RS Lvwg 2018/12/18 LVwG-AV-1326/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

18.12.2018

Norm

BauO NÖ 2014 §35 Abs2
BauO NÖ 1976 §100 Abs1
ABGB §435

Rechtssatz

Haben Wohnungseigentümer das alleinige Nutzungs- und Verfügungsrecht an den von einem Abbruchauftrag betroffenen Objekten, können nur sie zum Abbruch verpflichtet werden (vgl VwGH 2006/05/0293).

Schlagworte

Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Miteigentum; Wohnungseigentum;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1326.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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