RS Lvwg 2018/12/10 LVwG-S-523/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.2018
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

10.12.2018

Norm

AVRAG 1993 §7d Abs2
AVRAG 1993 §7i Abs4 Z3
AÜG §3
AÜG §4

Rechtssatz

Von der Richtlinie 96/71/EG ist sowohl die grenzüberschreitende Entsendung eines Arbeitnehmers durch ein Unternehmen erfasst, um einen von diesem Unternehmen eingegangenen Werkvertrag zu erfüllen, als auch die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung, nämlich die grenzüberschreitende Entsendung eines Arbeitnehmers durch ein Unternehmen zum Zwecke (lediglich) der Überlassung an ein anderes Unternehmen (VwGH 2013/09/0159).

Schlagworte

Arbeitsrecht; Lohn- und Sozialdumping; Verwaltungsstrafe; grenzüberschreitende Überlassung; Lohnunterlagen; Werkvertrag;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.523.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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