RS Lvwg 2019/1/10 LVwG-AV-1180/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

10.01.2019

Norm

AVG 1991 §10
ZustG §9 Abs3

Rechtssatz

Auch eine allgemeine Vertretungsbefugnis bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aber nur auf das jeweilige Verfahren, in dem sich der Bevollmächtigte ausgewiesen oder auf seine Vollmacht berufen hat (vgl VwGH 2008/22/0607).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Verfahrensrecht; Zustellbevollmächtigter; Zustellmangel;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1180.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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