RS Lvwg 2018/12/7 LVwG-AV-1155/001-2018

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Veröffentlicht am 07.12.2018
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

07.12.2018

Norm

BauO NÖ 2014 §9 Abs4
BauO NÖ 2014 §35 Abs2
BauO NÖ 2014 §35 Abs3
ABGB §435

Rechtssatz

§ 9 Abs 4 Satz 2 NÖ BO nimmt ausdrücklich nur auf den seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht nicht nachkommenden Grundstückseigentümer Bezug und findet sich keine vergleichbare Anordnung in der NÖ BO, wonach ein baupolizeilicher Auftrag ungeachtet der zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse und ungeachtet daraus erfließender allfälliger zivilrechtlicher Ersatzansprüche jedenfalls auch demjenigen gegenüber erteilt werden könnte, der sich gegenüber der Behörde als Eigentümer deklariert.

Schlagworte

Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Eigentümer; Superädifikat;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1155.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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