RS Lvwg 2019/1/7 LVwG-AV-1219/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.01.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

07.01.2019

Norm

ZustG §26 Abs2

Rechtssatz

Die aus § 26 Abs 2 ZustG folgende Zustellvermutung bei Zustellung ohne Zustellnachweis, wonach eine Zustellung am dritten Werktag nach Übergabe an das Zustellorgan als bewirkt gilt, ist widerlegbar. Dafür reicht bereits eine gegenteilige Behauptung des Empfängers, sofern die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung nicht beweisen kann. Die Beweislast trifft somit die Behörde (VwGH 94/04/0061; 2007/16/0175; 2007/17/0202 ua).

Schlagworte

Finanzrecht; Verfahrensrecht; Zustellung; Zustellmangel;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1219.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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