TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/20 W142 2161604-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 20.12.2018
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Entscheidungsdatum

20.12.2018

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
B-VG Art.133 Abs4
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934

Spruch

W142 2161604-1/13E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 3 B-VG (Säumnisbeschwerde) des XXXX, geb. XXXX, StA. Somalia, vertreten durch RA Dr. Edward W. Daigneault, betreffend seinen Antrag auf internationalen Schutz vom 15.05.2015, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.04.2018 und am 03.12.2018 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß Artikel 130, Absatz eins, Ziffer 3, B-VG (Säumnisbeschwerde) des römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Somalia, vertreten durch RA Dr. Edward W. Daigneault, betreffend seinen Antrag auf internationalen Schutz vom 15.05.2015, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.04.2018 und am 03.12.2018 zu Recht erkannt:

A)

I. Dem Antrag auf internationalen Schutz vom 15.05.2015 wird gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 stattgegeben und XXXX der Status des Asylberechtigten zuerkannt.römisch eins. Dem Antrag auf internationalen Schutz vom 15.05.2015 wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 stattgegeben und römisch 40 der Status des Asylberechtigten zuerkannt.

Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetz die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetz die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist ein Staatsangehöriger aus Somalia, reiste illegal in Österreich ein und stellte am 15.05.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz.

2. In seiner Erstbefragung am selben Tag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anwesenheit eines Dolmetschers für die Sprache Somali, gab der BF zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt an, dass er traditionell verheiratet sei und sich zum Islam bekenne. Er gehöre dem Clan der Hawiye an. Er habe keine Ausbildung und sei Analphabet. Sein Vater sei bereits verstorben. Seine Mutter, seine Schwester und seine beiden Brüder würden in Somalia leben. Er habe in Somalia in der Stadt Beledweyn gelebt.

Zu seinem Fluchtgrund brachte er vor, dass er Somalia wegen dem Krieg verlassen habe. Er habe Angst um sein Leben gehabt und keine Zukunft in seinem Land gesehen. Bei einer Rückkehr werde er keine Zukunft haben und fürchte er um sein Leben.

3. Am 07.03.2017 langte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) eine Säumnisbeschwerde gemäß Art 130 Abs. 1 Z 3 B-VG ein.3. Am 07.03.2017 langte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) eine Säumnisbeschwerde gemäß Artikel 130, Absatz eins, Ziffer 3, B-VG ein.

4. Die vom BFA am 18.05.2017 anberaumte Einvernahme des BF fand nicht statt, da sich der BF seit 16.05.2017 stationär in einem LKH befand (Verdacht auf Tuberkulose) und die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen waren.

5. Am 16.06.2017 wurde die Säumnisbeschwerde samt Akten dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt.

Am 28.06.2017 legte der BF einen Arztbrief vom 30.05.2017 vor. Demnach wurde bei ihm eine Lymphknotentuberkulose diagnostiziert und war der BF von 16.05.2017 bis 31.05.2017 stationär in einem Krankenhaus aufhältig.

Am 11.01.2018 legte der BF den Befund eines Lungenfacharztes vom 22.12.2017 vor, wonach bezüglich der Lymphknotentuberkulose eine deutliche Befundverbesserung bei deutlicher Größenregredienz vorliegt.

6. Das Bundesverwaltungsgericht führte am 13.04.2018 in Anwesenheit eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch und im Beisein eines Rechtsvertreters des BF eine öffentliche mündliche Verhandlung durch.

Der BF gab zu seinen persönlichen Verhältnissen ergänzend an, dass er nicht wisse, ob seine Mutter und seine Geschwister noch in Somalia seien. Sein Vater sei im Jahr 2007 verstorben und sei herzkrank gewesen. Er habe das letzte Mal am 14.12.2014 Kontakt zu seiner Familie gehabt. Befragt, was er in Somalia gearbeitet habe, gab er an, dass er mit einer Schubkarre gefahren sei und Lebensmittel geliefert habe. Er sei selbstständig gewesen.

Zu seinem Fluchtgrund brachte er wie folgt vor (Schreibfehler ausgebessert):

[...]

BF: Ich hatte Probleme. Ich habe mit meiner Schubkarre gearbeitet. Es gab zwei Kollegen, die mit mir gearbeitet haben. Wir haben Lebensmittel geliefert, und zwar in Richtung Westen. Wir waren außerhalb der Stadt. Den Auftraggeber haben wir nicht gekannt. Als wir die Lieferadresse erreicht haben, kamen 8 vermummte Männer auf uns zu. Sie trugen Waffen und haben uns bedroht. Sie haben uns die Hände auf den Rücken gefesselt und uns die Augen verbunden.

R: Wie haben Ihre beiden Kollegen geheißen, die mit Ihnen Lebensmittel geliefert haben?

BF: XXXX und XXXX.BF: römisch 40 und römisch 40 .

R: Kennen Sie auch die Nachnamen?

BF: Die Nachnamen weiß ich nicht. Wir haben nur gemeinsam gearbeitet.

R: Sie haben also die Lebensmittel an eine bestimmte Lieferadresse gebracht. Wie lautete diese Adresse?

BF: Es war außerhalb der Stadt und es gab keine bestimmte Adresse.

R: Woher wussten Sie dann, wohin Sie die Lebensmittel genau bringen sollen, wenn Sie keine Adresse hatten?

BF: Ein Mann hat uns begleitet.

R: Was war das für ein Mann?

BF: Er war der Auftraggeber.

R: Kennen Sie den Namen dieses Auftraggebers?

BF: Nein.

R: Erzählen Sie mir wie dieser Auftrag zustande gekommen ist.

BF: Wir waren vor einem Geschäft. Wenn jemand in diesem Geschäft etwas gekauft hat, beauftragte er uns, dass wir die Ware an seine Adresse liefern.

R: Um welches Geschäft hat es sich dabei gehandelt?

BF: Es war ein Lebensmittelgeschäft.

R: Hatte es einen Namen?

BF: Ja, XXXX.BF: Ja, römisch 40 .

R: Sind Sie mit Ihren beiden Kollegen immer vor diesem Geschäft gestanden?

BF: Ja.

R: Seit wann haben Sie mit Ihren Kollegen zusammengearbeitet?

BF: Das war unser erster gemeinsamer Arbeitstag.

R: Wieso haben Sie mit diesen beiden Kollegen zusammengearbeitet?

BF: Weil der Auftraggeber viele Lebensmittel gekauft hat.

R: Wann war Ihr erster gemeinsamer Arbeitstag, können Sie mir dieses Datum nennen?

BF: Das war der 01.09.2014.

R: Was ist weiter geschehen, nachdem Sie gefesselt und Ihnen die Augen verbunden wurden?

BF: Sie hatten einen Bus und haben uns damit in einen anderen Ort gebracht. Der Ort hieß XXXX. Er ist nicht weit weg von Beletweyn.BF: Sie hatten einen Bus und haben uns damit in einen anderen Ort gebracht. Der Ort hieß römisch 40 . Er ist nicht weit weg von Beletweyn.

R: Wie weit ist dieser Ort weg von Beletweyn?

BF: Ich kann nur schätzen, ca. eine Stunde mit dem Auto.

R: Wo liegt diese Ortschaft XXXX?

BF: Es ist nicht weit weg von Beletweyn.

R: Können Sie die Region nicht nennen?

BF: Es gehört zur Hira-Region.

R: Waren Sie zuvor schon einmal in XXXX?

BF: Nein, ich war noch nie dort.

R: Was ist in XXXX weiter passiert?R: Was ist in römisch 40 weiter passiert?

BF: Wir haben dort erfahren, dass die Männer von Al Shabaab sind. Anfangs haben sie uns geschlagen. Ich habe ein paar Verletzungen bzw. Narben auf meiner Stirn davongetragen.

R: Warum wurden Sie geschlagen?

BF: Die beiden Kollegen von mir waren Spione der Regierung.

R: Das wussten die Männer von Al Shabaab?

BF: Ja. Sie haben es gewusst.

R: Waren Sie auch ein Spion der Regierung?

BF: Nein.

R: Wenn die beiden Kollegen Spione waren, warum wurden dann Sie auch geschlagen?

BF: Anfangs haben sie uns nicht gefragt, sie haben uns nur geschlagen.

R: Haben die Al Shabaab-Männer geglaubt, dass auch Sie Spion der Regierung sind?

BF: Ja, sie dachten, dass ich auch ein Spion bin.

R: Was ist weiter passiert?

BF: Sie haben uns sehr stark geschlagen und haben von unseren Handys recherchiert. Sie haben dadurch herausgefunden, dass die beiden anderen Spione waren.

R: Wie konnten sie das herausfinden, dass sie Spione waren?

BF: Das weiß ich nicht wie sie es gefunden haben.

R: Wissen Sie was die Al Shabaab Leute gefunden haben?

BF: Nein, das weiß ich nicht. Sie haben aber gesagt, dass sie Beweise hätten.

R: Beweise Sie selbst betreffend konnten aber die Al Shabaab-Leute nicht finden

BF: Nein. Sie haben nichts gefunden, weil ich ein armer Mann war. Sie haben aber vermutet, dass ich ein Spion bin.

R: Was ist nach den Schlägen passiert, wie ging es weiter?

BF: Am 29.9.2014 haben sie meine beiden Kollegen umgebracht. Durch die Schläge ist mein Gesicht angeschwollen und konnte ich mich nicht bewegen.

R: Wie sind Ihre beiden Kollegen umgekommen?

BF: Sie haben ihre Hände am Rücken gefesselt und sie in den Kopf geschossen. Ich hatte sehr starke Schmerzen. Sie haben vor meinen Augen die beiden umgebracht.

R: Wie können Sie sich erklären, dass Sie verschont wurden?

BF: Nachdem die Männer erschossen worden sind, bin ich wieder ins Lager zurückgebracht worden.

R: Was ist im Lager weiter passiert?

BF: Ich war eine gewisse Zeit dort, weil ich krank war. Einmal gegen Mitternacht begann ein Krieg und währenddessen konnte ich flüchten.

R: Was meinen Sie damit, dass ein Krieg begann?

BF: Die Regierung gegen die Al Shabaab.

R: Wissen Sie wann diese Kämpfe begonnen haben?

BF: Ich war ca. zweieinhalb Monate dort. Ich glaube es war am 15.11.2014 als die Kämpfe begonnen haben.

R: Was haben Sie zweieinhalb Monate in diesem Lager gemacht?

BF: Ich habe dort gelebt, ich konnte mich wegen der starken Schmerzen nicht bewegen. Sie haben mich nicht umgebracht aber mich auch nicht freigelassen.

R: Wie konnten Sie dann während dieser Kämpfe fliehen? Wie war das möglich?

BF: Als sie sich gegenseitig beschossen haben konnte ich flüchten. Ich bin aus dem Lager in Richtung Wald gelaufen.

R: Waren Sie zu diesem Zeitpunkt schon gesund?

BF: Es ging mir besser, ich konnte laufen.

R: Wie ging es dann weiter?

BF: Ich war sehr schwach, ich bin aber ganze Nacht gelaufen und habe eine Nomadenfamilie erreicht. Sie haben mir geholfen und mir etwas zu Essen gegeben. Ich wusste nicht wo ich war und kannte nicht den Ort. Diese Familie hat mir dann gesagt in welcher Richtung Beletweyn liegt. Sie haben mich zu einem Ort gebracht, von dem aus Milch geliefert wird. Von dort aus bin ich mit dem Milchwagen nach Beletweyn gefahren. Als ich nach Hause kam erfuhr ich, dass meine Mutter, meine Schwester und meine Ehefrau im Gefängnis sind. Meine beiden Brüder sind weggegangen.

R: Sind Ihre beiden Brüder geflüchtet?

BF: Ja. Sie sind geflüchtet.

R: Von wem haben Sie erfahren, dass Ihre Mutter, Schwester und Ehefrau im Gefängnis sind?

BF: Unsere Nachbarn haben mich informiert.

R: Können Sie mir die Namen der Nachbarn nennen?

BF: Eine Frau heißt XXXX, sie war eine Freundin meiner Mutter. Den vollständigen Namen kenne ich nicht.BF: Eine Frau heißt römisch 40 , sie war eine Freundin meiner Mutter. Den vollständigen Namen kenne ich nicht.

R: Wieso sind die Mutter, Schwester und Ehefrau im Gefängnis gelandet?

BF: Die Regierung hat erfahren, dass ich noch lebe und die beiden Spione getötet worden sind. Deshalb wurden sie ins Gefängnis gebracht.

R: In welches Gefängnis wurden sie gebracht?

BF: Nach XXXX.BF: Nach römisch 40 .

R: Was ist das?

BF: Das ist der Name des Gefängnisses in Beletweyn.

R: Woher hat die Regierung erfahren, dass Sie noch leben?

BF: Die Al Shabaab haben beide Männer vor den Leuten getötet.

R: Vor welchen Leuten?

BF: Vor den Leuten die in XXXX gewohnt haben.BF: Vor den Leuten die in römisch 40 gewohnt haben.

R: Ich verstehe aber noch immer nicht, warum Ihre Mutter, Ehefrau und Schwester ins Gefängnis gekommen sind. Was hat man Ihnen angelastet?

BF: Der Clan der beiden getöteten Männer wollte, dass meine Familie auch getötet wird. Deshalb sind meine Mutter, Schwester und Ehefrau von der Regierung zu ihrem eigenen Schutz in Haft genommen worden.

R: Wie lange waren Ihre Familienmitglieder im Gefängnis?

BF: Ca. 20 Tage.

R: Zu welchem Clan haben die beiden getöteten Männer gehört?

BF: Hawadle-Clan.

R: Wie lange haben Sie sich zu Hause aufgehalten, nachdem Sie aus dem Lager geflüchtet sind?

BF: Fünf Tage.

R: Woher wissen Sie, dass Ihre Familie ca. 20 Tage im Gefängnis war?

BF: XXXX, die Nachbarin, hat mir gesagt, dass sie ca. 20 Tage im Gefängnis waren.BF: römisch 40 , die Nachbarin, hat mir gesagt, dass sie ca. 20 Tage im Gefängnis waren.

R: Das heißt, als Sie nach Hause gekommen sind, ist Ihre Familie aus dem Gefängnis entlassen worden?

BF: Nein.

R: Wann ist Ihre Familie entlassen worden

BF: Nach einem Tag, nachdem ich zu Hause angekommen bin.

R: Sie waren also nach einem Tag wieder mit Ihrer Familie zu Hause vereint?

BF: Nein. Ich habe mich in einem anderen Haus versteckt gehalten. Ich hatte große Angst vor dem Hawadle-Clan. Ich hatte auch Angst vor der Regierung.

R: Warum haben Sie vor der Regierung Angst, wenn die Regierung Ihre Familie beschützen wollte?

BF: Ich hatte davor Angst, dass die Regierung glaubt, dass ich ein Spion der Al Shabaab bin.

R: In welchem anderen Haus haben Sie sich versteckt?

BF: Bei einem Bekannten von meiner Frau.

R: Wie heißt dieser Bekannte?

BF: XXXX.BF: römisch 40 .

R: Wissen Sie den vollständigen Namen?

BF: XXXX.BF: römisch 40 .

R: Wie weit war dieses Haus vom Haus Ihrer Familie entfernt?

BF: Es war in einem anderen Bezirk, im Bezirk XXXX.BF: Es war in einem anderen Bezirk, im Bezirk römisch 40 .

R: In welcher Region liegt dieser Bezirk?

BF: Es liegt in Beletweyn.

R: Wieso hat die Regierung Ihre Familie nach 20 Tagen wieder entlassen und nicht mehr beschützt

BF: Weil mein Clan und der Hawadle-Clan miteinander gesprochen haben. Sie haben eine Lösung gefunden und entschieden, dass die Frauen entlassen werden.

R: Welche Lösung wurde denn gefunden

BF: Mein Clan hat bewiesen, dass ich unschuldig bin.

R: Wieso sind Sie dann geflüchtet und nicht in Somalia geblieben?

BF: Normalerweise, wenn sich zwei Clans gestritten haben, greifen sie nicht die Frauen an. Deshalb wurden meine Mutter, Schwester und Ehefrau freigelassen. Aber mein Problem ist weiter geblieben. Der Hawadle-Clan hat gesagt, dass ich getötet werde.

R: Sie haben aber gesagt, dass Ihr Clan bewiesen hat, dass Sie selbst unschuldig sind. Wieso sollte der Hawadle-Clan Sie dann töten wollen?

BF: Weil der Hawadle-Clan will, dass ich zurückkomme.

R wiederholt die Frage.

D merkt an, dass der BF die Frage nicht versteht.

R: Sie haben gesagt, dass Ihr Clan bewiesen hat, dass Sie unschuldig sind. Warum sollte der Hawadle-Clan Sie töten wollen?

BF: Die Al Shabaab und die Regierung wollen mich umbringen.

R: Das ist nicht die Antwort auf meine Frage.

BF: Der Hawadle-Clan glaubt, dass ich ein Spion war und wegen der getöteten Männer wollen sie mich auch töten.

R: Was war der ausschlaggebende Grund, dass Sie Somalia verlassen haben?

BF: Wegen der Al Shabaab und dem Hawadle-Clan und wegen der Regierung. Ich konnte nicht mehr dortbleiben.

R: Wie haben Sie Somalia verlassen?

BF: Ich habe mich in einem Lkw versteckt und bin nach Mogadischu gefahren. Von dort bin ich mit einem anderen Auto bis zur Grenze nach Äthiopien und dann mit einem anderen Auto bis Adis Abeba gefahren.

R: Wie lange hat die Fahrt mit dem Lkw nach Mogadischu gedauert?

BF: Zwei Nächte.

R: Wie lange war die Fahrt mit den Autos von Mogadischu bis nach Adis Abeba?

BF: 17 Tage. In Mogadischu bin ich ca. 10 Tage geblieben.

R: Wo haben Sie sich dann in Mogadischu aufgehalten?

BF: In XXXX.BF: In römisch 40 .

R: Wo genau dort?

BF: In einem Haus.

R: Wem hat es gehört?

BF: Der Schlepper hat diese Wohnung gehabt.

R: Können Sie eine genauere Adresse dieses Hauses angeben?

BF: Nein, die weiß ich nicht.

R: Wieso konnten Sie nicht in Mogadischu bleiben?

BF: Weil der Hawadle-Clan auch dort ist.

R: Wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren müssten, was würden Sie befürchten?

BF: Ich kann nicht nach Somalia zurückkehren, weil ich Angst habe, dass ich getötet werde.

R: Wie viel mussten Sie dem Schlepper bezahlen?

BF: 5.000 Dollar.

R: Woher hatten Sie das viele Geld, Sie sagten doch Sie wären ein armer Mann?

BF: Mein Großvater hat sein Grundstück verkauft und hat mir dieses Geld gegeben.

R: Wann hat Ihr Großvater dieses Grundstück verkauft?

BF: Das war am 15.11.2014.

R: Wo haben Sie sich zu diesem Zeitpunkt befunden, als Ihr Großvater das Grundstück verkaufte?

BF: Ich hatte mich in einem anderen Bezirk versteckt.

R: Welchen Bezirk meinen Sie nun?

BF: XXXX.BF: römisch 40 .

R: Wann haben Sie Ihre Ehefrau geheiratet?

BF: Ich glaube es war am 02.03.2012.

R: Wo befindet sich Ihre Ehefrau nun?

BF: Zuletzt war sie in Beletweyn.

R: Wieso sind Sie nicht gemeinsam mit Ihrer Ehefrau geflüchtet?

BF: Meine Frau und meine Kinder konnte ich nicht mitnehmen, weil ich nicht genug Geld gehabt habe.

R: Wie viele Kinder haben Sie?

BF: Ich habe einen Sohn, er wird jetzt fünf Jahre alt.

R: Wann ist er geboren?

BF: Er ist am XXXX geboren.BF: Er ist am römisch 40 geboren.

R: Wieso steht in der Erstbefragung, dass Ihr Sohn XXXX geboren ist?R: Wieso steht in der Erstbefragung, dass Ihr Sohn römisch 40 geboren ist?

BF: Der Dolmetscher hat falsch übersetzt.

R: Welchem Clan gehört Ihre Ehefrau an?

BF: Sie ist Sheikal.

R: Wo befindet sich Ihr Sohn?

BF: Das weiß ich nicht.

R: Welchem Subclan gehören Sie selbst an?

BF: Ich bin auch Sheikal.

R: Was machen Sie hier in Österreich?

BF: Manchmal habe ich gearbeitet.

R: Was haben Sie gearbeitet?

BF: Bei der Gemeinde und bei einem Kulturverein als Entertainer.

R: Arbeiten Sie derzeit?

BF: Ich konnte nicht arbeiten, weil ich krank bin.

R: Welche Krankheit haben Sie?

BF: Ich habe Tuberkulose.

R: Müssen Sie ständig Medikamente einnehmen?

BF: Momentan nicht.

R: Müssen Sie wegen Ihrer Krankheit ständig zu Kontrollen gehen?

BF: Ja.

R: In welchen Abständen müssen Sie diese Kontrollen vornehmen?

BF: Alle sechs Monate.

[...]

Im Zuge der Verhandlung legte der BF Unterlagen hinsichtlich seiner Integration in Österreich sowie folgende medizinische Unterlagen (neu) vor:

  • -Strichaufzählung
    Laborbefunde.

  • -Strichaufzählung
    Aufenthaltsbestätigung, wonach der BF von 16.05.2017 bis 31.05.2017 in einem LKH aufhältig war.

  • -Strichaufzählung
    Ärztlicher Entlassungsbrief vom 25.07.2017.

-Aufenthaltsbestätigung, wonach der BF von 24.07.2017 bis 26.07.2017 in einem LKH aufhältig war.

Mit dem Beschwerdeführer wurden das Länderinformationsblatt (Stand 12.01.2018) und der EASO-Bericht (Country Of Origin Information Report, Somalia, Security Situation, Dezember 2017) erörtert.

Abschließend wies der Rechtsvertreter darauf hin, dass die Lage in Somalia prekär bleibe. Die dauerhafte Dürre bringe Korruption, Clankonflikte, Versorgungsprobleme, weniger Nahrung und steigende Preise. Der BF habe keine Fluchtalternative, weil er keine Verwandten, keine Familienangehörigen und kein soziales Netzwerk habe.

7. Am 03.12.2018 führte das Bundesverwaltungsgericht in Anwesenheit eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch eine weitere öffentliche mündliche Verhandlung durch

Der BF brachte in der Verhandlung wie folgt vor:

[...]

R: Können Sie mir sagen, wann Sie von der Al Shabaab bedroht wurden?

BF: Meinen Sie als die Al Shabaab mich bedroht haben?

R: Ja.

BF: Das war am 01.09.2014, aber in diesem Datum haben sie mich nicht bedroht. Wir haben uns gesehen.

R: Wann sind Sie nun bedroht worden?

BF: Es war nur dieses Datum, vorher habe ich nichts gesehen. Mein Problem begann am 01.09.2014. Ich war ein Arbeiter und ich hatte eine Schubkarre.

R: Mit dieser Schubkarre haben Sie Lebensmittel transportiert?

BF: Ja.

R: Können Sie mir detailliert schildern, was am 01.09.2014 passiert ist?

BF: Ich und zwei andere Männer wurden von einem anderen Mann beauftragt und wir haben außerhalb der Stadt Lebensmittel geliefert. Als wir den Ort erreichten, haben wir Probleme bekommen. Es waren 8 Männer, sie haben uns geschlagen und unsere Augen verbunden. Sie haben auch unsere Hände am Rücken verbunden und mit dem Gewehrkolben geschlagen und in einen Bus gebracht.

R: Welcher Mann hat Sie beauftragt?

BF: Er war ein Al Shabaab Mann.

R: Diese 8 Männer, waren diese auch Al Shabaab Männer?

BF: Ja.

R: Was war der Hintergrund, warum diese 8 Männer Sie geschlagen und misshandelt haben?

BF: Weil sie vermutet haben, dass wir Spione von der Regierung sind.

R: Wo wurden Sie mit dem Bus hingebracht?

BF: Nach XXXX.BF: Nach römisch 40 .

R: Sie wurden nach XXXX gebracht und auch die beiden anderen Männer?R: Sie wurden nach römisch 40 gebracht und auch die beiden anderen Männer?

BF: Ja.

R: Wer waren nun diese beiden Männer? Waren das Arbeitskollegen?

BF: Das waren meine Arbeitskollegen. Wir haben die gleiche Arbeit gemacht.

R: Waren Sie selbstständig?

BF: Ja, ich war selbstständig.

R: Waren die beiden anderen Arbeitskollegen auch selbstständig oder haben diese für Sie gearbeitet?

BF: Sie waren auch selbstständig.

R: Also haben sie 3 gemeinsam einen Auftrag bekommen um Lebensmittel zu liefern?

BF: Ja. Der Beauftragter hat viele Lebensmittel gekauft.

R: Wie lange haben Sie sich in XXXX aufgehalten?R: Wie lange haben Sie sich in römisch 40 aufgehalten?

BF: ca. 2,5 Monate.

R: Wo haben Sie sich in XXXX aufgehalten?R: Wo haben Sie sich in römisch 40 aufgehalten?

BF: Das weiß ich nicht genau, weil ich nicht vorher dort war.

R: Wurden Sie von den Al Shabaab Mitgliedern eingesperrt?

BF: Ja.

R: War dort ein Stützpunkt bzw. ein Lager der Al Shabaab inXXXX?

BF: Ja, es war ein Stützpunkt der Al Shabaab.

R: XXXX liegt in welcher Region von Somalia?R: römisch 40 liegt in welcher Region von Somalia?

BF: In Hiran.

R: Sie haben gesagt, Sie wurden von einem Al Shabaab Mann beauftrag Lebensmittel zu liefern. Hat der Auftraggeber zusammengearbeitet mit diesen 8 Männern, die Sie mit dem Bus nach XXXX gebracht haben?R: Sie haben gesagt, Sie wurden von einem Al Shabaab Mann beauftrag Lebensmittel zu liefern. Hat der Auftraggeber zusammengearbeitet mit diesen 8 Männern, die Sie mit dem Bus nach römisch 40 gebracht haben?

BF: Ja, der Mann war auch Al Shabaab Mitglied. Er hat mit den 8 Männern zusammengearbeitet.

R: Können Sie mir die Namen der anderen zwei Personen nennen, die mit Ihnen mit dem Bus nachXXXX gebracht wurden?

BF: XXXX und der andere heißtXXXX.BF: römisch 40 und der andere heißtXXXX.

R: Innerhalb dieser 2,5 Monate, wo Sie sich in XXXX auf dem Stützpunkt der Al Shabaab befunden haben. Was ist in dieser Zeit genau passiert?R: Innerhalb dieser 2,5 Monate, wo Sie sich in römisch 40 auf dem Stützpunkt der Al Shabaab befunden haben. Was ist in dieser Zeit genau passiert?

BF: Als sie uns dorthin brachten, schlugen sie mich. Ich kann Ihnen zeigen, ich habe eine Narbe auf der Stirn. Ich hatte Schmerzen, die zwei Kollegen sind getötet worden.

R: Wie sind diese beiden Kollegen getötet worden?

BF: Sie haben ihre Hände am Rücken verbunden. Dann haben sie sie erschossen.

R: Haben Sie das gesehen?

BF: Ich war verletzt aber ich habe gesehen, wie sie getötet wurden.

R: Wie hat man sie erschossen?

BF: In den Hinterkopf wurde ihnen geschossen.

R: Wie konnten es Ihnen gelingen, diesen Stützpunkt zu verlassen?

BF: Ich war verletzt, ich war krank. Sie brachten mich wieder auf den Stützpunkt und sie dachten, dass ich sterben werde, weil ich verletzt war. Eine Nacht begann der Kampf zwischen der Al Shabaab und der Regierung und deshalb konnte ich flüchten.

R: Was meinen Sie damit, dass Sie wieder auf den Stützpunkt gebracht wurden. Aufgrund Ihrer Ausführungen bin ich davon ausgegangen, dass Sie sich 2,5 Monate auf dem Stützpunkt befunden haben.

BF: Normalerweise, wenn die Al Shabaab jemanden töten will, dann sammeln sie die Leute und töten sie vor den anderen Leuten. Sie brachten mich auch dorthin wo die anderen getötet wurden. Ich habe gesehen wie sie erschossen wurden.

R: Wo wurden Sie hingebracht, um zu sehen, wie die anderen erschossen wurden?

BF: In die Mitte der Stadt. Sie sammeln Leute damit sie mitbekommen was die Al Shabaab macht.

R: War die Mitte der Stadt quasi innerhalb des Stützpunktes?

BF: Ich kann nicht genau sagen, aber es war nicht weit weg vom Stützpunkt.

R: Was verstehen Sie eigentlich unter Stützpunkt?

BF: Wo die Al Shabaab einen Ort hat.

R: Als Sie dann geflüchtet sind, wohin sind Sie geflüchtet?

BF: Ich bin durch den Wald gelaufen. Nach gewisser Zeit erreichte ich eine Nomadenfamilie.

R: Diese Nomadenfamilie half Ihnen?

BF: Ja, sie haben mir Essen gegeben und sie zeigten mir den Weg.

R: Wo haben Sie diese Nomadenfamilie getroffen?

BF: Ich weiß es nicht genau, wo dieser Ort liegt. Die Familie waren Nomaden.

R: Sie wissen nicht wo Sie die Nomadenfamilie getroffen haben?

BF: Nein, das weiß ich nicht.

R: Sie haben gesagt, sie haben Ihnen den Weg gezeigt. Welchen Weg?

BF: Ich wollte nach Beletweyn gehen und sie zeigten mir, wie ich dorthin komme.

R: Warum wollten Sie nach Beletweyn?

BF: Beletweyn war mein Wohnort.

R: Sind Sie nach Beletweyn dann gelangt?

BF: Ja. Ich bin mit einem Milchauto gefahren und wurde so nach Beletweyn gebracht.

R: Das heißt Sie sind mit einem Milchauto mitgefahren?

BF: Ja.

R: Wie lange haben Sie sich in Beletweyn nach Ihrer Flucht aufgehalten?

BF: 5 Tage.

R: Wissen Sie, wann die Kämpfe zwischen den Al Shabaab und den Regierungstruppen in XXXX begonnen haben?R: Wissen Sie, wann die Kämpfe zwischen den Al Shabaab und den Regierungstruppen in römisch 40 begonnen haben?

BF: Ich erinnere mich nicht an dieses Darum, aber ich erinnere mich als ich nach Beletweyn gekommen war, war es der 15.11.2014.

R: Wie lange haben Sie gebraucht, um von XXXX nach Beletweyn zu gelangen?R: Wie lange haben Sie gebraucht, um von römisch 40 nach Beletweyn zu gelangen?

BF: Ich bin in der Nacht geflüchtet und am nächsten Tag war ich in Beletweyn. Ich hatte keine Uhr und kann nicht genau sagen wie spät es war. Ich war krank.

R: Was hatten Sie für eine Krankheit?

BF: Ich hatte Verletzungen und starke Kopfschmerzen.

R: Welche Verletzungen hatten Sie?

BF: Starke Verletzungen hatte ich nur auf der Stirn. Sie haben mich aber auch am Rücken stark geschlagen.

R: Als Sie wieder nach Beletweyn zurückkehrten. Sind Sie zu Ihrer Familie gegangen?

BF: Ja, ich bin nach Hause gegangen aber niemand war dort.

R: Wissen Sie wo Ihre Familie war?

BF: Sie wurden verhaftet.

R: Wer hat Ihnen erzählt, dass Ihre Familie verhaftet wurde?

BF: Eine Nachbarin hat es mir erzählt.

R: Können Sie mir einen Namen nennen?

BF: Sie hieß XXXX, an den Nachnamen erinnere ich mich nicht.BF: Sie hieß römisch 40 , an den Nachnamen erinnere ich mich nicht.

R: Wieso wurde Ihre Familie verhaftet?

BF: Wegen den zwei Kollegen, die von den Al Shabaab getötet wurden, sind meine Familienangehörigen verhaftet worden.

R: Welche Familienangehörige wurden nun verhaftet?

BF: Meine Mutter, meine Schwester und meine Frau.

R: Wieso sind Ihre Mutter, Ihre Schwester und Ihre Frau verhaftet worden, wenn die beiden Kollegen von den Al Shabaab Mitgliedern getötet wurden. Das verstehe ich nicht.

BF: Ich bin nicht getötet worden von den Al Shabaab. Der Clan von meinen Kollegen hat geglaubt, dass ich ein Spion der Al Shabaab bin. Die Regierung hat meine Familie verhaftet.

R: Woher haben die Regierungstruppen gewusst, dass Sie nicht getötet wurden?

BF: Weil XXXX nicht weit weg ist von Beletweyn, und die Leute die in XXXXleben und in Beletweyn leben, gehören dem gleichen Clan an. Die Leute die in XXXX einkaufen gehen wollen, gehen nach Beletweyn.BF: Weil römisch 40 nicht weit weg ist von Beletweyn, und die Leute die in XXXXleben und in Beletweyn leben, gehören dem gleichen Clan an. Die Leute die in römisch 40 einkaufen gehen wollen, gehen nach Beletweyn.

R: Und deswegen haben die Regierungstruppen gewusst, dass Sie nicht getötet wurden?

BF: Ich glaube, dass die Leute es schon erzählt haben und die Regierung es dadurch erfahren hat.

R: Meinen Sie mit Regierung, Regierungstruppen?

BF: Ja, Regierungstruppen. Es gibt dort keine richtige Regierung. Es gibt ein Clansystem.

R: Wie lange waren Ihre Familienangehörigen verhaftet?

BF: 20 Tage.

R: Bevor Ihre Familie entlassen wurde, haben Sie Beletweyn verlassen?

BF: Nein, als ich einen Tag lang in Beletweyn war, wurde meine Familie entlassen.

R: Wieso wurde Ihre Familie entlassen?

BF: Wie gesagt, es gibt Clansystem. Der Clanälteste hat mit den anderen älteren Leuten gesprochen, deswegen sind sie entlassen worden.

R: Welchem Clan gehören Sie an?

BF: Ich bin Shaikal. Ich gehöre dem Hauptclan Hawiye Clan an.

R: Haben Sie dann mit Ihrer Familie gesprochen, nachdem sie freigelassen wurden?

BF: Ich habe sie nicht gesehen und auch nicht mit ihnen geredet, aber ich habe mit einem Onkel meiner Frau geredet. Ich bin bei diesem Onkel geblieben.

R: Wieso haben Sie nicht mit Ihrer Familie gesprochen?

BF: Weil ich kein Telefon hatte.

R: Woher haben Sie dann gewusst, dass Ihre Familie aus der Haft entlassen wurde?

BF: Der Onkel von meiner Frau hat mir das erzählt.

R: Wie heißt der Onkel Ihrer Frau?

BF: XXXX.BF: römisch 40 .

R: Wieso haben Sie bei der vorherigen Verhandlung gesagt, dass es ein Bekannter Ihrer Frau ist und Heute haben Sie mitgetei

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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