Gbk 2019/1/14 B-GBK I/216/18

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Veröffentlicht am 14.01.2019
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Norm

§8 B-GlBG

Diskriminierungsgrund

Geschlecht

Diskriminierungstatbestand

sexuelle Belästigung

Text

Bundesgleichbehandlungskommission

Senat I

Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.

Wien, Jänner 2019

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2019
Quelle: Gleichbehandlungskommisionen Gbk, https://www.bmgf.gv.at/home/GK
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