TE Bvwg Erkenntnis 2019/1/17 W124 2210460-1

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Veröffentlicht am 17.01.2019
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Entscheidungsdatum

17.01.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §15b
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §18 Abs1 Z5
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §55
VwGVG §28 Abs2
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 15b heute
  2. AsylG 2005 § 15b gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. AsylG 2005 § 15b gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 15b gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.03.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2025
  3. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 28.02.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 18 heute
  2. BFA-VG § 18 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 18 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. BFA-VG § 18 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. BFA-VG § 18 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. BFA-VG § 18 gültig von 13.06.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2014
  7. BFA-VG § 18 gültig von 01.01.2014 bis 12.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  8. BFA-VG § 18 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch

W124 2210460-1/3E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. FELSEISEN über die Beschwerde von XXXX, geb. am XXXX, StA. Indien, vertreten durch XXXX, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX, XXXX Ost zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. FELSEISEN über die Beschwerde von römisch 40 , geb. am römisch 40 , StA. Indien, vertreten durch römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , römisch 40 Ost zu Recht erkannt:

A)

I. Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 57, 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm 9 und 18 Abs. 1 Z 5 BFA-VG und §§ 52 Abs.2 Z 2 und Abs. 9, 46 und 55 FPG als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 57, 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit 9 und 18 Absatz eins, Ziffer 5, BFA-VG und Paragraphen 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9, 46 und 55 FPG als unbegründet abgewiesen.

II. Der Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt VIII. des angefochtenen Bescheides Folge gegeben und dieser gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, iVm § 15b AsylG, ersatzlos behoben.römisch zwei. Der Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt römisch acht. des angefochtenen Bescheides Folge gegeben und dieser gemäß Paragraph 28, Absatz 2, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, in Verbindung mit Paragraph 15 b, AsylG, ersatzlos behoben.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer stellte nach unrechtmäßiger Einreise durch Unterstützung eines rumänischen Schleppers, der diesen von Zypern nach Österreich brachte, am XXXX den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 13 des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 i.d.g.F. (im Folgenden auch: "AsylG 2005").1. Der Beschwerdeführer stellte nach unrechtmäßiger Einreise durch Unterstützung eines rumänischen Schleppers, der diesen von Zypern nach Österreich brachte, am römisch 40 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, des Asylgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, i.d.g.F. (im Folgenden auch: "AsylG 2005").

Im Zuge der Erstbefragung durch die Polizeiinspektion Schwechat am XXXX führte der Beschwerdeführer bei seiner Einvernahme aus, dass er im Jahr XXXX seinem Onkel mütterlicherseits, der ein Drogendealer und Gangster gewesen sei, 3.000.000.- Euro geborgt habe. Im Jahr XXXX habe dieser sein Geld zurück haben wollen und sei es dabei zu einem Streit gekommen, indem er den Beschwerdeführer mit einem Schwert angegriffen habe und diesen verletzten hätte wollen. Der Cousin des Beschwerdeführers sei ihm dabei zu Hilfe gekommen und dabei an seinem Arm verletzt worden. Danach habe er beschlossen seine Heimat zu verlassen.Im Zuge der Erstbefragung durch die Polizeiinspektion Schwechat am römisch 40 führte der Beschwerdeführer bei seiner Einvernahme aus, dass er im Jahr römisch 40 seinem Onkel mütterlicherseits, der ein Drogendealer und Gangster gewesen sei, 3.000.000.- Euro geborgt habe. Im Jahr römisch 40 habe dieser sein Geld zurück haben wollen und sei es dabei zu einem Streit gekommen, indem er den Beschwerdeführer mit einem Schwert angegriffen habe und diesen verletzten hätte wollen. Der Cousin des Beschwerdeführers sei ihm dabei zu Hilfe gekommen und dabei an seinem Arm verletzt worden. Danach habe er beschlossen seine Heimat zu verlassen.

Zu seinen persönlichen Verhältnissen führte der Beschwerdeführer aus, dass er der Religion der Sikh und der Volksgruppe der Jat angehören würde. 12 Jahre habe er die Grundschule besucht und würden seine Eltern und sein Bruder noch in Indien leben.

2. Am XXXX wurden dem Beschwerdeführer die aktuellen Länderberichte zu Indien zur Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme übermittelt.2. Am römisch 40 wurden dem Beschwerdeführer die aktuellen Länderberichte zu Indien zur Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme übermittelt.

3. Am XXXX wurde mit dem Beschwerdeführer vor dem BFA, Erstaufnahmestelle Ost, eine Niederschrift, welche folgenden Verlauf nahm, aufgenommen:3. Am römisch 40 wurde mit dem Beschwerdeführer vor dem BFA, Erstaufnahmestelle Ost, eine Niederschrift, welche folgenden Verlauf nahm, aufgenommen:

LA: Wo haben Sie vor Ihrer Ausreise gewohnt?

VP: Grundsätzlich in Punjab aber nachdem der Streit begonnen hat, habe ich in Deli gelebt.

LA: Welchen Beruf haben Sie nun in Ihrem Heimatland ausgeübt?

VP: Ich habe in der Landwirtschaft geabreitet.

LA: Haben Sie im Herkunftsland, oder hier Strafrechtsdelikte begangen?

VP: Nein.

LA: Haben Sie Angehörige in Ihrem Heimatland? Wenn ja, welche und wo halten sich diese auf?

VP: Ja mein Vater und meine Mutter. Nachgefragt sind Sie im Dorf.

LA: In welchem Dorf?

VP: In XXXX.VP: In römisch 40 .

LA: Haben Sie Ihr ganzes Leben dort verbracht?

VP: Ja.

LA: Haben Sie weitere Verwandte in Indien?

VP: Meine ganzen Cousins und weitschichtigere Verwandte wie Tanten und Onkel.

LA: Haben Sie Geschwister?

VP: Ja einen Bruder.

LA: Wo ist dieser aufhältig?

VP: Er lebt seit 13 Jahren mit seiner Familie in Italien.

LA: Haben Sie Kontakt zu Ihren Verwandten in Indien?

VP: Nur zu meinen Eltern, sonst mit niemanden.

LA: Wovon bestreiten Ihre Eltern den Lebensunterhalt?

VP: Durch die Landwirtschaft und bei u ns im Dorf gibt es Spenden, dadurch ebenso.

LA: Und wie geht es Ihren Eltern?

VP: Es geht Ihnen gut aber sie sind immer gestresst.

Dem AW wird eine kurze Darstellung des bisherigen Ablaufs des Verfahrens gegeben und Grund und Ablauf der nunmehrigen Einvernahme mitgeteilt.

LA: Wie verstehen Sie den anwesenden Dolmetscher?

VP: Gut.

LA: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht?

Möchten Sie Ergänzungen zu Ihrer am XXXX durchgeführten Erstbefragung tätigen?Möchten Sie Ergänzungen zu Ihrer am römisch 40 durchgeführten Erstbefragung tätigen?

VP: Ich habe die Wahrheit gesagt. Die erste Einvernahme war sehr kurz, ich wurde nicht ordentlich gefragt. Es wurde mir gesagt bei der zweiten Einvernahme werde ich genauer gefragt.

LA: Wie geht es Ihnen gesundheitlich?

VP: Ich bin gesund.

LA: Verfügen Sie über Dokumente, die Ihre Identität bestätigen?

VP: Nein.

LA: Wie heißen Sie, wann und wo wurden Sie geboren? Schildern Sie Ihren Lebenslauf!

VP: Mein name ist XXXX und ich wurde am XXXX im Dorf XXXX, in der Postzugehörigkeit Sheikhe, im Distrikt Jalandhar, in der Provinz Punjab. Ich b in indischer Staatsbürger.VP: Mein name ist römisch 40 und ich wurde am römisch 40 im Dorf römisch 40 , in der Postzugehörigkeit Sheikhe, im Distrikt Jalandhar, in der Provinz Punjab. Ich b in indischer Staatsbürger.

LA: Geben Sie nun einen kurzen Lebenslauf Ihrer Person an!

VP: Ich bin 12 Jahre lang zur Gundschule gegangen, ich war 1 Jahr lang am College aber danach musste ich aufhören.

LA: Weiter!

VP: Was noch?

LA: Wo sidn Sie zur Schule gegangen, haben Sie geabreitet?

VP: Nach Beendigung der Schule habe ich meinem Vater geholfen in der Landwirtschaft. Ich habe auch einen Kurs in Viehzucht absolviert.

LA: Wann hatten Sie zuletzt mit jemand aus Ihrem Herkunftsland Kontakt?

VP: Vor ca. 6 Monaten als ich...

LA: Als Sie was?

VP: Als ich in Serbien war, da hatte ich zuletzt Kontakt, dort wurde alles vom Schlepper bezahlt als ich noch auf der Flucht war.

LA: Hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Heimatland, z. B. Häuser, Grund? Hatten Sie wirtschaftliche Gründe Ihre Heimat zu verlassen?

VP: Ja.

LA: Welche?

VP: Wir haben viel Land, mein Vater hat einen Handel. Das Land welches wir besitzen, darauf wurden viele Fabriken gebaut.

LA: Sind Sie Mitglied einer politischen Partei?

VP: Ja ich war Präsident im College.

LA: Präsident welcher Vereinigung?

VP: Ich war im College St. Soldier.

LA: Und von was waren Sie nun Präsident?

VP: Von der Studentenunion, vom Studentenverein.

LA: Wie lange waren Sie auf dem College?

VP: Ich ging zwar nur 1 Jahr ins College aber ich war 2 Jahre lang Präsident.

LA: Womit haben Sie in Ihrem Heimatland bisher Ihren Lebensunterhalt bestritten?

VP: Wir hatten viel Land, von den Mieten der Fabriken die wir monatlich bekommen haben haben wir gelebt.

LA: Würden Sie hier arbeiten?

VP: Jetzt nicht.

LA: Sind Sie arbeitsfähig? VP: Ja ich werde auch einen Handel eröffnen, ich bin nicht unfähig.

LA: Sie haben vor hier in Österreich einen Handel zu eröffnen?

VP: Ja wenn es möglich ist.

LA: Warum nicht?

VP: Ich kenne die Regeln hier noch nicht ich muss zuerst die Sprache lernen.

LA: Sind Sie in Österreich Mitglied in irgendwelchen Vereinen oder Organisationen?

VP: Nein.

L: Sprechen Sie Deutsch?

A: Nein.

LA: Wann haben Sie Ihr Heimatland verlassen?

VP: Im Jahr 2016.

LA: Wann genau?

VP: Im XXXX.VP: Im römisch 40 .

LA: Wann sind Sie in Österreich eingereist?

VP: Am Sonntag des 05, als ich das erste Mal hier ins Lager gekommen bin.

LA: Diesen Monats?

VP: Ja am 05 bin ich hier ins Lager gekommen, es war ein Sonntag, ich glaube es war am 07.

LA: Haben Sie an diesem Tag Ihren Asylantrag gestellt?

VP: Ja am Sonntag.

LA: Haben Sie Familienangehörige oder sonstige Verwandte in Österreich? Wie oft sehen Sie diese?

VP: Nein.

LA: Leben Sie mit jemand in Familiengemeinschaft oder in einer familienähnlichen Lebensgemeinschaft? Wenn ja, beschreiben Sie diese Gemeinschaft!

VP: Nein.

LA: Warum stellen Sie einen Asylantrag? Nennen Sie Ihre Fluchtgründe? Was veranlasste Sie, die Heimat zu verlassen? Bitte schildern Sie möglichst konkret und detailliert!

VP: Im Jahr XXXX habe ich meinem Onkel mütterlicherseits 3.000.000 Rupien geborgt damit er einen Handel eröffnen kann. Mein Onkel war ein sehr bekannter Gangster, er hat mir damals als ich im College war geholfen Präsident zu werden, daher habe ich ihm auch das Geld geborgt. Als ich das Geld zurückgefordert habe, hat er mir immer wieder gesagt morgen, übermorgen und hat nach Ausreden gesucht. Danach habe ich ihm gesagt nein ich möchte es zurück haben und danach gab es im Jahr XXXX einen heftigen Streit. Im Jahr XXXX wurde ein Anschlag auf mich ausgeübt. Mein Onkel kam zu mir nach Hause, ein Cousin von mir wollte m ich verteidigen bzw. retten als mein Onkel mich mit einem Messer attackiert hat, dabei wurde seine Hand mit dem Messer geschnitten. Ich wurde wegen ihm auch von der Polizei in den Straßen belästigt. Er hat mich auch gezwungen Drogen zu verkaufen. Ich ging persönlich zu dem C.M. Prakash Singh Badal (Chief Minister Punjab) und habe mit ihm höchst persönlich über mein Problem gesprochen, durch seine Hilfe konnte ich mit Sicherheit nach Deli flüchten. Die Polizei war auf der Seite meines Onkels, er hatte sehr guten Kontakt mit ihnen. Da ich in meinem Dorf von der Polizei belästiogt wurde und es mir nicht mehr möglich war dort zu leben musste ich flüchten. Es wurde ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet. Ich musste der Polizei 1.000.000 Rupien zahlen damit sie meinen Namen von der Anzeige löschen. Als meine Eltern mir gesagt haben, dass ich in meinem Land nicht mehr in Sicherheit bin organisierten Sie meine Reise nach Zypern wo ich einen Kurs in Hospitalitymanagement gemacht habe.VP: Im Jahr römisch 40 habe ich meinem Onkel mütterlicherseits 3.000.000 Rupien geborgt damit er einen Handel eröffnen kann. Mein Onkel war ein sehr bekannter Gangster, er hat mir damals als ich im College war geholfen Präsident zu werden, daher habe ich ihm auch das Geld geborgt. Als ich das Geld zurückgefordert habe, hat er mir immer wieder gesagt morgen, übermorgen und hat nach Ausreden gesucht. Danach habe ich ihm gesagt nein ich möchte es zurück haben und danach gab es im Jahr römisch 40 einen heftigen Streit. Im Jahr römisch 40 wurde ein Anschlag auf mich ausgeübt. Mein Onkel kam zu mir nach Hause, ein Cousin von mir wollte m ich verteidigen bzw. retten als mein Onkel mich mit einem Messer attackiert hat, dabei wurde seine Hand mit dem Messer geschnitten. Ich wurde wegen ihm auch von der Polizei in den Straßen belästigt. Er hat mich auch gezwungen Drogen zu verkaufen. Ich ging persönlich zu dem C.M. Prakash Singh Badal (Chief Minister Punjab) und habe mit ihm höchst persönlich über mein Problem gesprochen, durch seine Hilfe konnte ich mit Sicherheit nach Deli flüchten. Die Polizei war auf der Seite meines Onkels, er hatte sehr guten Kontakt mit ihnen. Da ich in meinem Dorf von der Polizei belästiogt wurde und es mir nicht mehr möglich war dort zu leben musste ich flüchten. Es wurde ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet. Ich musste der Polizei 1.000.000 Rupien zahlen damit sie meinen Namen von der Anzeige löschen. Als meine Eltern mir gesagt haben, dass ich in meinem Land nicht mehr in Sicherheit bin organisierten Sie meine Reise nach Zypern wo ich einen Kurs in Hospitalitymanagement gemacht habe.

LA: Woher hatten Sie das Geld welches Sie Ihrem Onkel geborgt haben?

VP: Ich habe Besitztümern im Wert von ca. 2-2 1/2 Milliarden Rupien, ich konnte einen Kredit aufnehmen, das habe ich auch getan und meinem Onkel geborgt.

LA: Sie haben also einen Kredit aufgenommen?

VP: Ja.

LA: In welcher Höhe?

VP: 3.000.000 Rupien.

LA: Haben Sie den Kredit bis dato abbezahlt?

VP: Nein. 1.000.000 wurde schon beglichen aber 2.000.000 noch nicht.

LA: Wieso nicht wenn Sie doch Besitztümer im Wert von ca. 2-2 1/2. Milliarden. Rupien haben?

VP: Dann müsste ich es ja verkaufen und dann würde er wieder Probleme machen und sagen ich habe so viel Geld und meinen er müsse es mir doch nicht zurückzahlen und er würde es mich auch nicht verkaufen kassen.

LA: Ihr Onkel würde Sie Ihre Besitztümer nicht verkaufen lassen?

VP: Nein und auch wenn ich es zu diesem Zeitpunkt verkaufen würde, würde ich dafür keinen guten Preis bekommen.

LA: Warum sollte Ihr Onkel Sie daran hindern Ihre Besitztümer zu verkaufen?

VP: Weil er meine Besitztümer unrechtmäßig in Besitz nehmen möchte, diese verkaufen und

einen Handel eröffnen will. Er möchte ein großes Gebäude bauen und zeigen, dass er der reichste und mächtigste ist und zeigen dass alle das tun müssen was er sagt.

LA: Sie gaben vorhin an es kam zu einem hefitiger Streit zwischen Ihnen und Ihrem Onkel. Wann war das?

VP: Im Jahr XXXX.VP: Im Jahr römisch 40 .

LA: Wann genau?

VP: Ca. im Oktober.

LA: Können Sie es nicht genauer angeben?

VP: Nein ich weiß das genaue Datum nicht.

LA: Schildern Sie mir diesen Streit!

VP: An diesem späten Abend ist mein Onkel mit ca. 50 weiteren Anhängern gekommen, alle sind Gangster die mir damals geholfen haben Präsident zu werden. Es waren ungefähr 50 Personen. An diesem Tag gingen meine Eltern zum goldenen Tempel. Nachdem ich meine Arbeiten erledigt habe war ich auf dem Weg nach Hause als ich zu Hasue angekommen bin und mich auf dem Sofa hingesetzt habe, sind 50 Personen auf mich zugekommen, sie schrien und sagten möchtest du jetzt noch das Geld haben oder nicht, sie packten mich von allen Sieten und verprügelten mich von Kopf bis Fuß. Als es ziemlich laut wurde und die Nachbarn merkten, dass etwas nicht stimmt kamen einige Personen und auch mein Cousin auf mich zu. Mein Cousin sah, dass einer gerade dabei war mir die Kehle aufzuschlitzen da kam er mit seiner Hand vor mein Gesicht um mich zu schützen. In diesem Moment wurde seine Hand mit einem Messer aufgeschnitten. Als der Dorfvorstand ebenso herbeigeeilt kam sind die ganzen Anhänger meines Onkels aus Angst verschwunden. Nach dem Vorfall ging ich zur Polizei um den Vorfall zu schildern und Anzeige zu erstatten allerdings nahm die Polizei am Anfang keine Anzeige auf, da Sie wahrscheinlich von meinem Onkel bestoch

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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