Entscheidungsdatum
02.01.2019Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W109 2202101-1/11E
W109 2202106-1/10E
W109 2202103-1/10E
Gekürzte Ausfertigung des am 04.12.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. BÜCHELE über die Beschwerden von
1. XXXX alias XXXX , geb. XXXX1. römisch 40 alias römisch 40 , geb. römisch 40
2. XXXX alias XXXX , geb. XXXX , und2. römisch 40 alias römisch 40 , geb. römisch 40 , und
3. XXXX alias XXXX , geb. XXXX ,3. römisch 40 alias römisch 40 , geb. römisch 40 ,
alle StA. Afghanistan, Drittbeschwerdeführer vertreten durch die Zweitbeschwerdeführerin, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl jeweils vom 29.06.2018, Zlen. 1. 1097926204-151931200, 2. 1097926803-151931331 und 3. 1097927800-151931340 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:
A)
I. Der Beschwerde der XXXX alias XXXX , geb. XXXX , wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und dieser gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass dieser damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch eins. Der Beschwerde der römisch 40 alias römisch 40 , geb. römisch 40 , wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und dieser gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass dieser damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
II. Den Beschwerden des XXXX alias XXXX , geb. XXXX , und der XXXX alias XXXX , geb. XXXX , wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und diesen gemäß §§ 3 Abs. 1 iVm 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass diesen damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch zwei. Den Beschwerden des römisch 40 alias römisch 40 , geb. römisch 40 , und der römisch 40 alias römisch 40 , geb. römisch 40 , wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und diesen gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, in Verbindung mit 34 Absatz 2, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass diesen damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Asylgewährung, Familienverfahren, gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2019:W109.2202103.1.00Zuletzt aktualisiert am
25.02.2019