RS Lvwg 2019/1/14 VGW-131/036/9981/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.2019
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

14.01.2019

Index

90/02 Führerscheingesetz
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte

Norm

FSG 1997 §15
FSG-DV 1997 §2 Abs1 lith
StGG Art. 14
MRK Art. 9

Rechtssatz

Der Umstand, dass allenfalls in einzelnen Fällen das Tragen eines Siebes am Kopf von Behörden toleriert wurde, gibt dem Beschwerdeführer nicht das Recht, dass er am Führerschein mit Nudelsieb am Kopf abgebildet sein kann.

Schlagworte

Scheckkartenführerschein; Lichtbild; amtliches Ausweisdokument; Nudelsieb; Religionsfreiheit; Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters; Religionsgemeinschaft; Religionsparodie

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.131.036.9981.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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