Telefone)A: Ich habe bei meinem Onkel väterlicherseits gelebt. Nachgefragt gebe ich an: römisch 40 , am Anfang war er Kosmetikhändler, vor meiner Flucht war Elektrohändler (Fernseher, Ventilatoren, Telefone)

F: Er hatte ein Haus?

A: Ja, er ist verheiratet und hat 5 oder 6 Kinder -

AW korrigiert: 5 Kinder 3 Töchter und 2 Söhne

ID/Ausweise

F: Besitzen Sie einen Reisepass oder haben Sie Dokumente, aus denen Ihre Identität hervorgeht oder können Sie solche besorgen oder sich schicken lassen?

A: jetzt habe ich keinen, der Schlepper hat meinen Reisepass und meine Taskira in der Türkei abgenommen. Als wir von der Türkei Richtung Griechenland unterwegs waren, hat der Schlepper zu mir gesagt: gib mir die Dokumente - in Griechenland bekommst du sie zurück.

F: Warum haben Sie den Reisepass und die Taskira nicht zurückerhalten?

A: Ich habe den Schlepper in Griechenland nicht gesehen.

F: Haben Sie eine Kopie oder ein Foto (auf einem Handy) ?

A: Nein, habe ich nicht.

F: haben Sie eine Kopie von Ihrer Taskira in Afghanistan?

A: ich selbst nicht, ob meine Eltern eine haben weiß ich nicht.

F: haben Sie noch Kontakt mit Ihren Eltern?

A: Ja

F: Haben Sie weitere Beweismittel (Dokumente, Urkunden, Zeugnisse, ...) vorzulegen, bzw. geltend zu machen?

A: AW legt vor:

Bestätigung 2x VOBIS Deutschkurs, 1x VOBIS Sommerschule

Bestätigung Teilnahme BMB "Minimundus an einem Tag um die Welt"

KVHS " Grundbildung Fortsetzung"

iiiK Empfehlungsschreiben (Anmerkung: wurde während der EV durch Fr. XXXX aufgrund falscher Angaben handschriftlich korrigiert)iiiK Empfehlungsschreiben (Anmerkung: wurde während der EV durch Fr. römisch 40 aufgrund falscher Angaben handschriftlich korrigiert)

Vereinsausweis PKHL (Fußballklub - Hobby Liga in Klagenfurt) (wird nicht einbehalten)

Sonst habe ich keine Dokumente.

Ich bin damit einverstanden, dass meine Dokumente bis zum Ende meines Verfahrens beim Akt verbleiben. Ich stimme der Einbehaltung freiwillig zu und verzichte auf eine Bestätigung, da ich weiß, wo sie sind.

F: Sind Sie verheiratet?

A: Nein

F: Haben Sie Kinder?

A: Nein

Beziehung in Ö

F: Haben Sie persönliche Beziehungen in Österreich (Verwandte)?

A : Nein

Ausreise Heimatland

F: Wo haben Sie Ihre Flucht begonnen und welches Land war Ihre erste Station?

A: von Mazare Sharif mit dem Flugzeug in den Iran nach Maschad

F: Haben Sie die Grenze legal überquert?

A: Ich bin legal aus Afghanistan ausgereist

F: Wann war das?

A: (überlegt) - das genaue Datum kann ich mich nicht erinnern - es war Sommer

Nachgefragt gebe ich an (Jahr): (überlegt) das kann ich nicht genau sagen - es war Anfang 2015

F: 2015?

A: Afghanisches Jahr 1394 (2015)

F: Meinen Sie mit "Anfang" vom Jahr den afghanischen Jahresbeginn?

A: Ja - im 3-4 Monat ist die Hitze

Anmerkung: 01.03.1394 entspricht 22. Juni 2015

F: Sie sind ungefähr im 3 -4 Monat des Jahres 1394 mit dem Flugzeug aus Afghanistan ausgereist?

A: Ja - genau kann ich das nicht sagen - es war Sommer

F: Haben Sie bereits in einem anderen Land um Asyl angesucht?

A : nein

F: Wie viel kostete die Flucht?

A: das weiß ich nicht - es hat mein Bruder bezahlt

F: Wie heißt Ihr Bruder und was macht er Beruflich?

A: XXXX , er ist Großhändler mit einem Freund Nachgefragt gebe ich an: Bekleidung und KosmetikA: römisch 40 , er ist Großhändler mit einem Freund Nachgefragt gebe ich an: Bekleidung und Kosmetik

F: Wo ist sein Geschäft?

A: Er hat in Kabul gearbeitet - jetzt ist er in Deutschland mit seiner Familie. Der zweite Bruder XXXX führt jetzt das Geschäft in Masar Sharif.A: Er hat in Kabul gearbeitet - jetzt ist er in Deutschland mit seiner Familie. Der zweite Bruder römisch 40 führt jetzt das Geschäft in Masar Sharif.

Lebensumstände

F: Wie waren Ihre Lebensumstände und Ihr persönliches Umfeld vor Ihrer Ausreise aus "Afghanistan"? Schildern Sie diese (Ausbildung, Arbeit, Verwandte, finanzielle Situation etc.).

A: Ich bin in XXXX geboren. Dort habe ich mit meinen Eltern zusammen gelebt. Bis zur 6 Klasse habe ich in XXXX die Schule besucht. Finanziell ging es uns gut. Nach der 6. Schulklasse habe ich in Masare Sharif die Schule besucht. Ich habe bei meinem Onkel gewohnt. In einem Bekleidungsgeschäft habe ich als Verkäufer gearbeitet. Vormittag habe ich die Schule besucht, am Nachmittag habe ich gearbeitet.A: Ich bin in römisch 40 geboren. Dort habe ich mit meinen Eltern zusammen gelebt. Bis zur 6 Klasse habe ich in römisch 40 die Schule besucht. Finanziell ging es uns gut. Nach der 6. Schulklasse habe ich in Masare Sharif die Schule besucht. Ich habe bei meinem Onkel gewohnt. In einem Bekleidungsgeschäft habe ich als Verkäufer gearbeitet. Vormittag habe ich die Schule besucht, am Nachmittag habe ich gearbeitet.

F: Wie viel haben Sie verdient?

A: 100 USD im Monat Nachgefragt gebe ich an: ich habe einmal USD, einmal Afghani bekommen.

F: Wie groß ist das Haus Ihres Onkel XXXX in Masar Sharif?F: Wie groß ist das Haus Ihres Onkel römisch 40 in Masar Sharif?

A: Mit dem Keller hat es 3 Stockwerke.

Aus-/Bildung

F: Welche Sprachen sprechen Sie?

A: Dari, Urdu verstehe ich aber ich kann es nicht sprechen, englisch, ein bischen Türkisch,

F: In welchen Sprachen können Sie lesen und schreiben?

A: deutsch, Dari und englisch

F: den Beruf Verkäufer haben Sie gelernt?

A: Ich habe den Beruf nicht in der Schule gelernt - ich wollte selbst mein Geld verdienen und nicht von meinen Eltern Geld bekommen.

F: Mit wie viel Jahren haben Sie begonnen als Verkäufer zu arbeiten?

A: Ich war in der 8. Klasse in der Schule

Familie

F: Haben Sie Familie (Eltern/Geschwister) und wo lebt diese?

A: Meine Familie lebt jetzt in Masar Sharif. Meine Eltern, 2 Brüder und eine Schwester.

F: Hat Ihre Familie dort ein eigenes Haus?

A: Das weiß ich nicht - sie sind seit 1 Jahr dort - ob sie eines gekauft haben oder gemietet weiß ich nicht. Nachgefragt gebe ich an:

ob ein Haus oder Wohnung weiß ich nicht - sie sind in Masare Sharif

Name Vorname GebDat Anmerkung

Vater XXXX ca. 66 Jahre Mutter XXXX ca. 57 Jahre Bruder XXXX ca. 33 Jahre Verheiratet, 4 KinderVater römisch 40 ca. 66 Jahre Mutter römisch 40 ca. 57 Jahre Bruder römisch 40 ca. 33 Jahre Verheiratet, 4 Kinder

Großhändler in Masar Sharif

Bruder XXXX ca. 30 Jahre In Deutschland seit 4 MonatenBruder römisch 40 ca. 30 Jahre In Deutschland seit 4 Monaten

Schwester XXXX 17 - 18 Jahre, als ich ausgereist bin F: Wie lebt Ihre Familie (Einkommen/Wohnsituation)?Schwester römisch 40 17 - 18 Jahre, als ich ausgereist bin F: Wie lebt Ihre Familie (Einkommen/Wohnsituation)?

A: Wir haben eine eigene Landwirtschaft in XXXX , mein Bruder arbeitet als Großhändler.A: Wir haben eine eigene Landwirtschaft in römisch 40 , mein Bruder arbeitet als Großhändler.

F: Wie viel Jereb hat die Landwirtschaft?

A: Wie viel Jereb weiß ich nicht - aber wir haben genug. Nachgefragt gebe ich an: die Landwirtschaft ist in XXXXA: Wie viel Jereb weiß ich nicht - aber wir haben genug. Nachgefragt gebe ich an: die Landwirtschaft ist in römisch 40

F: Ihre Familie ist in Masare Sharif - wer kümmert sich um die Landwirtschaft?

A: Wir haben vorher Arbeiter in der Landwirtschaft gehabt - jetzt machen das auch die Arbeiter.

F: Als Ihr Bruder XXXX in Kabul gearbeitet hat - hat er auch dort gelebt?F: Als Ihr Bruder römisch 40 in Kabul gearbeitet hat - hat er auch dort gelebt?

A: Ja er hat dort gelebt. Seine Frau war bei meinen Eltern.

F: Haben Sie im Heimatland noch weitere Verwandte?

A: 2 Onkel väterlicherseits (leben in Masar Sharif), 1 Tante und 2 Onkel (leben mit dem Großvater) mütterlicherseits(leben in Masar Sharif XXXX ),A: 2 Onkel väterlicherseits (leben in Masar Sharif), 1 Tante und 2 Onkel (leben mit dem Großvater) mütterlicherseits(leben in Masar Sharif römisch 40 ),

F: Haben Sie zu jemanden in Ihrer Heimat Kontakt?

A: Ich habe Kontakt mit meinen Eltern. Seit ich in Österreich bin habe ich einmal meine Tante kontaktiert. 2-3 habe ich mit meinem Onkel Kontakt.

F: Haben Sie Familienangehörige im EU-Raum: (einschließlich Norwegen, Island und Schweiz)?

A: Ein Cousin von mir ist in Österreich: XXXX ,A: Ein Cousin von mir ist in Österreich: römisch 40 ,

(geb. XXXX , IFA: 1070662903, Wohnhaft im selben Quartier)(geb. römisch 40 , IFA: 1070662903, Wohnhaft im selben Quartier)

Pause von 10:15 Uhr bis 10:30 Uhr

Fluchtgrund

F: Aus welchem Grund suchten Sie in Österreich um Asyl an? Schildern Sie möglichst ausführlich und konkret Ihre Flucht- und Asylgründe! (Freie Erzählung)

A: Mein Leben in Afghanistan war in Gefahr. Als meine Eltern in XXXX waren, wir haben dort gelebt, ich war in Masare Scharif. Wenn ich unterwegs zur Schule war, wurde ich öfter von unbekannten Personen bedroht. Sie haben die Gesichter versteckt gehabt. Ich konnte zweimal flüchten. Nachdem ich geflüchtet bin, war es eine Woche ruhig. Nach einer Woche war ich von der Schule zu meinem Geschäft unterwegs, auf der Hälfte des Weges, in der Nähe von XXXX , haben die gleichen Leute mit dem Motorrad mit versteckten Gesicht mich mit einem Holz geschlagen.A: Mein Leben in Afghanistan war in Gefahr. Als meine Eltern in römisch 40 waren, wir haben dort gelebt, ich war in Masare Scharif. Wenn ich unterwegs zur Schule war, wurde ich öfter von unbekannten Personen bedroht. Sie haben die Gesichter versteckt gehabt. Ich konnte zweimal flüchten. Nachdem ich geflüchtet bin, war es eine Woche ruhig. Nach einer Woche war ich von der Schule zu meinem Geschäft unterwegs, auf der Hälfte des Weges, in der Nähe von römisch 40 , haben die gleichen Leute mit dem Motorrad mit versteckten Gesicht mich mit einem Holz geschlagen.

Ich bin zu XXXX geflüchtet, weil dort kann man nicht mit dem Fahrrad oder Motorrad fahren. Von dort bin ich zum Geschäft gegangen. Im Geschäft habe ich Angst gehabt - ich habe mich erschrocken. Ich habe es meinem Arbeitgeber erzählt - das ich vorher 2-mal bedroht worden bin und von dem Vorfall. Mein Arbeitgeber hat gesagt: es ist besser das du zu deinen Eltern gehst und fragst warum die Leute dich bedrohen und dich schlagen.Ich bin zu römisch 40 geflüchtet, weil dort kann man nicht mit dem Fahrrad oder Motorrad fahren. Von dort bin ich zum Geschäft gegangen. Im Geschäft habe ich Angst gehabt - ich habe mich erschrocken. Ich habe es meinem Arbeitgeber erzählt - das ich vorher 2-mal bedroht worden bin und von dem Vorfall. Mein Arbeitgeber hat gesagt: es ist besser das du zu deinen Eltern gehst und fragst warum die Leute dich bedrohen und dich schlagen.

Am Abend bin ich nach Hause gekommen und habe auch meinem Onkel alles erzählt. Mein Onkel hat meinen Vater angerufen.

Dann hat mein Onkel meinen Vater alles erzählt: alles was mit XXXX -mal passiert ist. Er hat meinen Vater gefragt, ob er nach Masare Sharif kommen kann.Dann hat mein Onkel meinen Vater alles erzählt: alles was mit römisch 40 -mal passiert ist. Er hat meinen Vater gefragt, ob er nach Masare Sharif kommen kann.

Mein Vater hat gesagt: ok ich komme nach Masare Scharif und wir werden das besprechen.

Meine Tante (Frau von meinem Onkel) hat mich mit einer Salbe auf meinem Rücken eingeschmiert - ich hatte Schmerzen. Sie hat gesagt:

du brauchst nach der Schule nicht zur Arbeit gehen - du sollst direkt nach Hause kommen - dein Vater kommt auch.

Am nächsten Tag in der Früh bin ich aufgestanden, habe geduscht und bin zur Schule gegangen. In der Pause bin ich nach draußen gegangen und habe mit den anderen Kinder gespielt.

Wir waren 3 Kinder. Wir sind bei der Eingangstüre gesessen. Ich habe 3 Motorräder kommen gesehen mit 5 Personen insgesamt.

Der Fahrer, der alleine am Motorrad gefahren, ist hat einen Freund von mir mit dem Motorrad angefahren - er war zum Glück nicht verletzt. Die 4 anderen Personen hatten Messer.

Wir haben unseren Freund verteidigt ich habe gefragt: warum hast du das gemacht. Er hat mich auch geschlagen - nicht mit dem Messer - nur mit der Hand.

Einen Freund von mir haben sie mit dem Messer verletzt. Der verletzte Freund ist dort geblieben - ich bin mit meinem anderen Freund geflüchtet.

Ich bin nach Hause zu meinem Onkel gegangen. Mein Onkel war nicht zu Hause - nur die Frau von meinen Onkel war allein zu Hause. Die Frau von meinem Onkel hat mein Gesicht angeschaut - es war blau. Sie hat gefragt: was ist passiert.

Ich habe ihr die ganze Geschichte erzählt, das XXXX verletzt ist, das die Leute uns geschlagen haben. Meine Tante hat XXXX gekannt - sie ist Lehrerin auf der gleichen Schule.Ich habe ihr die ganze Geschichte erzählt, das römisch 40 verletzt ist, das die Leute uns geschlagen haben. Meine Tante hat römisch 40 gekannt - sie ist Lehrerin auf der gleichen Schule.

Die Frau von meinen Onkel hat mich in die Wohnung eingesperrt und ist selbst zur Schule gegangen. Sie hat zu mir gesagt: du sollst nicht nach draußen gehen - du musst im Haus bleiben.

Sie hat dort gefragt, was passiert ist. Jemand hat gesagt, dass XXXX mit der Rettung ins Krankenhaus gefahren ist. Als sie nach Hause gekommen ist, hat sie mir gesagt, du sollst zu Hause bleiben, ich fahre zu den Eltern von XXXX .Sie hat dort gefragt, was passiert ist. Jemand hat gesagt, dass römisch 40 mit der Rettung ins Krankenhaus gefahren ist. Als sie nach Hause gekommen ist, hat sie mir gesagt, du sollst zu Hause bleiben, ich fahre zu den Eltern von römisch 40 .

In der Zwischenzeit ist mein Onkel nach Hause gekommen und er hat geklopft. Ich habe gesagt: ich habe keinen Schlüssel. Ich habe alles erzählt, was passiert ist. Ich habe gesagt, dass die Tante zum Krankenhaus gefahren ist. Er hat ein eigenes Auto gehabt - er ist mit dem Auto zum Krankenhaus gefahren.

Als sie zurück nach Hause gekommen sind, haben sie gesagt: XXXX ist im Koma und im Krankenhaus.Als sie zurück nach Hause gekommen sind, haben sie gesagt: römisch 40 ist im Koma und im Krankenhaus.

Danach hat mein Onkel wieder meinen Vater angerufen und gesagt: du sollst unbedingt zu mir kommen.

Ich dann 2 Stunden geschlafen. Als ich aufgewacht bin, habe ich meinen Onkel gefragt, ob meine Eltern schon gekommen sind oder nicht. Er hat gesagt: nein - du sollst warten.

Ich habe meinen Onkel gefragt, ob ich zum Geschäft (Arbeitsstelle) gehen darf. Mein Onkel hat gesagt: nein, du darfst nicht - bis deinen Eltern kommen.

Nach einer halben Stunde warten sind meine Eltern gekommen und meine

Mutter hat geweint: Was ist passiert? Ich habe dann auch geweint und gesagt ich will nicht mehr in Masare Sharif bleiben sondern nach

XXXX gehen. Mein Vater hat gesagt: du darfst nicht - in XXXX ist auch überall der Taliban - du bist jung und es ist gefährlich für dich.römisch 40 gehen. Mein Vater hat gesagt: du darfst nicht - in römisch 40 ist auch überall der Taliban - du bist jung und es ist gefährlich für dich.

Dann habe ich gesagt: ok - ich besuche nicht mehr die Schule (ich war in der 10 Klasse). Mein Vater hat gesagt - nein du sollst hier bleiben und studieren, auf die Universität gehen. Ich habe einen Freund, einen Beamten, und ihn fragen was ist passiert - wer sind die Leute.

Ich habe auf meinen Vater gehört und bin 1 Woche nicht zur Schule gegangen - ich war die ganze Woche zu Hause.

Die Eltern sind zurück nach XXXX gefahren. Sie haben mich jede Nacht angerufen und zu mir gesagt, ich soll nicht nach draußen gehen, damit nichts passiert.Die Eltern sind zurück nach römisch 40 gefahren. Sie haben mich jede Nacht angerufen und zu mir gesagt, ich soll nicht nach draußen gehen, damit nichts passiert.

Am nächsten Tag ist mein Onkel zur Arbeit gegangen. Ich war mit der Tante (Frau von meinem Onkel) allein zu Hause. Sie hat mich gebeten, dass ich zum Markt Tomaten kaufen gehe.

Es war nicht so weit - ca. 5 Minuten vom Haus meines Onkels bis zum Geschäft zu Fuß. Als ich nach Hause gekommen bin, hat meine Tante, sie war zufrieden, mir gesagt: dein Vater hat vielleicht mit dem Freund gesprochen und es wird alles gut und du kannst draußen spazieren gehen.

Ich habe zu meiner Tante gesagt, ob sie meinen Vater anrufen kann und sie soll ihm sagen: XXXX war schon draußen - er war einkaufen - und es ist nichts passiert.Ich habe zu meiner Tante gesagt, ob sie meinen Vater anrufen kann und sie soll ihm sagen: römisch 40 war sc

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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