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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
ASVG §293;Rechtssatz
Zur Vermeidung einer finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft hat der Gesetzgeber in § 10 Abs. 5 StbG 1985 die Höhe der nachzuweisenden Einkünfte an die Richtsätze des § 293 ASVG der letzten drei Jahre vor dem Antragszeitpunkt angeknüpft (vgl. VwGH 3.9.2018, Ro 2017/01/0004, Rn. 15; sowie VwGH 15.3.2016, Ro 2015/01/0014, Rn. 16, betreffend das Abstellen auf den Antragszeitpunkt als entscheidenden Zeitpunkt für den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts).Zur Vermeidung einer finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft hat der Gesetzgeber in Paragraph 10, Absatz 5, StbG 1985 die Höhe der nachzuweisenden Einkünfte an die Richtsätze des Paragraph 293, ASVG der letzten drei Jahre vor dem Antragszeitpunkt angeknüpft vergleiche VwGH 3.9.2018, Ro 2017/01/0004, Rn. 15; sowie VwGH 15.3.2016, Ro 2015/01/0014, Rn. 16, betreffend das Abstellen auf den Antragszeitpunkt als entscheidenden Zeitpunkt für den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010013.L02Im RIS seit
18.02.2019Zuletzt aktualisiert am
23.04.2019